• Hallo Gast!
    Noch bis zum 20.07. kannst Du an unserer Umfrage zum Hersteller des Jahres teilnehmen! Als Gewinn verlosen wir unter allen Teilnehmern dieses Mal eine Grafikkarte Eurer Wahl für bis zu 1.000 EUR - über eine Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Software zum Ausfüllen eingescannter Formulare

Green_Horn

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
08.02.2008
Beiträge
1.104
Ort
Hamm (Westfalen)
Hallo Luxxler,

wie oben beschrieben benötige ich folgendes, ein Programm mit dem ich eingescannte Formulare aufüllen kann.

Mit Paint ist das ganze ein wenig haarig und ich wollte mich informieren, ob es da eine bessere Lösung gibt.

Damit es spezifiert werden kann, es geht um Baugenehmigungen etc. für einen Architekten.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Bin da auch nicht so der Spezi
Aber ich glaube das liegt mehr daran in was für ein Format das Blatt eingescannt wird.
Wenn es mit Paint eingescannt wird, dann kann man es auch hinterher nur mit Paint bearbeiten.
Wenn als Dokument also Word eingescannt wird, dann kann man es mit Word bearbeiten.
Büro und Office Software gibt es ja genug, aber wenn die Scannersoftware die büro Software nicht unterstüzt dann siest du nur Hieroglyphen.
 
Es handelt sich um einen Canon Pixma MP 210 und der scannt das dann DIN A4 Fromat als Bilddatei.

Deswegen kann ich es auch nicht Word öffnen. Gibt es da möglicherweise einen Konverter, damit ich das in Word bearbeiten kann. Oder eine Methode wie ich das als wordkompatible Datei abspeicher ?
 
Bei meinen HP Scanner kann ich auch Dokument auswählen in der Software.( scannen als Dokument)
Wie und ob das Nachräglich zu ändern ist, konvertieren usw. leider keine Ahnung.
 
Scan als PDF speichern und in einem PDF-Reader mit Editierfunktion bearbeiten (z.B. FoxIt Reader oder PDF-XChange Viewer)
 
Ok, werds gleich mal bei mei meinem Bekannten aurpobieren.

Werd euch dann bescheid geben wie es geklappt hat :)
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh