Nvidia PhysX-Treibermod legal?

Goderion

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Achtung: Hier geht es nur im die rechtliche Lage bei der Nutzung eines modifizierten Nvidia Grafikkartentreibers.
Die Rechtslage bei der Verbreitung solcher Modifikationen steht eher im Hintergrund.
Alles, was nicht mit der rechtlichen Situation zusammenhängt, gehört hier rein: http://www.hardwareluxx.de/community/f14/ati-und-physx-per-geforce-688564.html


Ich selber lese des öfteren, das es angeblich illegal sei, einen Nvidia Treiber so zu modifizieren, dass man eine Nvidia Karte für PhysX nutzen kann und z.B. eine ATI Karte für die Grafik. Selbst nach einer Stunde Recherche ist mir die rechtliche Situation nicht ganz klar und die Frage scheint sich nicht so leicht beantworten zu lassen. Die Lizenzbestimmungen können auch nicht herangezogen werden, da diese meist selbst Forderungen/Bedingungen enthalten, die gesetzlich in den meisten Ländern nicht vertretbar sind. Die ganze Situation scheint sich in einer Grauzone zu befinden.
 
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Die Apple-Entscheidung vom Senat (USA), dass Jailbreaking legal ist, sollte doch ein Präzedenzfall auch für diese Situation darstellen, da es ja beim Iphone darum ging, Software (iOS), die für eine Hardware (iPhone) geschrieben wurde nur in Verbindung mit anderer Software (iTunes) zu nutzen und bei Nvidia Funktionen der Software (Treiber) nur unter der Vorraussetzung, kein Konkurrenzprodukt (ATI) im PC zu haben, zu nutzen.

Ich hoffe ich hab das jetzt nicht zu Kompliziert geschildert, aber ich bin der Meinung, das Nvidias vorgehen noch klarer auf Wettbewerbsverzerrung ausgelegt ist, als Apples.
 
Aufgrund der Posts von whippersnapper konnte ich einige neue Erkenntnisse gewinnen.

Um das mal einfach zu formulieren:
In den USA ist es legal die Firmware vom iPhone so zu verändern, dass auch Anwendungen die nicht von Apple verkauft werden, funktionieren.

Hier nochmal genaueres zu Jailbreak:
Jailbreak Entsperrung (inoffiziell) Apple iPhone

Folgendes Zitat stammt von diesem Thread: Forum: Jailbreak erlaubt - Cracked Apps nicht -> Warum ?!

Der Jailbreak und Unlock sind eine "modifizierung der Firmware". In diesem Fall gibt es in Deutschland keine klare Rechtsauffassung.
Der Grossteil der Juristen ist aber der Meinung dass man mit Erwerb der Hardware auch die Berechtigung hat die "Software auf dem eigenen Gerät" nach eigenem Ermessen zu modifizieren. Es darf damit aber kein gewerblicher Handel getrieben werden. Der Passus dass jeglicher Eingriff in die Firmware verboten ist, ist in Deutschland nicht wirksam - in den USA sieht es etwas anders aus.
 
Die treiber sind das geistige eigentum von nvidia!jeglicher eingriff in die treiberachitektur nicht durch nvidia autorisiert ist illegal.es befindet sich in den physx treiber eine sperre für ati karten,das umgehen dieser sperre ist illegal.ich würde es nicht machen!
 
Auf welche Normen, Urteile oder Fachaussagen stützt Du diese Theorie?
 
Darf man den kopierschutz von dvd manipulieren?das problem ist die vorhandene sperre in den nvidia physx treiber,wenn die geknakt wird ist das eine verletzung des geistigen eigentums von nvidia!
 
Darf man den kopierschutz von dvd manipulieren?das problem ist die vorhandene sperre in den nvidia physx treiber,wenn die geknakt wird ist das eine verletzung des geistigen eigentums von nvidia!

Auch hier ist eine Grauzone. Wenn ich mir ein Spiel kaufe, es disassemble und den Kopierschutz knacke, kann mir rechtlich niemand etwas, zumindest in Deutschland. Die Verbreitung solcher Cracks ist eine andere Geschichte.
 
Letzten Endes kann doch nur der Programmierer dieses Hacks belangt werden, weil er für die Verbreitung gesorgt hat. Wer diesen Hack dann aber letzten Endes nutzt, kann imho nicht festgestellt werden. Auch würde NVidia die User wohl eher nicht belangen. Das würde dann nämlich zu negativer Publicity führen.

MfG

Fragman
 
Letzten Endes kann doch nur der Programmierer dieses Hacks belangt werden, weil er für die Verbreitung gesorgt hat. Wer diesen Hack dann aber letzten Endes nutzt, kann imho nicht festgestellt werden. Auch würde NVidia die User wohl eher nicht belangen. Das würde dann nämlich zu negativer Publicity führen.

Selbst da wäre ich mir nicht so sicher. Bisher sind mir nur Fälle bekannt, in denen komerzielle "Cracker" erfolgreich rechtlich belangt wurden.
 
Ich bin ganz zufrieden mit meiner GTS250 als PhysX und der HD5970 als GPU, übrigens meine erste ATI seit 2002, die nächste wird wieder NVidia, aber auf PhysX wollt ich halt trotzdem nicht verzichten, wenn es auch kaum zum Einsatz kommt. (Immerhin kann ich den PC ordentlich herunterfahren beim Treiberdeinstallieren von ATI, der Bildschirm wird da immer schwarz und nur die NVidia bringt ein Bild ;) )


Was das Anpassen von Treibern angeht, es gibt soviele 'specialized' Treiberversionen, und bisher hat sich kaum eine Fa darüber beschwert, da es dafür ja keinen Support mehr gibt, verständlicherweise. Einzigen die sich jemals beschwert hatten waren glaube die Jungs von Creative, deren Treiber waren aber auch bis vor kurzem alles andere als 'lustig'.



PS: Softwarefuxx, dein Signaturbild ... OMG :), fehlt nur noch der Ritt der Walküren als Musikuntermalung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute Leute, dieses mal hat turbofucker aber nich angefangen zu flamen, vor allem das mit dem Kopierschutz ist eine durchaus berechtigte Anmerkung...

Aber Turbofucker gibt keinerlei Quelle an gegen welches Recht das verstoßen soll.
Er stellt mal wieder eine Behauptung auf, und hat keinerlei Hintergrundwissen.

Wo steht überhaupt das man die Treiber nicht modden darf.
Und mit welcher Begründung verwährt mir Nvidia Physix, nur weil ich eine ATI Karte im PC habe.
 
Also es ist natürlich nicht strafbar den Schutz zu knacken, nur in dem Moment wo es genutzt/verteilt/oder Pupliziert wird wie es geht, dan ist es strafbar!

Meine meinung ist in dem sinne geteilt, also erstmal würde ich wenn ich NV währe auch alles dagegen machen, das die leute sich nicht ne Teure ATI und ne Billige NV karte kaufen, ich will ja dann den Gewinn machen.

Aus sicht eines ATI und NV besitzers ist es fraglich das ich wenn ich mir eine NVidia Karte kaufe die ja mit Physx Beworben wird, dieses und nur dieses auf ihr nutzen will.

Aus sicht eines nur ATI Besitzers würde ich denke ich auch öffentlich sagen das Physx nichts tausgt, aber insgeheim würde ich es gerne sehen wenn sich NV und ATI mal zusammenraufen so das es auf beiden Karten wie z.B. der DX standart läuft.

Aus sicht von ATI ist es wohl so, das mann versucht eben dem Konkurenten nicht noch durch Lizenszahlungen eine Marktvorteil verschaffen will.

Und als User denke ich das es wohl besser währe wenn alle dieses Physx nutzen könnten, egal ob NV oder ATI Karte, und somit alle Gamer nen vorteil von der sachne haben.
 
Wo steht überhaupt das man die Treiber nicht modden darf.

Viele Firmen versuchen dies über die Lizenzbedingungen zu verbieten, ich denke Nvidia wird das auch in ihren Lizenzbedingungen stehen haben, auch wenn es in Deutschland keine gültigkeit hat.

Und mit welcher Begründung verwährt mir Nvidia Physix, nur weil ich eine ATI Karte im PC habe.
Das steht hier nicht zur Diskussion. ^^
 
So jetzt beruhigen sich erstmal wieder alle und bleiben beim Thema... Im übrigen, die ganzen Anfeinungen gegen turbofucker sind genau so OT wie sein geschreibsel teilweise zumindest ist... Sprich bevor hier und auch in anderen Threads permanent gegen ihn geschimpft wird, sollten sich vllt die Leute auch mal selbst an die Nase fassen...

:bbt:

Auch hier ist eine Grauzone. Wenn ich mir ein Spiel kaufe, es disassemble und den Kopierschutz knacke, kann mir rechtlich niemand etwas, zumindest in Deutschland. Die Verbreitung solcher Cracks ist eine andere Geschichte.

Das ist genau die Frage... Normal müsste aber ein Aushebeln des Kopierschutzes eben doch nicht rechtens sein... Eben weil es die Sperre eben gibt um genau das zu verhindern. Mir geht es hier ausschließlich um das Aushelbeln mit welchen Mitteln auch immer. Nicht um das Nutzen der dann freigeschalteten Version ;) Das will ich an dieser Stelle nochmal erwähnen...

Aber um den Vergleich wieder zu PhysX zu ziehen. Bei dieser Geschichte nutzt eben der User ein Tool um vorsätzlich diese Sperre zu umgehen. Und genau dieser Tatbestand dürfte nicht legal sein...
 
... nur in dem Moment wo es genutzt/verteilt/oder Pupliziert wird wie es geht, dan ist es strafbar!

Solange es unkommerziel bleibt ist diese Aussage falsch.
EDIT: Die Frage ist, wenn ich einen Crack für ein Spiel nutze, das ich auch im original habe, kann ich dann rechtlich belangt werden?

Aber um den Vergleich wieder zu PhysX zu ziehen. Bei dieser Geschichte nutzt eben der User ein Tool um vorsätzlich diese Sperre zu umgehen. Und genau dieser Tatbestand dürfte nicht legal sein...

Selbst da gibt es keinen Hinweis zu, das dem so ist. In den USA dürfen die leute nun sogar ganz klar legal die iPhone Firmware cracken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht es denn in den Lizenzbedingungen?
Ich hab mal gerade den Text von einem NV Treiber überflogen, und nix gefunden.

Und warum steht das nicht zur Diskussion? NV Wirbt mit Physix. Ich kaufe mir eine GTX 470, und kann Physix nicht nutzen, weil ich noch eine 4550 im PC habe (3 monitore)?

Was soll der Scheiß?
 
Und warum steht das nicht zur Diskussion? NV Wirbt mit Physix. Ich kaufe mir eine GTX 470, und kann Physix nicht nutzen, weil ich noch eine 4550 im PC habe (3 monitore)?

Was soll der Scheiß?

Wenn man genauer nachforscht, kommt am Ende etwas heraus, was in etwa so aussieht: Es ist nicht NVidia, die sich sträuben, sondern ATI hat die Zusammenarbeit verweigert in diesem Bereich.
 
Solange es unkommerziel bleibt ist diese Aussage falsch.

also wenn ich eine DVD kaufe, den Kopierschutz umgehe und es nicht Komerzieel, also Kostenlos im Torrent verteile ist das nicht strafbar, wo lebst du ?

In Deutschland darfst du alles machen, mit deinen sachen, nur du darfst keine Anleitung zum nachbauen geben!
Wer bitte will dich hindern den Treiber zu Modden, wenn du es für dich selber machst, aber wenn du den gemodetten weitergibst, dann ist das nicht erlaubt !
 
also wenn ich eine DVD kaufe, den Kopierschutz umgehe und es nicht Komerzieel, also Kostenlos im Torrent verteile ist das nicht strafbar, wo lebst du ?

In Deutschland darfst du alles machen, mit deinen sachen, nur du darfst keine Anleitung zum nachbauen geben!
Wer bitte will dich hindern den Treiber zu Modden, wenn du es für dich selber machst, aber wenn du den gemodetten weitergibst, dann ist das nicht erlaubt !

Wenn Du das Programm, das den Kopierschutz umgeht, kostenlos verteilst, ist es fraglich, ob du rechtlich belangt werden kannst. Die DVD selbst steht selbstverständlich unter dem Urheberrecht.

EDIT:
Und warum steht das nicht zur Diskussion? NV Wirbt mit Physix. Ich kaufe mir eine GTX 470, und kann Physix nicht nutzen, weil ich noch eine 4550 im PC habe (3 monitore)?
Ich mein damit, das es hier im Thread nicht darum geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht es denn in den Lizenzbedingungen?
Ich hab mal gerade den Text von einem NV Treiber überflogen, und nix gefunden.

Und warum steht das nicht zur Diskussion? NV Wirbt mit Physix. Ich kaufe mir eine GTX 470, und kann Physix nicht nutzen, weil ich noch eine 4550 im PC habe (3 monitore)?

Was soll der Scheiß?

Das steht ganz klar in den Enduserlizenzbestimmungen, welche man einerseits beim Download bestätigen muss, und ebenso beim Installierne des Treibers...

Hier mal ein Auszug:
2.1.3 Limitations.

No Reverse Engineering. Customer may not reverse engineer, decompile, or disassemble the SOFTWARE, nor attempt in any other manner to obtain the source code.

No Separation of Components. The SOFTWARE is licensed as a single product. Its component parts may not be separated for use on more than one computer, nor otherwise used separately from the other parts.

No Rental. Customer may not rent or lease the SOFTWARE to someone else.

EDIT:
Achso und hier der Link:
http://www.nvidia.de/object/nv_swlicense.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Das stützt sich auf §69e UrhG vermute ich?

Mir geht es hier ausschließlich um das Aushelbeln mit welchen Mitteln auch immer. Nicht um das Nutzen der dann freigeschalteten Version ;) Das will ich an dieser Stelle nochmal erwähnen...

Dem TE geht es laut Post 1 aber nur ums Nutzen, nicht ums Aushebeln.

Der Vergleich von Turbofucker oben auf meine Nachfrage ist leider weder passend noch geeignet meine Nachfrage zu beantworten.

Passend wäre folgendes gewesen: Eine kopiergeschützte DVD wird von einer anderen Person kopiert (meinetwegen in den USA, wo es nunmehr legal ist einen Kopierschutz auszuhebeln, um eine DVD-Kopie zu privaten Zwecken zu erstellen) und von mir dann abgespielt.
Die Frage wäre in diesem Fall, gegen welche Norm das Abspielen dieser DVD (zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken) verstoßen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Passend wäre folgendes gewesen: Eine kopiergeschützte DVD wird von einer anderen Person kopiert (meinetwegen in den USA, wo es nunmehr legal ist einen Kopierschutz auszuhebeln, um eine DVD-Kopie zu privaten Zwecken zu erstellen) und von mir dann abgespielt.
Die Frage wäre in diesem Fall, gegen welche Norm das Abspielen dieser DVD (zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken) verstoßen sollte.

Da hast aber ein schwieriges Beispiel rausgekramt. Ich vermute mal das Abspielen würde höchsten gegen ein Urheberrecht verstossen.

Das ist genau die Frage... Normal müsste aber ein Aushebeln des Kopierschutzes eben doch nicht rechtens sein... Eben weil es die Sperre eben gibt um genau das zu verhindern. Mir geht es hier ausschließlich um das Aushelbeln mit welchen Mitteln auch immer. Nicht um das Nutzen der dann freigeschalteten Version ;)
Jetzt wirds haarig... ^^ meinst Du den, der den Mod anwendet und den Treiber damit verändert oder den, der den Mod entwickelt?

PS: Langsam wird es knifflig. ^^

EDIT:
Das stützt sich auf §69e UrhG vermute ich?.
Nein nein, ist §20b UrhG! ;-)
Meine Aussagen sind im Endeffekt nur die Summe dessen, was ich im Internet zu dem Thema finden konnte. So richtig handfeste Fakten konnte ich leider nicht ausmachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Punkt ist in Deutschland nicht gültig.

Ja aber warum?

DDie Frage wäre in diesem Fall, gegen welche Norm das Abspielen dieser DVD (zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken) verstoßen sollte.

Gegen warscheinlich keine...
Denn ist es nicht so, das das verwenden von besagtem aus dem INet besorgen Zeug nicht starfbar ist. Selbst das downloaden ist es wohl scheinbar nicht...
Einzig das Anbieten und Verbreiten dieser Materialien wäre es...

Jetzt wirds haarig... ^^ meinst Du den, der den Mod anwendet und den Treiber damit verändert oder den, der den Mod entwickelt?

PS: Langsam wird es knifflig. ^^

Ich meine den, der den Mod anwendet... Denn das Modtool ansich schadet ja erstmal niemanden. Aber sobald man es nutzt, entsteht Schaden und genau den verursacht eben der Endbenutzer, welcher ihn anwendet.
Eben um eine Sperre auszuhebeln, welche durch den Softwareentwickler eingebaut wurde um etwas zu verhindern, was der Endkunde nicht machen soll. Er begeht in dem Fall eine Tat, welche durch das akzeptieren der Endbenutzer Softwarelizenz explizit ausgeschlossen wurde und vor allem, welcher der User ja auchnoch zugestimmt hat (und das genau zwei mal, beim Download des Treiberpaketes und beim Installieren)
Daher auch die Frage, warum das nicht gelten soll, wenn der User aber zustimmt.
 
Das Abspielen einer legal angefertigten Kopie ist so eine Sache. Das Urheberrecht kennt durchaus Schranken, im Regelfall sind die aber auf einen Bildungsauftrag oder kirchlichen Hintergrund gestützt, nachzulesen sind sie in §53 UrhG.
Handelt es sich um eine illegale Kopie, besteht seitens des Rechteinhabers ein Vernichtungsanspruch aus §69f UrhG, soweit ist es einfach (darunter fallen übrigens auch die aus dem Internet gezogenen Kopien, da sie unter die im UrhG häufig anzutreffende Formulierung "offensichtlich rechtswidrig" subsumiert werden). Ich hab aber keinen Kommentar zum UrhG hier und kann mich da gerade mangels Fachliteratur zu Hause nicht umfassend informieren.

Nein nein, ist §20b UrhG! ;-)
Meine Aussagen sind im Endeffekt nur die Summe dessen, was ich im Internet zu dem Thema finden konnte. So richtig handfeste Fakten konnte ich leider nicht ausmachen.

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__20b.html

Kann ich mir nicht vorstellen, aber such doch bitte nochmal die Quelle.

Denn ist es nicht so, das das verwenden von besagtem aus dem INet besorgen Zeug nicht starfbar ist. Selbst das downloaden ist es wohl scheinbar nicht...
Einzig das Anbieten und Verbreiten dieser Materialien wäre es...


Wir müssen mal von der von mir selbst gebrachten Parallele zu Filmen und Musik weg, da Computerprogramme anderen Spezialforschriften innerhalb der UrhG unterliegen - leider passiert mir dieser faux pas immer wieder, grimml.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von fdsonne:"Das steht ganz klar in den Enduserlizenzbestimmungen, welche man einerseits beim Download bestätigen muss, und ebenso beim Installierne des Treibers...

Hier mal ein Auszug:
Zitat:
2.1.3 Limitations.

No Reverse Engineering. Customer may not reverse engineer, decompile, or disassemble the SOFTWARE, nor attempt in any other manner to obtain the source code." Zitat Ende.

Auch wenn ich dir oft Recht gebe, muss ich hier widersprechen.

Sieh es mal so: Du kaufst das Produkt und somit das Recht, das Produkt in Vollem Umfang zu nutzen.
Beim Kauf und auf der Verpackung wird man nicht über einschränkungen hingewiesen.
Der Treiber ist essenziell für die Komplette funktionsfähigkeit des Produktes, und hier dann einen Riegel vorzuschieben, ist meines Erachtens nicht Rechtens.

Mal wieder ein Autovergleich:
Stell dir vor du kaufst dir das neue 444modell der marke xyz.
Liest die Bedienungsanleitung durch, alles OK.
Dann funktioniert die Doch so toll beworbene Klimaanlage nicht, weil die Per Fernwartung draufgekommen sind dass du auch ein zweitauto der Firma abc, hast.

Also du hast für etwas gezahlt, was dir dann verwehrt wird, ohne BEI DEM KAUF darauf hingewiesen worden zu sein.

Klar kann man sich vorher informieren, aber wer lädt die Treiber wenn er sich nicht mal die Graka gekauft hat?

Die Sache von nVidia stinkt mir persöhnlich zum himmel.
Und die "erklärung" auch.
 
Dann wäre doch die Geschichte eigentlich geklärt.

In Deutschland ist der Teil der EULA ungültig

Und in den USA nichtig

Die Frage ist nur: Haften die, die die Software bereitstellen?
 
Ber:
Ich dachte du hast dich auf meinen Post bezogen und wolltest sarkastisch sein. Hatte das mit §69e nicht ernst genommen und so mit §20b gewitzelt.

Meine Aussagen sind im Endeffekt nur die Summe dessen, was ich im Internet zu dem Thema finden konnte. So richtig handfeste Fakten konnte ich leider nicht ausmachen.
Das bezieht sich auf das allgemeine Thema des Threads, galt nicht speziell deinem (Ber) Beispiel.

No Reverse Engineering. Customer may not reverse engineer, decompile, or disassemble the SOFTWARE, ...
Ich habe mal "damals" einen WoW Bot programmiert und da kam dieses Thema auch auf, da Blizzard exakt das gleiche in ihrer EULA stehen hat. Wir kamen aufgrund mehrer Internetquellen zu dem Schluss, das ein solches Verbot in Deutschland keine Gültigkeit hat. Ich werd mal versuchen im Netz was handfestes dazu zu finden.

Spontan kann ich damit dienen, aber wiki is ja nicht immer richtig. ^^
Reverse Engineering
Crack (Software)

Auch interessant, aber leider nur für USA:
http://www.eff.org/issues/coders/reverse-engineering-faq
Der ganze Artikel ist recht vorsichtig formuliert denn alles ist "legally risky", USA FTW! ^^

EDIT:
Ich kann stundenlang die abgefahrensten Programme disassemblen, aber 5 Minunten BGB machen mich kaputt!

EDIT2:
Zur Gültigkeit der EULA: http://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag
 
Zuletzt bearbeitet:
Legal, illegal, scheissegal ;) Nee, mal ganz im Ernst. Ich würde behaupten, es ist legal. Nvidias Weg, auf dem Karton nichts darüber zu schreiben, dass sobald eine ATI im Rechner steckt, die Funktionalität mit den bereitgestellten Treiber verhindert wird, halte ich für illegal. Wäre doch genauso Wettbewerbsverzerrung, wenn man den Dienst verweigern würde nur weil eine Onboard Graka (I5 z.B.) eines anderen Herstellers vorhanden sein würde.

Meine Meinung: Wen nvidias Politik bezüglich PhysX anstinkt, der sollte sich auch keine Zweitkarte als Physikbeschleuniger von denen in den Rechner knallen und per gemoddeten Treiber zum laufen bringen. Ansonsten unterstützt er deren und das Verhalten der Spieleschmieden auch noch.
 
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