Nochmals: Erfahrungen mit dem h-h-e RAM-Shop

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Fuchsmajor

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Bevor gleich wieder losgebrüllt wird:

Es ist mir bekannt, daß heute ein Fred zu diesem Thema geschlossen wurde. Aber erstens war das Thema meines Erachtens noch nicht durch, wie zweitens auch die große Resonanz, die mit Sicherheit nach wie vor da ist, zeigt und drittens ist es notwendig, andere User über die Geschäftspraktiken des Betreibers aufzuklären, damit sie vernünftig entscheiden können, ob sie dort bestellen oder nicht. Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich einen Fred bei snakecirty.de eröffnen, auf den dann zeitnah ein Hinweis erfolgt.

Meinen folgenden Ausführungen möchte ich noch Folgendes voranstellen, damit sie gleich im richtigen Licht erscheinen:

Der Betreiber Fabian Hoppe ist mit Sicherheit kein Betrü.ger oder Ähnliches. Derartige Behauptungen aufgrund der hier geschilderten und selbst wahrgenommenen Erfahrungen sind nicht haltbar und schlicht blödsinnig.

Ich selbst bin Anwalt und weiß also, wovon ich nachfolgend schreibe :) :

Zum Sachverhalt:

Am 14.09.2006 habe ich ein Mushkin EM PC6400 2048MB Dual-Kit für 214,95 €, welches laut Onlineshop lieferbar war, per Vorkasse bestellt, worauf ich eine Bestellbestätigung erhalten habe. Eine Stunde später erhielt ich per Email eine Auftragsbestätigung mit Aufforderung zur Vornahme der Überweisung des Kaufpreises. Letztere habe ich unverzüglich vorgenommen und seither nichts mehr von Fabian Hoppe gehört.
Seither habe ich ca. 20 Emails geschrieben und auch versucht, den Verkäufer telefonisch zu kontaktieren. Alles vergeblich. Sodann habe ich auf seinen Anrufbeantworter gesprochen.

Zur Rechtlichen Bewertung:

Durch die Bestellbestätigung kommt ausweislich der AGB des Verkäufers und der allgemeinen Rechtsauffassung kein Kaufvertrag zustande. Allerdings führt die zweite Email unstreitig zum Vertragsschluß. So auch der Verkäufer in seinen AGB (Ziff. 1.2).

Aufgrund des zwischen uns geschlossenen Kaufvertrages ist Fabian Hoppe aus § 433 I BGB verpflichtet, mir die bestellte Ware zu liefern.

Im Prinzip ist das alles, was zum Lieferanspruch zu sagen ist. Insofern gehen seine eigenen Ausführungen und die einiger User inklusive Moderator zum Thema Preiserhöhungen, Lieferschwierigkeiten etc. völlig am Thema vorbei. Aus rechtlicher Sicht möchte ich sie dennoch kommentieren:

- Die Information auf der Startseite des Onlineshops darüber, daß es zu Preiserhöhungen und Lieferschwierigkeiten etc. kam, ist rechtlich völlig unerheblich, weil sie erstens nicht Vertragsbestandteil wird und darüber hinaus auch unwirksam wäre.

- Wenn der Verkäufer einen Kaufvertragsangebot annimmt, dann muß er zu diesem Preis liefern. Woher er die Ware bekommt und zu welchem Preis ist allein sein Problem. Kann er das Problem nicht lösen, darf er den Vertrag nicht annehmen.

- Merkt der Verkäufer, daß er längerfristige Lieferschwierigkeiten aufgrund der Preissituation hat, ist die erste Maßnahme wohl die Aktualisierung seines Onlineshops. Das hat Herr Hoppe nicht getan. Die Zeit rechtsunerhebliche Informationen abzugeben hat er jedoch. Das ist zwar nicht verboten aber unseriös. Problematisch wird es für ihn, wenn er die niedrigen Preise im Shop läßt um die Kunden für teureren Speicher zu ködern. Das wäre ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Ich lasse das gerade prüfen.

- Ein Rücktrittsrecht hat der Verkäufer wegen Lieferschwierigkeiten oder Kalkulationsproblemen nicht. Deshalb kann er einen abgeschlossenen Vertrag nicht einfach "stornieren". Er bleibt zur Lieferung verpflichtet.
Neben seinem gesetzlichen Widerrufsrecht, was ohne Grund ausgeübt werden kann, hat der Käufer aber ein Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer nicht liefert. Der Verkäufer bleibt dann auf seinem Speicher sitzen und muß dem Käufer den bereits überwiesenen Kaufpreis zurück erstatten.

- Hier fängt das Problem an. Mit dem Kaufpreis kann der Käufer nicht viel anfangen. Will er neuen Speicher kaufen, zahlt er momentan erheblich mehr. Er erleidet einen finanziellen Schaden, den der Verkäufer verursacht und verschuldet hat. Deshalb gibt es für diesen Fall ein Schadensersatzanspruch.

