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Internet-Mindestversorgung

Interaktive Karte der Bundesnetzagentur zeigt Versorgungslücken

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Interaktive Karte der Bundesnetzagentur zeigt Versorgungslücken
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Die Bundesnetzagentur hat ein neues Online-Werkzeug vorgestellt, das Bürgern einen Überblick über die Internetversorgung an ihrer Wohnadresse geben soll. Die interaktive Karte mit der technischen Bezeichnung "Karte Mindestversorgung" dient dazu, mögliche Versorgungslücken im Telekommunikationsnetz sichtbar zu machen und Betroffenen eine Grundlage zu bieten, ihr gesetzliches Recht auf eine angemessene Internetanbindung zu prüfen.

Das digitale Tool funktioniert über eine Adresssuche. Nutzer können ihre Wohnanschrift eingeben und erhalten anschließend eine Einschätzung zur Versorgungssituation im jeweiligen Gebiet. Dabei werden mehrere Übertragungstechnologien berücksichtigt, etwa Glasfaser, DSL und Kabelanschlüsse sowie mobile Internetverbindungen über Mobilfunknetze. Internetzugänge über Satellitenverbindungen sind in der aktuellen Version des Systems noch nicht integriert.

Die Datenbasis des Werkzeugs setzt sich aus mehreren Quellen zusammen. Verwendet werden unter anderem Informationen aus dem Breitbandatlas mit Stand vom 31. Dezember 2024 sowie Ergebnisse des Mobilfunk-Monitorings vom 30. April 2025. Ergänzend fließen Angaben aus Produktinformationsblättern von Telekommunikationsanbietern ein, deren Datenstand bis zum 11. November 2024 reicht. Laut Bundesnetzagentur befindet sich die Karte derzeit noch in einer Testphase, weshalb zukünftige Aktualisierungen und Erweiterungen geplant sind.

Die Darstellung erfolgt auf Basis eines Rastermodells. Deutschland wird dabei in Gitterzellen mit einer Fläche von jeweils 100 mal 100 Metern unterteilt. Für größere Kartenansichten wird ein Maßstab von etwa 1:160.000 verwendet, wodurch auch die Versorgungssituation ganzer Städte oder Regionen erkennbar wird. Farbmarkierungen zeigen auf einen Blick, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Grün markierte Bereiche weisen auf eine ausreichende Versorgung hin, während rote Bereiche auf eine mögliche Unterversorgung hindeuten.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Internetversorgung sind im Rahmen des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten festgelegt. Demnach muss eine Internetverbindung an einem Standort mindestens eine Downloadgeschwindigkeit von 15 Megabit pro Sekunde erreichen. Für den Upload sind mindestens 5 Megabit pro Sekunde vorgeschrieben. Zusätzlich wird eine maximale Latenz von 150 Millisekunden als Grenzwert definiert, um eine grundlegende Nutzbarkeit von Online-Diensten sicherzustellen.

Das neue Marktüberwachungstool richtet sich nicht ausschließlich an private Nutzer. Auch Telekommunikationsunternehmen können die Daten nutzen, um potenzielle Versorgungsdefizite in bestimmten Regionen zu identifizieren. Mit der Veröffentlichung der Karte will die Bundesnetzagentur mehr Transparenz über die tatsächliche Netzabdeckung schaffen. Gleichzeitig soll das Werkzeug Betroffenen helfen, mögliche Ansprüche auf eine bessere Internetanbindung geltend zu machen, wenn die gesetzlich definierten Mindestwerte an ihrem Standort nicht erreicht werden.

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