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Monopolverfahren

Google kommt ungeschoren davon

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Google kommt ungeschoren davon
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Google kommt nochmal mit einem blauen Augen davon. Der Tech-Gigant muss seine wichtigsten Produkte Chrome und Android nicht von sich abspalten und verkaufen. Das hat ein Gericht in Washington entschieden und damit die Forderung der US-Regierung nach einer Zerschlagung des Konzerns zurückgewiesen. Richter Amit Mehta urteilte, dass die Regierung mit ihren Forderungen über das Ziel hinausgeschossen sei. Allerdings untersagte er Google in demselben Verfahren exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung von Diensten wie der Websuche, Chrome oder der KI-Software Gemini.

Damit bleibt es Google dennoch grundsätzlich erlaubt, Partner wie Apple oder Mozilla dafür zu bezahlen, dass die eigene Suche voreingestellt ist. Für Apple bedeutete dies bisher Milliardenzahlungen, die dafür sorgten, dass Google-Suche auf iPhones als Standard voreingestellt bleibt. Auch Mozilla finanziert sich zu einem großen Teil über die Kooperation mit Google, da die Suchmaschine in Firefox vorinstalliert ist. Einen verpflichtenden Auswahlbildschirm, wie er in der EU üblich ist, wird es in den USA ebenfalls nicht geben.

Neu ist jedoch die Auflage, dass Google bestimmte interne Daten mit Konkurrenten teilen muss. Dazu gehören Teile des Suchmaschinen-Index sowie Informationen zu Nutzerinteraktionen. Davon sollen Wettbewerber wie Microsofts Bing oder Duckduckgo profitieren können, aber auch KI-Unternehmen wie OpenAI, die für ihre Systeme auf aktuelle Daten angewiesen sind.

An der Börse werteten Anleger die Entscheidung als Erfolg für Google. Der Kurs der Alphabet-Aktie legte im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent zu, während auch die Aktie von Apple um rund drei Prozent stieg.

Das Verfahren war die Folge eines früheren Urteils, das Google ein Monopol im Bereich der Websuche attestiert hatte. In der aktuellen Verhandlung ging es nun darum, welche Maßnahmen daraus folgen sollten. Google kündigte bereits an, in Berufung zu gehen, um auch die ursprüngliche Monopolentscheidung rechtlich anzufechten.

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