NEWS

Kein Glücksspiel

Österreich entscheidet zu Gunsten von Lootboxen

Portrait des Authors


Österreich entscheidet zu Gunsten von Lootboxen
32

Werbung

Seit Jahren entbrennen immer wieder Diskussionen darum, ob bestimmte Spiele Glücksspielmechaniken enthalten. Insbesondere steht diese Frage häufig bei Lootboxen im Raum. In Österreich hatte ein Spieler gegen Sony und Electronic Arts geklagt. Grund dafür war eine Rückforderung von rund 20.000 Euro. Diese Summe hatte der Kläger in Lootboxen und EA Sports FC, früher FIFA, investiert. Da weder Sony noch EA eine Glücksspiel-Konzession haben, wollte der Spieler durch die Klage seinen Einsatz zurückerhalten.

Der Fall erreichte schließlich den Obersten Gerichtshof. Hier wurde nun entschieden, dass Lootboxen laut Auffassung des Gerichts nicht als Glücksspiel einzustufen sind. Als Begründung gaben die Richter an, dass man die Boxen nicht unabhängig vom Rest des Spiels sehen könne und es sich dadurch um einen Bestandteil des Gesamtspiels handelt. Anders läge der Fall laut dem Urteil, wenn das Spielerlebnis ausschließlich vom Zufall und den Lootboxen abhängt. Selbst im Ultimate-Team-Modus sehen die Richter noch weitere Mechaniken, die das Spielerlebnis verbessern können, ohne dafür zu zahlen. 

Der Kläger erhält dadurch keinen Anspruch auf eine Rückzahlung seiner 20.000 Euro. Auch in Deutschland will sich die Politik erneut mit dem Thema Lootboxen befassen. Ende 2025 forderte der Bundesrat, die Regulierung von Lootboxen auf nationaler und europäischer Ebene zu prüfen. 

Back to top