Verfolgung von illegalen Musikdownloads

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MaLa

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Also ich habe mir mal ein paar Gedanken zu dem Thema gemacht und bin auf ein Verständnisproblem meinerseits gestoßen:

Nach neuester Rechtsprechung werden bei DSL-Flats keine IP aufgezeichnet, weil die Provider diese nicht mehr benötigen, um die Online-Zeit aufzuzeichnen. Schließlich erfolgt eine pauschale Abrechnung, egal wie lange, egal wieviel... Also keine IP-Speicherung beim Provider. Zumindest gegenüber den Strafverfolgungsorganen.

Wie aber kommt die Musikindustrie an die Daten??

Wenn ich ein Lied runterlade, dann können die zwar feststellen, wie meine aktuelle IP ist - aber was bringt das?

Man kann zwar erkennen, wer hinter dem IP-Block steckt (z.B. 1&1, T-Online usw.) - aber wenn der Provider im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeschrieben wird, dürfte der doch eigentlich nicht mehr in der Lage sein, die einzelne IP einem bestimmten Kunden zuzuordnen oder? Das wäre doch nur möglich, wenn während dem Download die Anfrage käme, wem gerade die IP xxx.xxx.xxx.xxx zugeordnet ist.

Andererseits:
Wenn wirklich die IP nicht aufgezeichnet wird und nicht mehr zuzuordnen ist, dann könnte Hinz und Kunz sich eine 16 MBit-DSL-Flat holen, einen PC als Server zusammenbauen, etwas in der Art von dyndns.org nutzen und seine möglicherweise strafbaren Schmuddelfilme darüber anbieten. Das wäre zwar keine Top-Geschwindigkeit für die Besucher - aber als Anbieter wäre er sicher vor Strafverfolgung.

Also vielleicht kann mir das irgendwer erklären, wie das genau aussieht. Haben die Provider nur für Strafverfolgungsorgane keine IP-Daten und bieten diese nur als Dienstleistung gegenüber der Musikindustrie an oder wie läuft das??
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
die gucken einfach wer bei Forumdeluxx solche threads aufmacht und sucht sich dann deine IP raus :lol:

;)
 
was meinste warum andauert leute erwischt werden ?! natürlich können die die ip zuordnen.
einfach kein p2p und keine server mit standort deutschland. da biste sicher xD
 
wir unterstehen doch totaler kontrolle durch den staat... jaa...schäuble merkts sogar, wenn du am pc in der nase nach gold suchst. und da brauchst du dich auch nciht mehr über bluescreens zu wundern;)
 
bieten diese nur als Dienstleistung gegenüber der Musikindustrie an oder wie läuft das??

Also das dürfen sie auf gar keinen Fall, da das gegen das Grundgesetz verstößt.

Aber die Frage interessiert mich auch. Denn immerhin dürfen sie eigentlich, nach deutschem Recht die IPs nicht weitergeben, oder irre ich mich da?
Speichern dürfen sie sie, wenn auch nur für begrenzte Zeit und nur für private Nutzung.

Und Leute nehmt diesen Thread bitte ernst und spamt hier nicht so einen Müll rein - ne Sandman?
Ich denke der Threadersteller möchte nur eine sachliche Klärung seiner Frage, wie ich übrigens auch.
 
Sie stellen eine Strafanzeige, auf Grundlage der durch eigens engagierte "Firmen" in Tauschbörsen mitgeloggten IP-Adressen. Der Provider muss dann die Daten an die Strafverfolgungsbehörden rausgeben. Wenn sie nun z.B.: eine Unterlassungserklärung erwirken wollen können sie in diesem Rahmen Akteneinsicht erhalten und schon haben sie die Daten.
Korrigiert mich wenn das jetzt Blödsinn ist.
 
