Sony XM5-1000 Kopfhörer: Knacken/Knistern linke Ohrmuschel

Eddy_MX

Urgestein
Thread Starter
Mitglied seit
13.01.2004
Beiträge
6.936
Hallo zusammen!

Es geht um meine Noisecancelling-Kopfhörer von Sony, die XM5-1000. Habe noch ein paar wenige Monate Garantie.

Aus der linken Ohrmusche vernehme ich ein Knacken in rhythmyischer Folge - besonders dann, wenn ich die linke Ohrmusche näher ans Ohr drücke oder den Kopf leicht bewege. Das Problem entstand erst vor einiger Zeit, es war früher nicht präsent.

Das Phänomen scheint wohl nicht unbekannt zu sein. Es soll wohl mit Feuchtigkeit zu tun haben im Inneren. Selbst wenn es Schweiß ist, der verdunstet doch oder?

Ist euch dieses Problem bekannt, kann man da was machen oder sollte der Weg über den Sony-Support führen?

Danke!
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hallo, theoretisch kommt man bei so einem Fehler nicht drumherum, die Ohrpolster mal abzumachen oder das Gehäuse zu öffnen, um mal zu schauen wie die Kabel, Lötstellen u.s.w. ausschauen.
Da du hier Gewährleistung hast, wird dieser Schritt mit dem Gehäuse öffnen wegfallen und du meldest dich besser beim Support / Händler sonst wäre dadurch die Gewährleistung erloschen.
 
Tatsächlich habe ich das Knacken/Knistern nur im ANC-Modus.

Macht es Sinn, sich an den Verkäufer (Onlinekauf) zu wenden oder direkt an Sony?
 
Knackt/Knistert es auch im Transparenzmodus? Wenn ja, haben wohl die Mikrofone, welche für das ANC und den Transparenzmodus verantwortlich sind, einen weg. Kenne ich nur zu gut von meinen AirPods Pro. Wird mit der Zeit immer schlimmer.
Sony gibt 1 Jahr Garantie. Würde es über Sony abwickeln lassen.
Kannst es auch über den Händler (Gesetzliche Gewährleistung) machen. Ich präferiere Sony.
 
Macht es Sinn, sich an den Verkäufer (Onlinekauf) zu wenden oder direkt an Sony?
an den Verkäufer und du hast 2 jahre Gewährleistung da kann dir Sony viel erzählen.
Man hat 1 jahr Garantie und ein Jahr zusätzlich nach Registrierung des Produktes. Das sind eigentlich die 2 jahre Gewährleistung ohne das nach einem jahr die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung eintritt :d
 
Zuletzt bearbeitet:
an den Verkäufer und du hast 2 jahre Gewährleistung da kann dir Sony viel erzählen
Bitte Garantie (Sony, 1 Jahr) nicht mit Gewährleistung (Händler, 2 Jahre, jedoch Beweislastumkehr nach 1 Jahr) verwechseln.

Wenn die Kopfhörer jünger sind als 1 Jahr, kann er es sowohl über die Garantie bei Sony als auch über die Gewährleistung beim Händler abwickeln lassen.
Bei beiden Varianten wird es keine Probleme geben.

Sind sie älter als 1 Jahr (aber jünger als 2 Jahre), bleibt nur die Gewährleistung über den Händler.
Hier kann der Händler je nach Laune jedoch auf die Beweislastumkehr verweisen. Das ist sein gutes Recht. Für den Kunden natürlich blöd.
 
Das kommt auf den Vertrag mit dem Händler und Sony an, die Abwicklung macht sowieso immer der Händler b.z.w. muss
 
die Herstellergarantie UND Gewährleistung gelten beim Händler das ist der erste Ansprechpartner dafür
Nein.
Die Garantieabwicklung kann man direkt über Sony machen. Habe ich schon mehrmals mit einem PS Controller und einer PS so gemacht.
Bitte informier dich richtig. Sony hat einen direkten Endkundensupport per Ticketsystem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein.
Wenn man die Garantie über die Sony-Seite einleitet (durch Angabe der Seriennummer), kriegt man dort ein Versandlabel und muss das Gerät einschicken.
Dort wird es überprüft und dann gegen ein Refurbished oder Neugerät ausgetauscht.
Repariert wird nicht.
 