- Es kann nämlich nicht sein, daß der Käufer das betriebswirtschaftliche Risiko der Speicherbeschaffung tragen muß. Dieses Risiko liegt bei Verkäufer, der es finanziell einkalkulieren und auf alle Preise umlegen kann. Das ist nämlich sein Gewinn. Tut er es nicht, ist es sein Problem. Er kann es auch ganz einfach umgehen, indem er nur Verträge eingeht, dessen Gegenstände er zu Hause im Lager hat und von dem er weiß, welchen Einkaufspreis er gezahlt hat. Dann spielen Preiserhöhungen überhaupt keine Rolle. Ob Herr Hoppe diese kaufmännischen Grundregeln beachtet, kann ich nicht beurteilen; es interessiert mich auch nicht. Ich habe nämlich einen Anspruch gegen ihn auf Lieferung des Speichers zum vereinbarten Preis. Liefert er den Speicher nicht und entstehen mir Kosten bei der Ersatzbeschaffung, werde ich den finanziellen Schaden bei ihm geltend machen und zwar umgehend. Ich bin nicht bereit, entweder aufgrund der Fehler oder hohen Beschaffungsrisikos des Verkäufers finanzielle Einbußen zu erleiden. Das Beschaffungsrisiko zum vereinbarten Preis trägt nämlich er - und zwar in beide Richtungen. Wenn in der Zwischenzeit der Preis auf dem Weltmarkt gesunken wäre, hätte er einen nicht unerheblichen Gewinn erwirtschaftet, den er wohl kaum auf Seite 1 seines Onlineshops angepriesen hätte.

- Wer dieses Vorgehen hart findet - ich finde es nicht, aber ich bin ja auch Anwalt ;) - der sollte sich Folgendes vor Augen führen: Wenn ich jeden Verkäufer nach Vertragsschluß fragen müßte, ob er wirklich zu diesem Preis liefern kann und ob nicht vielleicht möglicherweise morgen etwas passieren könnte, was den Preis verdirbt und ob er das Teil wirklich im Lager hat, dann würde der Rechtsgeschäftsverkehr nicht funktionieren. Der Käufer würde immer das Insolvenzrisiko des Verkäufers tragen und hätte nur Unsicherheiten beim Bezug von Waren. Benötigt er diese Waren um selbst Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, setzt das eine Kette von kaufmännischen und volkswirtschaftlichen Katastrophen in Gang, die ähnlich enden wie ein unfreies Plansystem a´la DDR. Deshalb gibt es ja bei uns zum Glück das BGB.

- Rechtlich völlig ohne Bedeutung ist es, daß er "Modder, Overclockerund Zocker" (domian) oder das "halbe Forum" (Soldier) beliefert und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar). Wenn das wirklich so sein sollte, dann hat er wohl eklatante Fehler in diesem risikoreichen Geschäft gemacht und dann ist es nicht die Aufgabe der Käufer, ihn durch Nachsicht und durch Inkaufnahme finanzieller Einbußen wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Ich tue das jedenfalls nicht. Und wenn er sich nicht bald bei mir meldet, dann wird er das auch sehr bald empfindlich zu spüren bekommen.

- Die sachfremden Erwägungen wie "Einmannbetrieb, da dauert es mal ein bißchen länger", "vielleicht ist im Krankenhaus" und "das Kind hatte Taufe" gehen am Problem vorbei; juristisch spielen sie ohnehin keine Rolle. Menschlich wäre das natürlich nur allzu verständlich, nur erstens endet das Verständnis dann, wenn es zum eigenen finanziellen Schaden wird und zweitens hatte Herr Hoppe ja genug Zeit für andere Dinge. So war er sowohl heute morgen, als auch heute Nachmittag um 14:33 hier im Forum aktiv, um anderen seinen Speicher anzupreisen und von neuen OC-Maßnahmen zu berichten. (http://www.forumdeluxx.de/forum/member.php?u=9431). Meine Emails hat er bis dato aber immer noch nicht beantwortet. Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, aber sein Geschäftsgebaren wird dadurch unseriös, vor allem wenn ein Kunde bereits bezahlt hat. Mehr noch: Herr Hoppe beschwert sich allen Ernstes über den Arbeitsaufwand von 36 Bestellungen übers Wochenende. Alle Achtung. Doch wie gesagt: wenn er dadurch überfordert ist, bleibt es sein Problem wenn er trotzdem weiter macht. Ich würde ihm raten, es zu lassen, wenn er mit 36 Bestellungen nicht klar kommt. Auf jeden Fall ist aber mein Verständnis angesichts dieser Fakten erschöpft.

- Übrigens: ich bin selbständig und habe auch ein Kind.

Abseits des Themas ist mir noch ein Schmankerl in seinen AGB aufgefallen. Natürlich muß der Käufer die Rücksendekosten beim Widerruf nicht tragen, wenn der Warenwert höher als 40 € ist. Seine anderslautende Vereinbarung in den AGB ist unwirksam. Das angebliche Urteil von 2004 bezieht sich auf einen gänzlich anderen Sachverhalt, in dem gebrauchte Ware verschickt wurde, das Widerrufsrecht also gar nicht anwendbar war. Ob das Anführen des nicht näher benannten Urteils zum pauschalen und im Ergebnis rechtswidrigen Ausschluß der Kostenerstattung bei Herrn Hoppe auf Vorsatz oder einfach Nichtverständnis beruht, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist es unseriös und zwar hochgradig.

Dazu passt sein Verhalten, auch die Besteller, deren Kaufvertrag er abgelehnt hat, nicht zu informieren. Die hängen nämlich in der Luft und verlieren jede Stunde Geld, die ungenutzt verstreicht, während bei anderen die Preise steigen. Juristisch läßt sich da nichts machen aber menschlich - und auf dieser Ebene wollen ja hier die meisten User das Problem diskutieren - finde ich solche Geschäftspraktiken einfach nur zum Kotzen.
 
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Weisst du, dass es wissentschaftliche Untersuchungen gibt, die aussagen, dass das Wirtschaftswachstum einer Volksgemeinschaft indirekt proportional zur Anzahl der Juristen ist.

*Schreib einem Juristen, dass seine AGB falsch ist, und er bekommt eine saftige Unterlassungserklärung. Die du und der Jurist sich teilen können. Toll oder?, dann wärst du Deutschland*

Theoretisch müßte er liefern, wenn er eine Bestellbestätigung ausgibt. Bei großen Läden geht sowas noch in Ordnung, aber bei einem Kleinstunternehmen, wie h-h-e, völlig absurd und ich würde nicht so ein Wind machen (sowas von typisch deutsch).
Schau dir lieber die N**rk Kette an, die macht das dauernd und das gehört zu ihrer Geschäftspraktik.

Gerade wenn man Computerhardware für Enthusiasten bestellt, sollte man daraufgefasst sein, dass die plötzlich nirgends mehr zu haben sind und das mit einkalkulieren. Gerade bei Speicher: Ich kann mich noch an SDR->DDR Umstellung erinnern, da ist der Speicher in 2 Wochen über 100% gestiegen und selbst die größten Distributoren konnten eine Zeitlang nur eine Handvoll liefern.
 
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Weisst du, dass es wissentschaftliche Untersuchungen gibt, die aussagen, dass das Wirtschaftswachstum einer Volksgemeinschaft indirekt proportional zur Anzahl der Juristen ist.

Man ist das schlecht. Ich hoffe, daß Du bald in eine Situation kommst - und in die kommt fast jeder irgendwann - in der Du heulend zum Anwalt rennst, weil er der Einzige ist, der Dir helfen kann.

Theoretisch müßte er liefern, wenn er eine Bestellbestätigung ausgibt. Bei großen Läden geht sowas noch in Ordnung, aber bei einem Kleinstunternehmen, wie h-h-e, völlig absurd und ich würde nicht so ein Wind machen (sowas von typisch deutsch).
Schau dir lieber die N**rk Kette an, die macht das dauernd und das gehört zu ihrer Geschäftspraktik.

Du kapierst es nicht, oder ? Das hat doch nichts mit der Größe des Ladens zu tun. Wenn ein Laden nicht so groß ist, dann kann er auch keine großen Geschäfte machen, weil dann das Risiko groß ist, auf die Nase zu fallen. Im übrigen rechtfertigen doch die Geschäftspraktiken eines Großen wie Norsk, die unbestritten am Rande der Legalität sind, nicht die der Kleinen. Nach dem Motto: "Wenn die das machen dürfen wir Kleinen das auch. Schließlich sind wir klein und die Kunden sollen sich nicht so anstellen." Hallo? Gehts noch? Jemand zu Hause?

Gerade wenn man Computerhardware für Enthusiasten bestellt, sollte man daraufgefasst sein, dass die plötzlich nirgends mehr zu haben sind und das mit einkalkulieren. Gerade bei Speicher: Ich kann mich noch an SDR->DDR Umstellung erinnern, da ist der Speicher in 2 Wochen über 100% gestiegen und selbst die größten Distributoren konnten eine Zeitlang nur eine Handvoll liefern.

Versteh ich alles, aber dann kann man keine Verträge eingehen und dann keine Emails beantworten wenn was schief läuft.
Genau da sind wir bei des Pudels Kern. Es geht mir nicht um juritisch geschulte Besserwisserei. Rechtlich ist alles unproblematisch - für den Kunden. Es geht hier um Anstand, den ich bei der bisherigen Geschäftspraxis mit h-h-e vermisst habe.


@ h-h-e: Du hast ebenfalls eine PN.
 
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Man ist das schlecht. Ich hoffe, daß Du bald in eine Situation kommst - und in die kommt fast jeder irgendwann - in der Du heulend zum Anwalt rennst, weil er der Einzige ist, der Dir helfen kann.

tolle welt in der man nur recht bekommt wenn man sich einen anwalt leisen kann :wall:
 
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tolle welt in der man nur recht bekommt wenn man sich einen anwalt leisen kann :wall:

und selbst dann nicht immer...im übrigen kann ich den Ausführungen vom Fuchs, ungeachtet der beteiligten Personen, nur zustimmen wenn das wirklich so gewesen ist. Also rein Geschäftlich gesehen meine ich. Ich hab selber auch schon bei H-H-E gekauft und das war okay, wie das zur Zeit mit dem Einkauf für Ihn läuft entzieht sich meiner Kenntnis aber in so einem Fall muss man dann eben auf Lagerware zurück greifen können.
Wenn es jetzt nicht gerade diesen Shop betreffen würde dann wären höchstwahrscheinlich schon alle aus dem Forum auf Fuchmajors Seite, weil den kennt man ja nicht aber es geht halt generell nicht im Geschäftsleben. Wenn der Fuchs darauf besteht dann hat er recht, würde ich höchstwahrscheinlich auch machen wenn ich an seiner Stelle wäre.