Da wird die IP einfach statt zur Abrechnung nur zur Protokollierung geloggt.. wann und wem welche IP reserviert wurde.. ist schließlich auch irgendwo von Belang.
Ich wusste bisher nichts von irgendwelchen "neusten Rechtsprechungen" nach denen
keine IPs geloggt werden dürfen um diese dann Kunden zuzuordnen.
Das wird garantiert weiter so gemacht und steht in irgend einem Serverprotokoll. Da findet man zwar nicht "Franz Müller -18:33 Uhr, 242.234.54.22" aber zumindest die Anschlusskennung des Kunden in Verbindung mit der verwendeten IP.
Es wird weiter geloggt, gefahndet und verklagt. Wie und wo man auf "deine" Daten gekommen ist, bekommste in Nachhinein wohl nicht mal richtig mit.
Und Zuxxez ist da wirklich eines der nettesten Beispiele wie das abläuft...

In deinem "Andererseits" wegen Hinz und Kunz beantwortest du deinen Post eigentlich schon selbst. Sowas geht nicht und wird bestraft und das geht nicht über Umwege
sondern direkt über Anklage->Provider...
Und auch ein Dienst wie dyndns wird für solche "Kundschaft" zwar nicht direkt belangt (wobei, wer weiss..) wird aber doch mehr als kooperativ handeln, wenn sich mal die Beamten anmelden und Auskunft haben möchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das dürfen sie auf gar keinen Fall, da das gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Grundgesetz regelt in erster Linie das Verhältnis Bürger/Staat. Das was Du meinst ist die Kommunikationsfreiheit des Artikel 10 GG. Der hat aber nichts mit der Weitergabe / dem Anbieten von Daten von Unternehmen an Unternehmen zu tun.

Aber die Frage interessiert mich auch. Denn immerhin dürfen sie eigentlich, nach deutschem Recht die IPs nicht weitergeben, oder irre ich mich da?
Wenn es eine gesetzliche Eingriffsgrundlage gibt, dürfen sie an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Speichern dürfen sie sie, wenn auch nur für begrenzte Zeit und nur für private Nutzung.
Für Flats wird normalerweise nicht mehr gespeichert. Wozu auch? Egal, wie lange man online ist ober wieviel Datentransfer hat - es kostet immer den Pauschaltarif. Früher war das vielleicht anders.

Und Leute nehmt diesen Thread bitte ernst und spamt hier nicht so einen Müll rein - ne Sandman?
Ich denke der Threadersteller möchte nur eine sachliche Klärung seiner Frage, wie ich übrigens auch.
Danke. Das war mein Anliegen mit dem Thread.


Sie stellen eine Strafanzeige, auf Grundlage der durch eigens engagierte "Firmen" in Tauschbörsen mitgeloggten IP-Adressen. Der Provider muss dann die Daten an die Strafverfolgungsbehörden rausgeben. Wenn sie nun z.B.: eine Unterlassungserklärung erwirken wollen können sie in diesem Rahmen Akteneinsicht erhalten und schon haben sie die Daten.
Korrigiert mich wenn das jetzt Blödsinn ist.
Dem stimme ich zu. So läuft das ab. So soll es angeblich ablaufen. Denn wie gesagt: Meines Wissens werden bei Flat-Nutzern die Verbindungsdaten (in Form der IP) nicht mehr durch die Provider gespeichert.

Ich verweise mal auf folgendes:
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/nano/news/81288/index.html
http://www.heise.de/ct/05/15/032/
 
Mal etwas Grundlegendes:
- Das Grundgesetz wird eh mit den Füßen getreten.
- "Etwas" Musik runterladen = kleiner Fisch, du verteilst nichts = viel geringere Strafen
- Auch bei Flatrates wird immer noch gespeichert, siehe Einzelabrechnungen über Traffic von einigen Providern, dürfen sie zwar nicht, aber auch das interessiert keine Sau

Wir fassen zusammen: Du bist nie sicher, wenn du dich nicht total blöd anstellst, und kein P2P (Tauschbörse, ICQ File Transfer etc.) benutzt, sondern beispielsweise einen ausländischen VPN Server nimmst (z.B. selbst gehostet) kannst du relativ sicher sein, aber selbst der könnte von den bösen Unternehmen "gehackt" werden und Logs (sollte der Server loggen) könnten kopiert werden...
Das Gedankengerüst kannst du beliebig weit und hoch bauen.

Hinter dyndns.org steht nicht mehr als eine Weiterleitung auf die festgelegte IP Adresse, genau wie hinter jeder beliebigen Domain. Proxy / VPN / Tor (kann auch an den ExitNodes überwacht werden) stellen einige der wenigen halbwegs sicheren Methoden dar - wie oben bereits gesagt: nichts ist sicher, nicht einmal das Amen in der Kirche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der 10.000ste "wie klaue ich, ohne erwischt zu werden"-Thread ...

Wie aber kommt die Musikindustrie an die Daten??

Dienstleister a la LOGISTEP "capturen" IPs in einschlaegigen "Tausch"boersen, wenn diese urheberrechtlich voraussichtlich geschuetztes Material zum Download anbieten. Anschliessend wird der Urheberrechtsinhaber ueber den mutmasslichen Verstoss anwaltlich informiert und ihm die Vertretung seiner schutzwuerdigen Interessen angeboten.

Der Anwalt, falls er damit beauftragt wird, stellt Strafanzeige gegen Unbekannt. Die zustaendige Staatsanwaltschaft leitet zwangslaeufig ein Ermittlungsverfahren ein, holt beim Provider die Information ein, wer sich im fraglichen Zeitpunkt hinter der IP-Adresse in anonymer Sicherheit gewogen hat - und wird in aller Regel das Verfahren umgehend einstellen, weil kein oeffentliches Strafverfolgungsinteresse besteht.

Der Anwalt kann nun seinerseits Akteneinsicht fordern: und hat den mutmasslichen Urheberrechtsverletzer an den Kloeten und kann nun zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

It´s that simple.

Und ehe nun das allfaellige Geflenne -wegen der nimmersatten Industrie, des blutsaugenden Anwaltes und des schnueffelwuetigen Staates- wieder ausbricht: diesen quasi-industriellen Zweig der Rechts"pflege" gaebe es nicht, wenn nicht inzwischen ein vollkommen a(nti)soziales "warum kaufen, wenn ich´s klauen kann"-Verhalten an der Tagesordnung waere. Man erntet, was man saet. Alles Geschimpfe auf Alles und Jeden (nur nicht sich selbst) wird daran nichts aendern. Das ausgerechnet solche Leute auf Gerichtsurteile pochen und Gesetzbuecher zitieren, an die sich zu halten sie selbst nie beabsichtigen, ist da nur das Sahnehaeubchen auf dem moralischen Koettel.

Für Flats wird normalerweise nicht mehr gespeichert. Wozu auch? Egal, wie lange man online ist ober wieviel Datentransfer hat - es kostet immer den Pauschaltarif. Früher war das vielleicht anders.

Weder falsch noch richtig. Objektiv betrachtet steht das Urteil, so sehr es manchen auch gefaellt, im Widerspruch zum TKG, das die Speicherung sog. Verkehrsdaten (die nicht alleinig der Erstellung einer Rechnung dienen muessen, sondern etwa in Form von Logs auch zur Fehleranalyse und damit Aufrechterhaltung des Betriebes verwendet werden koennen) bis zu sechs Monate (jedenfalls nach meinem letzten Kenntnisstand) erlaubt; im Falle eines Widerspruchs auch darueber hinaus. Die zoegerliche Umsetzung mag auch darin begruendet sein, dass manchem Provider nicht so recht einleuchtet, warum er jetzt -zu seinen Lasten- einen Zustand herbeifuehren solle, der mit Einfuehrung der Vorratsdatenspeicherung sogleich wieder ins Gegenteil verkehrt wird.

Gruesse vom

JePe
 
Der 10.000ste "wie klaue ich, ohne erwischt zu werden"-Thread ...
Böswillige Unterstellung, da meine Neugierde tatsächlich auch nur in die Richtung geht, wie der Ablauf ist. Da ich keine Lieder oder ähnliches aus dubiosen Quellen herunterlade, belastet mich das Thema nicht wirklich. Wenn ich etwas will, dann kaufe ich es. So einfach ist das.

Dienstleister (...) "capturen" IPs in (...) "Tausch"boersen, wenn diese urheberrechtlich voraussichtlich geschuetztes Material zum Download anbieten. Anschliessend wird der Urheberrechtsinhaber ueber den mutmasslichen Verstoss anwaltlich informiert und ihm die Vertretung seiner schutzwuerdigen Interessen angeboten.
Die arbeiten teilweise sogar ihm Auftrag der Urheberrechtsinhaber. Teilweise wurde sogar durch diese Firmen extra Downloadmaterial bereitgestellt (irgendein Computerspiel war das mal soweit ich mich noch erinnere).

Der Anwalt, falls er damit beauftragt wird, stellt Strafanzeige gegen Unbekannt. Die zustaendige Staatsanwaltschaft leitet zwangslaeufig ein Ermittlungsverfahren ein, holt beim Provider die Information ein, wer sich im fraglichen Zeitpunkt hinter der IP-Adresse in anonymer Sicherheit gewogen hat - und wird in aller Regel das Verfahren umgehend einstellen, weil kein oeffentliches Strafverfolgungsinteresse besteht.
Soweit ebenfalls richtig. Nur: Was ist, wenn diese Daten eben nicht gespeichert werden, weil es ein Flat-Nutzer ist? Wenn der Anbieter sagt: "Das speichern wir nicht, weil wir mit dem an sich keine Arbeit haben, außer ihm den Internetzugang zur Verfügung zu stellen."

Der Anwalt kann nun seinerseits Akteneinsicht fordern: und hat den mutmasslichen Urheberrechtsverletzer an den Kloeten und kann nun zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
Genau so läuft es ab. Die Strafen sind allgemein alle im zivil- und nicht im strafrechtlichen Rahmen anzusiedeln.

Und ehe nun das allfaellige Geflenne -wegen der nimmersatten Industrie, des blutsaugenden Anwaltes und des schnueffelwuetigen Staates- wieder ausbricht: diesen quasi-industriellen Zweig der Rechts"pflege" gaebe es nicht, wenn nicht inzwischen ein vollkommen a(nti)soziales "warum kaufen, wenn ich´s klauen kann"-Verhalten an der Tagesordnung waere. Man erntet, was man saet. Alles Geschimpfe auf Alles und Jeden (nur nicht sich selbst) wird daran nichts aendern. Das ausgerechnet solche Leute auf Gerichtsurteile pochen und Gesetzbuecher zitieren, an die sich zu halten sie selbst nie beabsichtigen, ist da nur das Sahnehaeubchen auf dem moralischen Koettel.
Ich stimme Dir zu. Wenn man was will, soll man es auch bezahlen. Ich habe schließlich auch nichts zu verschenken. Aber Du wirst es nicht glauben: Mir ging es tatsächlich nur um die Frage, wie das Ganze abläuft.

Objektiv betrachtet steht das Urteil, so sehr es manchen auch gefaellt, im Widerspruch zum TKG, das die Speicherung sog. Verkehrsdaten (die nicht alleinig der Erstellung einer Rechnung dienen muessen, sondern etwa in Form von Logs auch zur Fehleranalyse und damit Aufrechterhaltung des Betriebes verwendet werden koennen) bis zu sechs Monate (jedenfalls nach meinem letzten Kenntnisstand) erlaubt; im Falle eines Widerspruchs auch darueber hinaus.
Dazu habe ich folgendes gefunden:
"Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen", heißt es in §96 (2).
Das klingt dann doch eher so, als wäre eine Speicherung nicht zulässig.
 
Der genaue Wortlaut ist:

§ 96 TKG, Verkehrsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf folgende Verkehrsdaten erheben und verwenden, soweit dies fuer die in diesem Abschnitt genannten Zwecke erforderlich ist:

(...)

2. den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhaengen, die uebermittelten Datenmengen,

(...)

4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhaengen, die uebermittelten Datenmengen,

(...)

(2) Die gespeicherten Verkehrsdaten duerfen ueber das Ende der Verbindung hinaus nur verwendet werden, soweit sie (...) fuer die in (...) § 100 (...) genannten (...) Zwecke erforderlich sind. Im Uebrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzueglich zu loeschen.

Auf Entgeltsbemessungen, die in der Tat mit einer "Flatrate" kollidieren wuerden, wird auch, aber eben nicht pauschal Bezug genommen und eine fortgesetzte Speicherung u. a. bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 100 gestattet:

§ 100 TKG, Stoerungen von Telekommunikationsanlagen und Missbrauch von Telekommunikationsdiensten

(1) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Stoerungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen die Bestandsdaten und Verkehrsdaten der Teilnehmer und Nutzer erheben und verwenden.

(...)

(3) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter bei Vorliegen zu dokumentierender tatsaechlicher Anhaltspunkte die Bestandsdaten und Verkehrsdaten erheben und verwenden, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von (...) rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikationsnetze und -dienste erforderlich sind.

Ob die Richter den m. E. erforderlichen technischen "Skill" hatten, hier wirklich abgewogen zu urteilen, lasse ich dahingestellt.

IP-Adressen "kennt" das TKG zwar (noch) nicht, duerften aber festgeschalteten Verbindungen gleichzusetzen sein.

Und Nein, ich habe Dir nichts boeswillig unterstellt. Es ging mir um den Thread als solchen, dessen Tendenz unverkennbar ist.

Gruesse vom

JePe
 
Nach neuester Rechtsprechung werden bei DSL-Flats keine IP aufgezeichnet, weil die Provider diese nicht mehr benötigen, um die Online-Zeit aufzuzeichnen.
Provider haben diese Daten noch nie benötigt. Und das ist keine neue Rechtsprechung, das war schon immer so. Gerichte stellen nur fest, dass etwas erlaubt oder nicht erlaubt ist, die entsprechenden Gesetze und Regeln waren vorher aber auch schon da.

Wie aber kommt die Musikindustrie an die Daten??
Ausspionieren von Nutzern, Erstellung von Honeypots etc.

aber wenn der Provider im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeschrieben wird, dürfte der doch eigentlich nicht mehr in der Lage sein, die einzelne IP einem bestimmten Kunden zuzuordnen oder? Das wäre doch nur möglich, wenn während dem Download die Anfrage käme, wem gerade die IP xxx.xxx.xxx.xxx zugeordnet ist.
Ja, aber viele ISP speichern trotzdem. Dass dies höchst illegal ist und unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Nutzer eingreift, interessiert diese aber weniger.

Wenn wirklich die IP nicht aufgezeichnet wird und nicht mehr zuzuordnen ist, dann könnte Hinz und Kunz sich eine 16 MBit-DSL-Flat holen, einen PC als Server zusammenbauen, etwas in der Art von dyndns.org nutzen und seine möglicherweise strafbaren Schmuddelfilme darüber anbieten. Das wäre zwar keine Top-Geschwindigkeit für die Besucher - aber als Anbieter wäre er sicher vor Strafverfolgung.
Nein. Gespeichert werden darf schon, aber nicht pauschal ohne Verdacht. Sobald Verdacht besteht, dass Seite www.wasweissichdenn.de illegale Sachen hostet, dürfen auf richterliche Anordnung hin sehr wohl Verbindungsdaten aufgezeichnet werden.

Also vielleicht kann mir das irgendwer erklären, wie das genau aussieht. Haben die Provider nur für Strafverfolgungsorgane keine IP-Daten und bieten diese nur als Dienstleistung gegenüber der Musikindustrie an oder wie läuft das??
Pauschale Speicherung ist generell (noch) verboten. Es laufen bereits Verfassungsklagen gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Anfang nächsten Jahres eingeführt werden soll. Die MI kommt auch nur über Strafverfolgungsbehörden an die Daten heran, was an sich schon schlimm genug ist, da Filesharing, wenn überhaupt, Bagatellkriminalität ist.

Der 10.000ste "wie klaue ich, ohne erwischt zu werden"-Thread ...
Der 10.000ste "Ich-hab-den-Unterschied-zwische-Diebstahl-und-Filesharing-immer-noch-nicht-verstanden"-User :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischenzeitlich gab es auch Anwaltskanzleien, die direkt per Vergütung die Daten vom Provider geholt haben (50€ pro IP war der genannte Betrag). Dann stellen sie i.d.R. 100-150€ Anwaltskosten + einen fiktiven Wert für den widerrechtlich gezogenen Song/Film/etc. in Rechnung. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem Rasch oder Schutt & Waetke (oder andere) der Nichtbeachtung der Abmahnung nachgegangen sind. Da diese Abmahnkanzleien derart viele Abmahnungen schreiben und derart viele unbedarfte User betroffen sind, müssen sie sich über ihre Einnahmen ja sowieso keine Gedanken machen.
Was ganz anderes ist natürlich eine Ermittlung per Staatsanwalt, die nicht eingestellt wird.. dann hat man ein richtiges Problem am Arsch.
 
Doch, ich kenne den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzungen und Diebstahl. Ich verdraenge aber nicht, dass beides illegal ist. Die meisten Deiner Fans hier tun das. Der Umstand alleine, dass Du Dir diesen Einzeiler herausgegriffen hast, ist bezeichnend fuer die Art und Weise, wie mit dem gesamten Thema umgegangen wird: alles halb so wild.

Ich haette da noch ein paar Optimierungsvorschlaege: Wir schaffen das RIPE ab, verbrennen alle Ausweise und schrauben die Nummernschilder von unseren Autos ab. Dann sind wir endlich voellig anonym und koennen klauen, pardon, urheberrechtsverletzen was das Zeug haelt. Schoene neue Welt.

Ach ja:

Provider haben diese Daten noch nie benötigt.

Hast Du je fuer einen gearbeitet? Nein? Das merkt man.
 
Nein. Gespeichert werden darf schon, aber nicht pauschal ohne Verdacht. Sobald Verdacht besteht, dass Seite www.wasweissichdenn.de illegale Sachen hostet, dürfen auf richterliche Anordnung hin sehr wohl Verbindungsdaten aufgezeichnet werden.
Es geht nicht darum, dass ich irgendwo etwas hoste. Dann wäre die Sache sowieso einfach. Es geht darum, wie man an die Daten gelangen kann, wenn ich eine Seite besuche oder eben illegal Dateien aus dem Netz herunterlade.
 
Hast Du je fuer einen gearbeitet? Nein? Das merkt man.

Wofür braucht der Provider denn bitte die Daten bei der Abrechnung einer Flatrate? Anzahl Minuten, verbrauchter Traffic?


@MaLa: Es gibt zich Möglichkeiten an deine Daten ran zu kommen, viele davon sind verboten, aber dass interessiert die Industrie eh nicht :-)
 
in österreich dürfen (ab 2008) daten zu IPs erst nach einer offiziellen Anzeige rausgegeben werden
dann hat sich die geldgierige Musikindustrie mit ihren depperten Anwaltsabmahnungen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzeige oder Verurteilung?
Die "Anzeige" Regelung haben wir in Deutschland auch.
 
Anzeige oder Verurteilung?
Die "Anzeige" Regelung haben wir in Deutschland auch.

wie kommt dann eine anwaltskanzlei OHNE anzeige an die daten zu einer IP adresse?
das ist bei euch sicher NICHT so ansonsten würde es die abmahnungen nicht geben ;)
 
Rechtsfrage / Weltgeschehen


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