Also die Kopfhörer werden im Frühjahr 2 Jahre alt, von daher muss ich da an die Sache dran, zumal es ja auch einfach nur nervig ist.

Ich werde wohl über den Onlinehändler gehen.

Bei dem Lenovo-Notebook war es damals die richtige Entscheidung trotz Widerstand über den Händler zu gehen, denn es kam aus dem "Reparaturservice" mit einem ausgelaufenen Akku und defekt wieder zurück, obwohl nur eine USB-Buchse gespinnt hat.
 
Dann wende dich an den Händler bzgl. Gewährleistung und hoffe, dass er dich nicht mit der Beweislastumkehr abspeist.

Die Garantie hast du nicht um 1 Jahr verlängert, indem du die Kopfhörer damals nach dem Kauf bei Sony registriert hast, oder?
 
ei dem Lenovo-Notebook war es damals die richtige Entscheidung
Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller, sondern mit dem Händler. Wie will man auch Ansprüche bei einem Hersteller geltend machen, ohne einen Vertrag. Der Händler ist Vertragspartner mit dem Hersteller, außer du kaufst direkt beim Hersteller dann ist dieser dein Vertragspartner
 
Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller, sondern mit dem Händler. Wie will man auch Ansprüche bei einem Hersteller geltend machen, ohne einen Vertrag. Der Händler ist Vertragspartner mit dem Hersteller, außer du kaufst direkt beim Hersteller dann ist dieser Dein Verlagspartner
Bitte informiere dich, wie Garantie funktioniert.
Manche Hersteller sagen, dass die Garantie über den Händler laufen muss.
Viele Hersteller, darunter Sony, Microsoft, Apple usw. haben aber auch direkten(!) Endkundensupport...
 
Bitte informiere dich, wie Garantie funktioniert.
Du willst nicht verstehen, dass er Gewährleistung hat und keine Garantie. Sony gibt nur 1 jahr Garantie die eigentlich für den Endkunden keine Bedeutung hat (ein anderes Wort für Gewährleistung im ersten Jahr)
Wenn der TE jetzt kein weiteres Jahr abgeschlossen hat für seine Garantie bei Sony ? Muss er Gewährleistungsansprüche geltend machen und die kann er nur beim / durch den Händler durchführen
 
Bitte Garantie (Sony, 1 Jahr) nicht mit Gewährleistung (Händler, 2 Jahre, jedoch Beweislastumkehr nach 1 Jahr) verwechseln.

Wenn die Kopfhörer jünger sind als 1 Jahr, kann er es sowohl über die Garantie bei Sony als auch über die Gewährleistung beim Händler abwickeln lassen.
Bei beiden Varianten wird es keine Probleme geben.

Sind sie älter als 1 Jahr (aber jünger als 2 Jahre), bleibt nur die Gewährleistung über den Händler.
Hier kann der Händler je nach Laune jedoch auf die Beweislastumkehr verweisen. Das ist sein gutes Recht. Für den Kunden natürlich blöd.

Also die Kopfhörer werden im Frühjahr 2 Jahre alt, von daher muss ich da an die Sache dran, zumal es ja auch einfach nur nervig ist.
Dann wende dich an den Händler bzgl. Gewährleistung und hoffe, dass er dich nicht mit der Beweislastumkehr abspeist.

Die Garantie hast du nicht um 1 Jahr verlängert, indem du die Kopfhörer damals nach dem Kauf bei Sony registriert hast, oder?
 
Ja und was tritt jetzt bei dem TE zu ?
An den Händler wenden
Das sagte ich die ganze Zeit.
Deine Behauptung ist die ganze Zeit, dass selbst wenn noch Garantie bestünde, man diese über den Händler abwickeln müsse.
Und das ist bei Sony (und Microsoft und Apple etc.) faktisch falsch.
Du hast keinen Vertrag mit dem Hersteller, sondern mit dem Händler. Wie will man auch Ansprüche bei einem Hersteller geltend machen, ohne einen Vertrag. Der Händler ist Vertragspartner mit dem Hersteller, außer du kaufst direkt beim Hersteller dann ist dieser dein Vertragspartner
Das kommt auf den Vertrag mit dem Händler und Sony an, die Abwicklung macht sowieso immer der Händler b.z.w. muss
die Herstellergarantie UND Gewährleistung gelten beim oder durch den Händler. Dieser ist der erste Ansprechpartner dafür
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sagte ich die ganze Zeit.
Nein

Sony gibt 1 Jahr Garantie. Würde es über Sony abwickeln lassen.
Kannst es auch über den Händler (Gesetzliche Gewährleistung) machen. Ich präferiere Sony.
Er kann nicht sondern sollte und muss

Hier kann der Händler je nach Laune jedoch auf die Beweislastumkehr verweisen. Das ist sein gutes Recht. Für den Kunden natürlich blöd.
Könnte ja ... so könnte Sony einfach in einer Garantiezeit behaupten, ihm seien die Kopfhörer heruntergefallen und schon ist Sony aus der Garantie raus.
Wer hat mehr Lust sich auf ein Gerichtsverfahren einzulassen, Sony mit zigtausenden Anwälten oder ein Händler ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann nicht sondern sollte und muss
Nein. Garantie muss man bei Sony nicht über den Händler abwickeln, denn Sony bietet über ihre Seite direkten Endkundensupport an.
Wie oft noch?

2 Jahre Gesetzliche Gewährleistung: Immer über den Händler (nach einem Jahr jedoch Beweislastumkehr)
Garantie (Laufzeit variiert): Geht auch über den Hersteller (z.B. bei Sony, Microsoft, Apple... Dafür siehe AGB)

Bitte frag doch einfach ChatGPT oder lies dir die AGB von Sony selbst durch, wenn du das nicht glaubst.
Aber dein gefährliches Halb- bzw. Nichtwissen ist wirklich schlimm.
 
Bitte frag doch einfach ChatGPT

Nein Danke ist nicht notwendig :d

Aber dein gefährliches Halb- bzw. Nichtwissen ist wirklich schlimm.
Trift sehr gut auf dich und Chatgpt zu :shot:

Kleiner Tip so am Rande:
Die gesetzliche Gewährleistung ist in der Regel besser, weil sie eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers ist und umfassendere Rechte gewährt.
Bei der Garantie musst immer du beweisen, dass ein Garantievorfall vorliegt.

Somit habe ich hier fertig :asthanos:
 
Zuletzt bearbeitet:

sony.png


Somit habe ich hier fertig :asthanos:

Jetzt kommst eh wieder du und weißt es natürlich besser als Sony selbst, wie deren Garantieabwicklung läuft :-)
 
Wer auf Garantie geht, anstatt über die Gewährleistung..


Lese dir mal deinen Link selbst durch. Dir ist eh nicht mehr zu helfen
Man merkt erneut, dass du keinerlei Erfahrung/Wissen hast.
Es wird zwar groß mit "Reparatur" geworben, jedoch ist es bei Unternehmen in der Größenordnung absolut nicht wirtschaftlich, dort Techniker hinzusetzen (oder zu outsourcen), die z.B. Messgerät und Lötkolben schwingen.
Defekte Geräte werden kurz überprüft und dann gegen Refurbished (aufbereitete Rückläufer) bzw. Neugeräte getauscht.

Dass du aber nun persönlich wirst, sagt bereits alles.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh