Fuchsmajor
Neuling
Thread Starter
- Mitglied seit
- 19.09.2006
- Beiträge
- 10
Bevor gleich wieder losgebrüllt wird:
Es ist mir bekannt, daß heute ein Fred zu diesem Thema geschlossen wurde. Aber erstens war das Thema meines Erachtens noch nicht durch, wie zweitens auch die große Resonanz, die mit Sicherheit nach wie vor da ist, zeigt und drittens ist es notwendig, andere User über die Geschäftspraktiken des Betreibers aufzuklären, damit sie vernünftig entscheiden können, ob sie dort bestellen oder nicht. Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich einen Fred bei snakecirty.de eröffnen, auf den dann zeitnah ein Hinweis erfolgt.
Meinen folgenden Ausführungen möchte ich noch Folgendes voranstellen, damit sie gleich im richtigen Licht erscheinen:
Der Betreiber Fabian Hoppe ist mit Sicherheit kein Betrü.ger oder Ähnliches. Derartige Behauptungen aufgrund der hier geschilderten und selbst wahrgenommenen Erfahrungen sind nicht haltbar und schlicht blödsinnig.
Ich selbst bin Anwalt und weiß also, wovon ich nachfolgend schreibe
:
Zum Sachverhalt:
Am 14.09.2006 habe ich ein Mushkin EM PC6400 2048MB Dual-Kit für 214,95 €, welches laut Onlineshop lieferbar war, per Vorkasse bestellt, worauf ich eine Bestellbestätigung erhalten habe. Eine Stunde später erhielt ich per Email eine Auftragsbestätigung mit Aufforderung zur Vornahme der Überweisung des Kaufpreises. Letztere habe ich unverzüglich vorgenommen und seither nichts mehr von Fabian Hoppe gehört.
Seither habe ich ca. 20 Emails geschrieben und auch versucht, den Verkäufer telefonisch zu kontaktieren. Alles vergeblich. Sodann habe ich auf seinen Anrufbeantworter gesprochen.
Zur Rechtlichen Bewertung:
Durch die Bestellbestätigung kommt ausweislich der AGB des Verkäufers und der allgemeinen Rechtsauffassung kein Kaufvertrag zustande. Allerdings führt die zweite Email unstreitig zum Vertragsschluß. So auch der Verkäufer in seinen AGB (Ziff. 1.2).
Aufgrund des zwischen uns geschlossenen Kaufvertrages ist Fabian Hoppe aus § 433 I BGB verpflichtet, mir die bestellte Ware zu liefern.
Im Prinzip ist das alles, was zum Lieferanspruch zu sagen ist. Insofern gehen seine eigenen Ausführungen und die einiger User inklusive Moderator zum Thema Preiserhöhungen, Lieferschwierigkeiten etc. völlig am Thema vorbei. Aus rechtlicher Sicht möchte ich sie dennoch kommentieren:
- Die Information auf der Startseite des Onlineshops darüber, daß es zu Preiserhöhungen und Lieferschwierigkeiten etc. kam, ist rechtlich völlig unerheblich, weil sie erstens nicht Vertragsbestandteil wird und darüber hinaus auch unwirksam wäre.
- Wenn der Verkäufer einen Kaufvertragsangebot annimmt, dann muß er zu diesem Preis liefern. Woher er die Ware bekommt und zu welchem Preis ist allein sein Problem. Kann er das Problem nicht lösen, darf er den Vertrag nicht annehmen.
- Merkt der Verkäufer, daß er längerfristige Lieferschwierigkeiten aufgrund der Preissituation hat, ist die erste Maßnahme wohl die Aktualisierung seines Onlineshops. Das hat Herr Hoppe nicht getan. Die Zeit rechtsunerhebliche Informationen abzugeben hat er jedoch. Das ist zwar nicht verboten aber unseriös. Problematisch wird es für ihn, wenn er die niedrigen Preise im Shop läßt um die Kunden für teureren Speicher zu ködern. Das wäre ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Ich lasse das gerade prüfen.
- Ein Rücktrittsrecht hat der Verkäufer wegen Lieferschwierigkeiten oder Kalkulationsproblemen nicht. Deshalb kann er einen abgeschlossenen Vertrag nicht einfach "stornieren". Er bleibt zur Lieferung verpflichtet.
Neben seinem gesetzlichen Widerrufsrecht, was ohne Grund ausgeübt werden kann, hat der Käufer aber ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer nicht liefert. Der Verkäufer bleibt dann auf seinem Speicher sitzen und muß dem Käufer den bereits überwiesenen Kaufpreis zurück erstatten.
- Hier fängt das Problem an. Mit dem Kaufpreis kann der Käufer nicht viel anfangen. Will er neuen Speicher kaufen, zahlt er momentan erheblich mehr. Er erleidet einen finanziellen Schaden, den der Verkäufer verursacht und verschuldet hat. Deshalb gibt es für diesen Fall ein Schadensersatzanspruch.
- Es kann nämlich nicht sein, daß der Käufer das betriebswirtschaftliche Risiko der Speicherbeschaffung tragen muß. Dieses Risiko liegt bei Verkäufer, der es finanziell einkalkulieren und auf alle Preise umlegen kann. Das ist nämlich sein Gewinn. Tut er es nicht, ist es sein Problem. Er kann es auch ganz einfach umgehen, indem er nur Verträge eingeht, dessen Gegenstände er zu Hause im Lager hat und von dem er weiß, welchen Einkaufspreis er gezahlt hat. Dann spielen Preiserhöhungen überhaupt keine Rolle. Ob Herr Hoppe diese kaufmännischen Grundregeln beachtet, kann ich nicht beurteilen; es interessiert mich auch nicht. Ich habe nämlich einen Anspruch gegen ihn auf Lieferung des Speichers zum vereinbarten Preis. Liefert er den Speicher nicht und entstehen mir Kosten bei der Ersatzbeschaffung, werde ich den finanziellen Schaden bei ihm geltend machen und zwar umgehend. Ich bin nicht bereit, entweder aufgrund der Fehler oder hohen Beschaffungsrisikos des Verkäufers finanzielle Einbußen zu erleiden. Das Beschaffungsrisiko zum vereinbarten Preis trägt nämlich er - und zwar in beide Richtungen. Wenn in der Zwischenzeit der Preis auf dem Weltmarkt gesunken wäre, hätte er einen nicht unerheblichen Gewinn erwirtschaftet, den er wohl kaum auf Seite 1 seines Onlineshops angepriesen hätte.
- Wer dieses Vorgehen hart findet - ich finde es nicht, aber ich bin ja auch Anwalt
- der sollte sich Folgendes vor Augen führen: Wenn ich jeden Verkäufer nach Vertragsschluß fragen müßte, ob er wirklich zu diesem Preis liefern kann und ob nicht vielleicht möglicherweise morgen etwas passieren könnte, was den Preis verdirbt und ob er das Teil wirklich im Lager hat, dann würde der Rechtsgeschäftsverkehr nicht funktionieren. Der Käufer würde immer das Insolvenzrisiko des Verkäufers tragen und hätte nur Unsicherheiten beim Bezug von Waren. Benötigt er diese Waren um selbst Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, setzt das eine Kette von kaufmännischen und volkswirtschaftlichen Katastrophen in Gang, die ähnlich enden wie ein unfreies Plansystem a´la DDR. Deshalb gibt es ja bei uns zum Glück das BGB.
- Rechtlich völlig ohne Bedeutung ist es, daß er "Modder, Overclockerund Zocker" (domian) oder das "halbe Forum" (Soldier) beliefert und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar). Wenn das wirklich so sein sollte, dann hat er wohl eklatante Fehler in diesem risikoreichen Geschäft gemacht und dann ist es nicht die Aufgabe der Käufer, ihn durch Nachsicht und durch Inkaufnahme finanzieller Einbußen wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Ich tue das jedenfalls nicht. Und wenn er sich nicht bald bei mir meldet, dann wird er das auch sehr bald empfindlich zu spüren bekommen.
- Die sachfremden Erwägungen wie "Einmannbetrieb, da dauert es mal ein bißchen länger", "vielleicht ist im Krankenhaus" und "das Kind hatte Taufe" gehen am Problem vorbei; juristisch spielen sie ohnehin keine Rolle. Menschlich wäre das natürlich nur allzu verständlich, nur erstens endet das Verständnis dann, wenn es zum eigenen finanziellen Schaden wird und zweitens hatte Herr Hoppe ja genug Zeit für andere Dinge. So war er sowohl heute morgen, als auch heute Nachmittag um 14:33 hier im Forum aktiv, um anderen seinen Speicher anzupreisen und von neuen OC-Maßnahmen zu berichten. (http://www.forumdeluxx.de/forum/member.php?u=9431). Meine Emails hat er bis dato aber immer noch nicht beantwortet. Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, aber sein Geschäftsgebaren wird dadurch unseriös, vor allem wenn ein Kunde bereits bezahlt hat. Mehr noch: Herr Hoppe beschwert sich allen Ernstes über den Arbeitsaufwand von 36 Bestellungen übers Wochenende. Alle Achtung. Doch wie gesagt: wenn er dadurch überfordert ist, bleibt es sein Problem wenn er trotzdem weiter macht. Ich würde ihm raten, es zu lassen, wenn er mit 36 Bestellungen nicht klar kommt. Auf jeden Fall ist aber mein Verständnis angesichts dieser Fakten erschöpft.
- Übrigens: ich bin selbständig und habe auch ein Kind.
Abseits des Themas ist mir noch ein Schmankerl in seinen AGB aufgefallen. Natürlich muß der Käufer die Rücksendekosten beim Widerruf nicht tragen, wenn der Warenwert höher als 40 € ist. Seine anderslautende Vereinbarung in den AGB ist unwirksam. Das angebliche Urteil von 2004 bezieht sich auf einen gänzlich anderen Sachverhalt, in dem gebrauchte Ware verschickt wurde, das Widerrufsrecht also gar nicht anwendbar war. Ob das Anführen des nicht näher benannten Urteils zum pauschalen und im Ergebnis rechtswidrigen Ausschluß der Kostenerstattung bei Herrn Hoppe auf Vorsatz oder einfach Nichtverständnis beruht, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es unseriös und zwar hochgradig.
Dazu passt sein Verhalten, auch die Besteller, deren Kaufvertrag er abgelehnt hat, nicht zu informieren. Die hängen nämlich in der Luft und verlieren jede Stunde Geld, die ungenutzt verstreicht, während bei anderen die Preise steigen. Juristisch läßt sich da nichts machen aber menschlich - und auf dieser Ebene wollen ja hier die meisten User das Problem diskutieren - finde ich solche Geschäftspraktiken einfach nur zum Kotzen.
Es ist mir bekannt, daß heute ein Fred zu diesem Thema geschlossen wurde. Aber erstens war das Thema meines Erachtens noch nicht durch, wie zweitens auch die große Resonanz, die mit Sicherheit nach wie vor da ist, zeigt und drittens ist es notwendig, andere User über die Geschäftspraktiken des Betreibers aufzuklären, damit sie vernünftig entscheiden können, ob sie dort bestellen oder nicht. Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich einen Fred bei snakecirty.de eröffnen, auf den dann zeitnah ein Hinweis erfolgt.
Meinen folgenden Ausführungen möchte ich noch Folgendes voranstellen, damit sie gleich im richtigen Licht erscheinen:
Der Betreiber Fabian Hoppe ist mit Sicherheit kein Betrü.ger oder Ähnliches. Derartige Behauptungen aufgrund der hier geschilderten und selbst wahrgenommenen Erfahrungen sind nicht haltbar und schlicht blödsinnig.
Ich selbst bin Anwalt und weiß also, wovon ich nachfolgend schreibe

Zum Sachverhalt:
Am 14.09.2006 habe ich ein Mushkin EM PC6400 2048MB Dual-Kit für 214,95 €, welches laut Onlineshop lieferbar war, per Vorkasse bestellt, worauf ich eine Bestellbestätigung erhalten habe. Eine Stunde später erhielt ich per Email eine Auftragsbestätigung mit Aufforderung zur Vornahme der Überweisung des Kaufpreises. Letztere habe ich unverzüglich vorgenommen und seither nichts mehr von Fabian Hoppe gehört.
Seither habe ich ca. 20 Emails geschrieben und auch versucht, den Verkäufer telefonisch zu kontaktieren. Alles vergeblich. Sodann habe ich auf seinen Anrufbeantworter gesprochen.
Zur Rechtlichen Bewertung:
Durch die Bestellbestätigung kommt ausweislich der AGB des Verkäufers und der allgemeinen Rechtsauffassung kein Kaufvertrag zustande. Allerdings führt die zweite Email unstreitig zum Vertragsschluß. So auch der Verkäufer in seinen AGB (Ziff. 1.2).
Aufgrund des zwischen uns geschlossenen Kaufvertrages ist Fabian Hoppe aus § 433 I BGB verpflichtet, mir die bestellte Ware zu liefern.
Im Prinzip ist das alles, was zum Lieferanspruch zu sagen ist. Insofern gehen seine eigenen Ausführungen und die einiger User inklusive Moderator zum Thema Preiserhöhungen, Lieferschwierigkeiten etc. völlig am Thema vorbei. Aus rechtlicher Sicht möchte ich sie dennoch kommentieren:
- Die Information auf der Startseite des Onlineshops darüber, daß es zu Preiserhöhungen und Lieferschwierigkeiten etc. kam, ist rechtlich völlig unerheblich, weil sie erstens nicht Vertragsbestandteil wird und darüber hinaus auch unwirksam wäre.
- Wenn der Verkäufer einen Kaufvertragsangebot annimmt, dann muß er zu diesem Preis liefern. Woher er die Ware bekommt und zu welchem Preis ist allein sein Problem. Kann er das Problem nicht lösen, darf er den Vertrag nicht annehmen.
- Merkt der Verkäufer, daß er längerfristige Lieferschwierigkeiten aufgrund der Preissituation hat, ist die erste Maßnahme wohl die Aktualisierung seines Onlineshops. Das hat Herr Hoppe nicht getan. Die Zeit rechtsunerhebliche Informationen abzugeben hat er jedoch. Das ist zwar nicht verboten aber unseriös. Problematisch wird es für ihn, wenn er die niedrigen Preise im Shop läßt um die Kunden für teureren Speicher zu ködern. Das wäre ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Ich lasse das gerade prüfen.
- Ein Rücktrittsrecht hat der Verkäufer wegen Lieferschwierigkeiten oder Kalkulationsproblemen nicht. Deshalb kann er einen abgeschlossenen Vertrag nicht einfach "stornieren". Er bleibt zur Lieferung verpflichtet.
Neben seinem gesetzlichen Widerrufsrecht, was ohne Grund ausgeübt werden kann, hat der Käufer aber ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer nicht liefert. Der Verkäufer bleibt dann auf seinem Speicher sitzen und muß dem Käufer den bereits überwiesenen Kaufpreis zurück erstatten.
- Hier fängt das Problem an. Mit dem Kaufpreis kann der Käufer nicht viel anfangen. Will er neuen Speicher kaufen, zahlt er momentan erheblich mehr. Er erleidet einen finanziellen Schaden, den der Verkäufer verursacht und verschuldet hat. Deshalb gibt es für diesen Fall ein Schadensersatzanspruch.
- Es kann nämlich nicht sein, daß der Käufer das betriebswirtschaftliche Risiko der Speicherbeschaffung tragen muß. Dieses Risiko liegt bei Verkäufer, der es finanziell einkalkulieren und auf alle Preise umlegen kann. Das ist nämlich sein Gewinn. Tut er es nicht, ist es sein Problem. Er kann es auch ganz einfach umgehen, indem er nur Verträge eingeht, dessen Gegenstände er zu Hause im Lager hat und von dem er weiß, welchen Einkaufspreis er gezahlt hat. Dann spielen Preiserhöhungen überhaupt keine Rolle. Ob Herr Hoppe diese kaufmännischen Grundregeln beachtet, kann ich nicht beurteilen; es interessiert mich auch nicht. Ich habe nämlich einen Anspruch gegen ihn auf Lieferung des Speichers zum vereinbarten Preis. Liefert er den Speicher nicht und entstehen mir Kosten bei der Ersatzbeschaffung, werde ich den finanziellen Schaden bei ihm geltend machen und zwar umgehend. Ich bin nicht bereit, entweder aufgrund der Fehler oder hohen Beschaffungsrisikos des Verkäufers finanzielle Einbußen zu erleiden. Das Beschaffungsrisiko zum vereinbarten Preis trägt nämlich er - und zwar in beide Richtungen. Wenn in der Zwischenzeit der Preis auf dem Weltmarkt gesunken wäre, hätte er einen nicht unerheblichen Gewinn erwirtschaftet, den er wohl kaum auf Seite 1 seines Onlineshops angepriesen hätte.
- Wer dieses Vorgehen hart findet - ich finde es nicht, aber ich bin ja auch Anwalt

- Rechtlich völlig ohne Bedeutung ist es, daß er "Modder, Overclockerund Zocker" (domian) oder das "halbe Forum" (Soldier) beliefert und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar). Wenn das wirklich so sein sollte, dann hat er wohl eklatante Fehler in diesem risikoreichen Geschäft gemacht und dann ist es nicht die Aufgabe der Käufer, ihn durch Nachsicht und durch Inkaufnahme finanzieller Einbußen wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Ich tue das jedenfalls nicht. Und wenn er sich nicht bald bei mir meldet, dann wird er das auch sehr bald empfindlich zu spüren bekommen.
- Die sachfremden Erwägungen wie "Einmannbetrieb, da dauert es mal ein bißchen länger", "vielleicht ist im Krankenhaus" und "das Kind hatte Taufe" gehen am Problem vorbei; juristisch spielen sie ohnehin keine Rolle. Menschlich wäre das natürlich nur allzu verständlich, nur erstens endet das Verständnis dann, wenn es zum eigenen finanziellen Schaden wird und zweitens hatte Herr Hoppe ja genug Zeit für andere Dinge. So war er sowohl heute morgen, als auch heute Nachmittag um 14:33 hier im Forum aktiv, um anderen seinen Speicher anzupreisen und von neuen OC-Maßnahmen zu berichten. (http://www.forumdeluxx.de/forum/member.php?u=9431). Meine Emails hat er bis dato aber immer noch nicht beantwortet. Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, aber sein Geschäftsgebaren wird dadurch unseriös, vor allem wenn ein Kunde bereits bezahlt hat. Mehr noch: Herr Hoppe beschwert sich allen Ernstes über den Arbeitsaufwand von 36 Bestellungen übers Wochenende. Alle Achtung. Doch wie gesagt: wenn er dadurch überfordert ist, bleibt es sein Problem wenn er trotzdem weiter macht. Ich würde ihm raten, es zu lassen, wenn er mit 36 Bestellungen nicht klar kommt. Auf jeden Fall ist aber mein Verständnis angesichts dieser Fakten erschöpft.
- Übrigens: ich bin selbständig und habe auch ein Kind.
Abseits des Themas ist mir noch ein Schmankerl in seinen AGB aufgefallen. Natürlich muß der Käufer die Rücksendekosten beim Widerruf nicht tragen, wenn der Warenwert höher als 40 € ist. Seine anderslautende Vereinbarung in den AGB ist unwirksam. Das angebliche Urteil von 2004 bezieht sich auf einen gänzlich anderen Sachverhalt, in dem gebrauchte Ware verschickt wurde, das Widerrufsrecht also gar nicht anwendbar war. Ob das Anführen des nicht näher benannten Urteils zum pauschalen und im Ergebnis rechtswidrigen Ausschluß der Kostenerstattung bei Herrn Hoppe auf Vorsatz oder einfach Nichtverständnis beruht, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es unseriös und zwar hochgradig.
Dazu passt sein Verhalten, auch die Besteller, deren Kaufvertrag er abgelehnt hat, nicht zu informieren. Die hängen nämlich in der Luft und verlieren jede Stunde Geld, die ungenutzt verstreicht, während bei anderen die Preise steigen. Juristisch läßt sich da nichts machen aber menschlich - und auf dieser Ebene wollen ja hier die meisten User das Problem diskutieren - finde ich solche Geschäftspraktiken einfach nur zum Kotzen.
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