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Eindeutige Zuordnung der IP-Adresse

Bundesjustizministerium plant Gesetz für dreimonatige Speicherfrist

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Bundesjustizministerium plant Gesetz für dreimonatige Speicherfrist
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Das Bundesjustizministerium plant eine gesetzliche Neuregelung, nach der Internetanbieter IP-Adressen künftig für drei Monate speichern müssen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der eine effektivere Strafverfolgung im digitalen Raum ermöglichen soll. Neben der IP-Adresse sollen dabei auch zusätzliche technische Zuordnungsdaten gespeichert werden, die notwendig sind, um eine konkrete Internetverbindung eindeutig einem Anschlussinhaber zuzuordnen.

Künftig sollen Anbieter vorsorglich dokumentieren, welcher Anschluss zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adresse genutzt hat. Nach Angaben des Ministeriums sind diese Informationen in vielen Ermittlungsverfahren die einzigen verwertbaren digitalen Spuren. Insbesondere bei Delikten wie der Verbreitung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Online-Betrug oder sogenannter Hass-Rede im Netz könne die rückwirkende Zuordnung entscheidend für die Identifizierung von Tatverdächtigen sein.

Die geplante Speicherfrist von drei Monaten soll Ermittlungsbehörden dabei ermöglichen, auch zeitverzögert auf relevante Verbindungsdaten zugreifen zu können, sofern ein entsprechender rechtlicher Anlass vorliegt. Das Ministerium betont, dass es sich dabei nicht um die Speicherung von Kommunikationsinhalten handele. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile würden nicht erstellt. Ziel sei eine ausgewogene Lösung, die Strafverfolgung erleichtere, ohne Grundrechte unverhältnismäßig einzuschränken.

Kritik kommt unter anderem von Datenschützern und aus der Opposition. Vertreter der Grünen im Bundestag sprechen von einem erneuten Versuch anlassloser Massenüberwachung und verweisen auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, die vergleichbare Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hatten. Die Speicherung sämtlicher Internetverbindungen sei kein angemessenes Mittel, um Kriminalität zu bekämpfen, so die Kritik.

Die Bundesregierung verweist hingegen auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD, in dem eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen bereits vereinbart wurde. Eine frühere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung war bereits 2017 ausgesetzt worden. Der aktuelle Gesetzentwurf soll nun eine rechtssichere Grundlage schaffen. Nach der Ressortabstimmung soll das Gesetz im Frühjahr im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

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