Zitat Verkaufsvertrag unter besondere Vereinbarungen " Kaufpreis wird innerhalb von 10 Werktagen überwiesen!"
Da klar Werktage steht, gilt natürlich die Werktage nach BGB (wurde ja schon verlinkt) und somit inkl. Samstag.
Bei einen Kaufvertrag mit klaren Zahlungsziel muss man nicht Anmahnen, der nicht Zahlende ist sofort im Verzug mit allen Nachteilen zu seinen Lasten. Ist ja nun nicht so, als ob ich nicht noch bis Mittwoch warten kann und werde. Ich habe aber das klare Gefühl (Google Bewertungen sagen da auch was zu), das Mittwoch kein Geld da sein wird und ich jetzt Zeit verliere für am Ende nichts. Innerhalb von 10 Tagen heißt ja nicht, das man am 10 Tag dann zahlt, sondern das man 10 Tage Zeit hat, um sich keinen Stress zu machen.
Der Typ am Telefon macht heute auch nicht den Eindruck des "jo wir leiten sofort alles in die Wege", sondern eher dieses "jo ich gebe das an die Buchhaltung weiter, aber die 10 Tage sind eh noch nicht um", was eher so klingt wie "fick dich". Mit Anwalt und Verzug kam ich noch nicht, weil die Leute da schnell auf Durchzug stellen und ich darauf hoffe, das die sich auch so noch an ihre eigene Vereinbarung halten.
Ansonsten läuft der Verzug ja auch ohne Anmahnung ab morgen (10 Werktage ab dem 01.10 ist heute der 10 Tag, also der Tag, wo überwiesen sein muss) und alle Schäden die mir entstehen gehen zu deren Kappe. Nur hat man da Bock drauf... Und genau darauf setzen sie wahrscheinlich. Das Gute ist, das ich den Schaden sehr gut betiteln kann. Ich habe aktuell einen Leihwagen für 400€ im Monat, jeder Tag Verzögerung ist also schonmal 400/30. Zusätzlich Verzugszinsen 5% über Normzinsen. bei 23k kommt da auch nach wenigen Tagen paar Euro zusammen. Da das natürlich über Anwalt läuft, kommt fix ein Tausi zusammen.