Sorry aber so isses...
 
Hallo

In die "Öffentlichkeit" zu gehen ist natürlich die letzte möglichkeit die einem User bleibt, wenn es wie bei diesem Fall zu Problem kommt. Es ist klar das du dein geld willst, aber ich weiß ja nicht,wenn du Anwalt bist, dann hättest du eigentlich auch einen Brief verfassen können, der den Shopbesitzer zum handeln zwingt,aber jetzt den Shop als so schlecht darzustellen, ist für den Besitzer, der gute Arbeit leistet, eine schwierige Situation!
Klar kommt es zu Fehlern und so ein Einzelunternehmen ist schon schwieriger zu leiten.

Deswegen kann ich es nicht nachvollzihen, warum die ihm wegen 1 Fall so an den Pranger stellst und das als Anwalt.

Und du wirst woll nicht Grundlos bei ihm bestllt haben oder? Weil du positives über den Shop gehört hast.

Also Einzelfähle passiren und ich würde weiter bei ihm bestellen.

greetz
 
tolle welt in der man nur recht bekommt wenn man sich einen anwalt leisen kann :wall:

Was für ein unglaublicher Unsinn. Es ist zwar off topic aber sei es drum:

1. Geht es darum, daß es rechtlich so schwierige Lebenssachverhalte gibt, daß man sie ohne Anwalt nicht lösen kann. Und damit meine ich nicht nur Gerichtsprozesse, sondern z.B. auch die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften oder sog. "feindliche Übernahmen". Das ist ohne Anwalt schlicht unmöglich aber sehr oft erforderlich, auch wenn die ganzen Weltverbesserer von Attac etc. das nicht einsehen (aber die nimmt ohnehin keiner ernst, oder?) ;)

2. Bekommt jeder Mensch in Deutschland Prozesskostenhilfe, wenn er den Rechtsweg aufgrund mangelnder Eigenmittel sonst nicht bestreiten könnte (was nach meinen Erfahrungen zu einem enormen Mißbrauch führt, wie bei den meisten Gütern, die es "umsonst" gibt und schlussendlich von der Gemeinschaft gezahlt werden, aber das ist wieder ein anderes Thema).

3. Haben wir zwar zu viele und auch zu komplizierte Gesetze, jedoch nehme ich Leute, die meinen, Gesetze könnten in unserer pluralistischen Gesellschaft so einfach gemacht werden, daß man keinen juristischen Rat bräuchte, gar nicht ernst. Oder meinst Du vielleicht, es geht ohne Gesetze? :haha:
 
verstehe nicht warum h-h-e zich aus dem forum zurückzieht

das verstehe ich wirklich nicht
 
@ Fuchsmajor

Du stellst es so dar, als hätte ich gesagt, dass ein Händler nach Vertragsabschluss aus irgendwelchen Gründen stornieren kann.
Hab ich nicht ! Ändere das bitte !

EDIT: Und fasse bitte die Aussagen Anderer, nicht unter meinem Namen zusammen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist klar das du dein geld willst
Nee, das ist nicht das Problem. Ich brauche den Speicher und zwar dringend. Udn wenn er ihn mir nicht liefern kann, verstehe ich das, aber dann brauche ich schnellstens eine Mitteilung, damit ich ihn woanders kaufen kann, bevor er noch teurer wird.

aber ich weiß ja nicht,wenn du Anwalt bist, dann hättest du eigentlich auch einen Brief verfassen können, der den Shopbesitzer zum handeln zwingt,aber jetzt den Shop als so schlecht darzustellen, ist für den Besitzer, der gute Arbeit leistet, eine schwierige Situation!

Ich habe ihm heute mehrere Emails geschrieben, aus denen hervorging, was ich beruflich mache. Gleichzeitig habe ich gesehen, daß er im Forum ist. Das ist einfach Mist und ich fühle mich schlecht behandelt.


Klar kommt es zu Fehlern und so ein Einzelunternehmen ist schon schwieriger zu leiten.

Denk bitte nochmal darüber nach. Ein Einzelunternehmen ist ganz sicher nicht schwieriger zu leiten als eins mit meheren Angestellten. Darüber müssen wir nicht streiten, oder?

Deswegen kann ich es nicht nachvollzihen, warum die ihm wegen 1 Fall so an den Pranger stellst und das als Anwalt.

Weil ich darin die einzige Möglichkeit gesehen habe, ihn zeitnah zu einer Reaktion zu bewegen. Im übrigen: Er hat den Fehler gemacht, nicht ich.

Und du wirst woll nicht Grundlos bei ihm bestllt haben oder? Weil du positives über den Shop gehört hast.
Also Einzelfähle passiren und ich würde weiter bei ihm bestellen.

Eben. Ich finde es ok, daß Du trotzdem bei ihm bestellst. Das werden viele andere auch, wenn sie die vielen guten Bewertungen lesen und so soll es auch sein. Wenn er wirklich gut und die derzeitigen Schwierigkeiten wirklich Einzelfälle sein sollten, dann wird ihm mein Fred auch nicht schaden (was er auch nicht soll; ich will ihm nicht aus Rache etwas Böses). Pluralistisches Meinungsbild nennt man das und das finde ich gut. Vielleicht nimmt er es zum Anlaß, bestimmte Vorgehensweisen zu überdenken und sie zu ändern statt sich aus dem Forum zurückzuziehen. Alle werden vor ihm den Hut ziehen, wenn er auch schwierige Angelegenheiten in seiner kleinen Firma anständig lösen kann und viele werden dann auch mit gutem Gewissen bei ihm bestellen.
 
Sorry, nochmals ich:

@Fuchsmajor:

Ich weiss gar nicht welches Problem du hast :confused:
Bestelleingang am 14.09.06, gestern Abend wurde dein Geld gebucht, es gab weder eine Bestellstornierung noch sonstewas von meiner Seite bis dahin :shake:

Aus diesem Grund werde ich wahrscheinlich einen Fred bei snakecirty.de eröffnen, auf den dann zeitnah ein Hinweis erfolgt.

Habe ich kein Problem damit, zumal das Snakecity-Forum ebenfalls arge Probleme hat. Schau doch mal in deinem Rechtsbuch unter "Verleumdung" ;)

Zum Sachverhalt:

Am 14.09.2006 habe ich ein Mushkin EM PC6400 2048MB Dual-Kit für 214,95 €, welches laut Onlineshop lieferbar war, per Vorkasse bestellt, worauf ich eine Bestellbestätigung erhalten habe. Eine Stunde später erhielt ich per Email eine Auftragsbestätigung mit Aufforderung zur Vornahme der Überweisung des Kaufpreises. Letztere habe ich unverzüglich vorgenommen und seither nichts mehr von Fabian Hoppe gehört.
Seither habe ich ca. 20 Emails geschrieben und auch versucht, den Verkäufer telefonisch zu kontaktieren. Alles vergeblich. Sodann habe ich auf seinen Anrufbeantworter gesprochen.

Es waren genau 4 Mails, eine heute um 07:32 Uhr und 3 nacheinander mit selben Inhalt um 10:56 Uhr, welche bei gleichem Absender und Inhalt auch mal schnell vom Spamfilter gefressen werden. 4 mails, drei davon mit gleichem Inhalt innerhalb einer Minute :fresse: Keine Ahnung wem Sie die anderen 16 geschickt haben, mir jedenfalls nicht. Der Anruf erfolgte auf meinem Privatanschluss, soviel dazu. Also 16 nicht gefundene Mails und ein falscher Anruf.

- Hier fängt das Problem an. Mit dem Kaufpreis kann der Käufer nicht viel anfangen. Will er neuen Speicher kaufen, zahlt er momentan erheblich mehr. Er erleidet einen finanziellen Schaden, den der Verkäufer verursacht und verschuldet hat. Deshalb gibt es für diesen Fall ein Schadensersatzanspruch.

- Es kann nämlich nicht sein, daß der Käufer das betriebswirtschaftliche Risiko der Speicherbeschaffung tragen muß. Dieses Risiko liegt bei Verkäufer, der es finanziell einkalkulieren und auf alle Preise umlegen kann. Das ist nämlich sein Gewinn. Tut er es nicht, ist es sein Problem. Er kann es auch ganz einfach umgehen, indem er nur Verträge eingeht, dessen Gegenstände er zu Hause im Lager hat und von dem er weiß, welchen Einkaufspreis er gezahlt hat. Dann spielen Preiserhöhungen überhaupt keine Rolle. Ob Herr Hoppe diese kaufmännischen Grundregeln beachtet, kann ich nicht beurteilen; es interessiert mich auch nicht. Ich habe nämlich einen Anspruch gegen ihn auf Lieferung des Speichers zum vereinbarten Preis. Liefert er den Speicher nicht und entstehen mir Kosten bei der Ersatzbeschaffung, werde ich den finanziellen Schaden bei ihm geltend machen und zwar umgehend. Ich bin nicht bereit, entweder aufgrund der Fehler oder hohen Beschaffungsrisikos des Verkäufers finanzielle Einbußen zu erleiden. Das Beschaffungsrisiko zum vereinbarten Preis trägt nämlich er - und zwar in beide Richtungen. Wenn in der Zwischenzeit der Preis auf dem Weltmarkt gesunken wäre, hätte er einen nicht unerheblichen Gewinn erwirtschaftet, den er wohl kaum auf Seite 1 seines Onlineshops angepriesen hätte.

- Wer dieses Vorgehen hart findet - ich finde es nicht, aber ich bin ja auch Anwalt - der sollte sich Folgendes vor Augen führen: Wenn ich jeden Verkäufer nach Vertragsschluß fragen müßte, ob er wirklich zu diesem Preis liefern kann und ob nicht vielleicht möglicherweise morgen etwas passieren könnte, was den Preis verdirbt und ob er das Teil wirklich im Lager hat, dann würde der Rechtsgeschäftsverkehr nicht funktionieren. Der Käufer würde immer das Insolvenzrisiko des Verkäufers tragen und hätte nur Unsicherheiten beim Bezug von Waren. Benötigt er diese Waren um selbst Verpflichtungen gegenüber Kunden zu erfüllen, setzt das eine Kette von kaufmännischen und volkswirtschaftlichen Katastrophen in Gang, die ähnlich enden wie ein unfreies Plansystem a´la DDR. Deshalb gibt es ja bei uns zum Glück das BGB.

- Rechtlich völlig ohne Bedeutung ist es, daß er "Modder, Overclockerund Zocker" (domian) oder das "halbe Forum" (Soldier) beliefert und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar). Wenn das wirklich so sein sollte, dann hat er wohl eklatante Fehler in diesem risikoreichen Geschäft gemacht und dann ist es nicht die Aufgabe der Käufer, ihn durch Nachsicht und durch Inkaufnahme finanzieller Einbußen wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Ich tue das jedenfalls nicht. Und wenn er sich nicht bald bei mir meldet, dann wird er das auch sehr bald empfindlich zu spüren bekommen.

- Die sachfremden Erwägungen wie "Einmannbetrieb, da dauert es mal ein bißchen länger", "vielleicht ist im Krankenhaus" und "das Kind hatte Taufe" gehen am Problem vorbei; juristisch spielen sie ohnehin keine Rolle. Menschlich wäre das natürlich nur allzu verständlich, nur erstens endet das Verständnis dann, wenn es zum eigenen finanziellen Schaden wird und zweitens hatte Herr Hoppe ja genug Zeit für andere Dinge. So war er sowohl heute morgen, als auch heute Nachmittag um 14:33 hier im Forum aktiv, um anderen seinen Speicher anzupreisen und von neuen OC-Maßnahmen zu berichten. (http://www.forumdeluxx.de/forum/member.php?u=9431). Meine Emails hat er bis dato aber immer noch nicht beantwortet. Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, aber sein Geschäftsgebaren wird dadurch unseriös, vor allem wenn ein Kunde bereits bezahlt hat. Mehr noch: Herr Hoppe beschwert sich allen Ernstes über den Arbeitsaufwand von 36 Bestellungen übers Wochenende. Alle Achtung. Doch wie gesagt: wenn er dadurch überfordert ist, bleibt es sein Problem wenn er trotzdem weiter macht. Ich würde ihm raten, es zu lassen, wenn er mit 36 Bestellungen nicht klar kommt. Auf jeden Fall ist aber mein Verständnis angesichts dieser Fakten erschöpft.

Ich bin aufgrund diverser schwachsinniger Anschuldigungen, Behauptungen, Verleumdungen, Rufschädigung usw. ebenfalls in Kontakt mit einem Anwalt getreten :coolblue:

- Übrigens: ich bin selbständig und habe auch ein Kind.

Das Ärmste ... wird sicherlich täglich verklagt ;) -> IRONIE
 
Du stellst es so dar, als hätte ich gesagt, dass ein Händler nach Vertragsabschluss aus irgendwelchen Gründen stornieren kann.
Hab ich nicht ! Ändere das bitte !
Dem Kontext der vorherigen Beiträge, in denen die Leute fast alle von erhaltenen Auftragsbestätigungen berichtet haben und denen Dein Beitrag unmittelbar zeitlich nachfolgte, habe ich entnommen, daß Du dies Deine Meinung sei. Wenn dem nicht so ist: Tut mir leid.

EDIT: Und fasse bitte die Aussagen Anderer, nicht unter meinem Namen zusammen !
Folgendes hast Du geschrieben:

Im Ernst: Ihr könnt kein Geld verlieren. Schlimstenfalls ist er gezwungen zu stornieren, weil er es sonst geschäftlich nicht überlebt. Wer ihm das dann vorwerfen würde, werfe sich aus dem Fenster.

Schau bitte in meinen Beitrag ("...und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar)"). Ich habe Deine Aussage mit anderen Worten wiedergegeben und nicht andere darunter kumuliert. Möglicherweise haben das auch andere gesagt, aber Du hast es auf jeden Fall gesagt, weshalb ich Dich zitiere. Ich bin nicht gehalten, alle zu zitieren, die das meinen oder deutlich zu machen, daß Du nicht der einzige bist. Ich darf es nur nicht verfälschen. Das habe ich nicht gemacht; alles andere ist allein meine Sache.
 
Ich glaub nicht das du Anwalt bist. :)
 
@Fuchsmajor:
zu 2.: Daß jeder Prozeßkostenhilfe bekäme, der den Rechtsweg aufgrund mangelnder Eigenmittel sonst nicht bestreiten könnte, ist schlichtweg Unsinn.

Voraussetzung dafür ist eine gewisse Erfolgsaussicht, die von dem Gericht beurteilt wird, das über den Fall entscheidet.

Bist Du wirklich Jurist oder betreibst Du hier nur Propaganda?

Zurück zum Thema....
 
Zuletzt bearbeitet:
Voraussetzung dafür ist eine gewisse Erfolgsaussicht, die von dem Gericht beurteilt wird, das über den Fall entscheidet.
Bingo!! Sowas lernt man eigentlich schon im 1ten Semester Grundlehrgang und kann es aus 2maliger Erfahrung (Mietrecht) nur bestätigen. :)
 
Nach dem Lesen und der Länge deine Pots, hatte ich nicht mehr im Sinn, dass die Namen der anderen " Argumentsbringer " jeweils hinten drann standen. Ich war nur halt der letzte in der Liste.
Fuchsmajor schrieb:
- Rechtlich völlig ohne Bedeutung ist es, daß er "Modder, Overclockerund Zocker" (domian) oder das "halbe Forum" (Soldier) beliefert und daß ihm angesichts der Preisentwicklung anderenfalls die Insolvenz drohe (Shaguar). Wenn das wirklich so sein sollte, dann hat er wohl eklatante Fehler in diesem risikoreichen Geschäft gemacht und dann ist es nicht die Aufgabe der Käufer, ihn durch Nachsicht und durch Inkaufnahme finanzieller Einbußen wirtschaftlich am Leben zu erhalten. Ich tue das jedenfalls nicht. Und wenn er sich nicht bald bei mir meldet, dann wird er das auch sehr bald empfindlich zu spüren bekommen.

Ich sehe da trotzdem keinen Zusammenhang.
shaguar schrieb:
m Ernst: Ihr könnt kein Geld verlieren. Schlimstenfalls ist er gezwungen zu stornieren, weil er es sonst geschäftlich nicht überlebt. Wer ihm das dann vorwerfen würde, werfe sich aus dem Fenster.

Wenn er die gesetzlichen Fristen zur Auftrags- Annahme/Ablehnung nicht einhalten würde, hätten wir doch das schon längst von dir gehört ? Oder ?
Das Fernabsatzgesetz, verlangt vom Händler, Alles wieder zurück zu nehmen, was er verschickt. Vom Hersteller aber nicht. Der Händler hat dadurch einen unkalkulierbaren Verlust, durch Wertminderung. Der Händler muss dadurch mit einer Lage zurecht kommen, die der Kunde, in diesem Fall, mittragen muss. Die muss er dann ja, in gesetzlichem Rahmen, auch an die Kunden weitergeben, genau wie den Preis.
Was ist dagegen zu sagen, dass ein Händler bevor er sinnlos Bestätigungen rausschickt, über die sich die geier freuen, mal überlegt und dann storniert.
 
Ich weiss gar nicht welches Problem du hast :confused:Bestelleingang am 14.09.06, gestern Abend wurde dein Geld gebucht, es gab weder eine Bestellstornierung noch sonstewas von meiner Seite bis dahin :shake:

Das ist unmöglich, weil ich am nächsten Tag überwiesen habe. Da das Konto Deiner Bank, die ich jetzt nicht nenne, im Privatkundengeschäft von meiner Bank (Deutsche) mitverwaltet wird und ich sehr oft geschäftliche Überweisungen tätige, weiß ich, daß Transfers zwischen den beiden Banken innerhalb eines Tages gebucht werden. Aber egal: selbst wenn es gestern Abend gutgeschgrieben wurde, dann erwarte ich spätestens am nächsten Morgen eine Bestätigung und Infos über den Verbleib der Ware.
Im übrigen: Du kannst auch nichts stornieren. Du hast mir gegenüber eine vertragliche Verpflichtung aus der Du einseitig nicht herauskommst.

Habe ich kein Problem damit, zumal das Snakecity-Forum ebenfalls arge Probleme hat. Schau doch mal in deinem Rechtsbuch unter "Verleumdung" ;)

Jaja, ich weiß. Du bist Experte. Jetzt krieg ich Angst.


Es waren genau 4 Mails, eine heute um 07:32 Uhr und 3 nacheinander mit selben Inhalt um 10:56 Uhr, welche bei gleichem Absender und Inhalt auch mal schnell vom Spamfilter gefressen werden. 4 mails, drei davon mit gleichem Inhalt innerhalb einer Minute :fresse: Keine Ahnung wem Sie die anderen 16 geschickt haben, mir jedenfalls nicht. Der Anruf erfolgte auf meinem Privatanschluss, soviel dazu. Also 16 nicht gefundene Mails und ein falscher Anruf.

Für die falschen Einstellungen in Deinem Spamfilter bist allein Du verantwortlich. Es kann doch nicht sein, daß bei Dir immer der Kunde für "unverschuldete" Vorkommnisse gerade stehen muß. Was ist das nur für Geschäftsgebaren. Wenn ich das vorher gewusst hätte ... Auf Deinem Privatanschluß habe ich angerufen, weil auf Deiner gewerblichen Homepage keine Telefonnummer angegeben ist, obwohl Du dazu und noch zu anderen Angaben, die auf Deiner Seite fehlen, gem. § 6 Teledienstgesetz verpflichtet bist. Allein die Abmahnung wegen dieser Verstöße würde Dich mehr kosten als ich Dir für den Speicher bezahlt habe.
Ich musste mir die Nummer bei Klicktel heraussuchen und da stand nunmal nur Deine Privatnummer.

Ich bin aufgrund diverser schwachsinniger Anschuldigungen, Behauptungen, Verleumdungen, Rufschädigung usw. ebenfalls in Kontakt mit einem Anwalt getreten :coolblue:

Na Gott sei Dank! Dann erhält sie Diskussion auch von Deiner Seite endlich mehr Sachverstand.


Das Ärmste ... wird sicherlich täglich verklagt ;) -> IRONIE

Mann, Mann, Mann. Wenn Dir keine besseren Argumente einfallen. Traurig!

Schade, ich dachte, daß Du etwas vernünftiger bist. Ich denke, ich werde den Speicher von Dir nicht nehmen. Die Widerrufs- bzw. Rücktrittserklärung (das überlege ich mir noch) erhältst Du noch in Textform per Email; zusammen mit der Rückzahlungsaufforderung.
 
Das ganze driftet zu sehr ab, :btt:

Ganz nebenbei ist eigentlich alles gesagt.
Herr Hoppe kann sich den Speicher nunmal nicht aus den Rippen
schneiden.
Ob man nun eine juristische Lösung des Themas suchen, oder
es auf zwischenmenschlicher Basis lösen sollte
bleibt für die Allgemeinheit offen im Sinne des Pluralismus.
Weitere Diskussionen würden die Reputation von Herrn Hoppe wohl nur unnötig und aus meiner Sicht zu Unrecht schädigen ...
Ich nehme mal an, keiner möchte dies und bitte gleichzeitig um einen
-Close-

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn er die gesetzlichen Fristen zur Auftrags- Annahme/Ablehnung nicht einhalten würde, hätten wir doch das schon längst von dir gehört ? Oder ?
Das Fernabsatzgesetz, verlangt vom Händler, Alles wieder zurück zu nehmen, was er verschickt. Vom Hersteller aber nicht. Der Händler hat dadurch einen unkalkulierbaren Verlust, durch Wertminderung. Der Händler muss dadurch mit einer Lage zurecht kommen, die der Kunde, in diesem Fall, mittragen muss. Die muss er dann ja, in gesetzlichem Rahmen, auch an die Kunden weitergeben, genau wie den Preis.
Was ist dagegen zu sagen, dass ein Händler bevor er sinnlos Bestätigungen rausschickt, über die sich die geier freuen, mal überlegt und dann storniert.

Wie Du selbst schon festgestellt haben wolltest, sind hier zwei Situationen zu unterscheiden:

1. Der Bestelleingang wurde lediglich bestätigt (kein Vertragsschluß) und dann storniert:

Er kann soviel stornieren wie er will. Er braucht sich beim Besteller auch nicht zu melden. Er hat keinen Vertrag und somit auch keine vertraglichen Pflichten. Nur: mit einer anständigen und seriösen Geschäftspraxis hat das nichts zu tun. Denn der Besteller will wissen woran er ist. Denn bedeutsam wird das in den Fällen, in denen die Preise stündlich steigen während sich der Verkäufer in seinen AGB eine vertragliche Annahmefrist von 14 Tagen einräumt. Insofern ist h-h-e hier ein "menschlicher" Vorwurf zu machen, kein Rechtlicher.

2. Der Auftrag wurd bestätigt (Vertragsschluß):

Eine "Stornierung" durch den Verkäufer ist bis auf ein paar rechtlich völlig unwahrscheinliche Fälle, die hier mit Sicherheit nicht zutreffen, nicht möglich. Er muß zum vereinbarten Preis liefern, egal welchen Einkaufspreis er kriegt. Das ist sein Risiko. Ist es ihm zu hoch, darf er den Vertrag nicht annehmen. So einfach ist das.
 
Ohne auf die hier geführte Diskussion wirklich tiefer eingehen zu wollen, hat Heppo die Fähigkeit den Artikel zu liefern doch weder hier, noch Fuchsmajor direkt gegenüber bestritten. Ich kann absolut verstehen, dass man sich als Kunde über den Verlauf der Angelegenheit ärgert und dass sich Fuchsmajor auf diese Weise Luft macht, ist für mich auch nachvollziehbar. Da Heppo sich jetzt aber diesbezüglich geäußert hat und damit der Weg gefunden wurde, diese Misere wieder in den Griff zu bekommen, fände ich es überaus unfair, wenn hier gleich ein Kleinkrieg ausbrechen sollte. Mal Hand aufs Herz...Jeder hier kann sich in die Situation von beiden Parteien hineinversetzen und Ihr solltet jetzt zusehen, wieder ein freundlicher auf einander zu zu gehen. SCHEI... passiert eben und Heppo ist ein verdammt netter Kerl, der sehr hart für seinen Laden arbeiten muß. Und Niemand ist perfekt und ich bin mir sicher, dass er seine Gründe hatte, nicht sofort auf die Mailattacken von Fuchsmajor zu reagieren. Habt Euch lieb!!
 
Das ist unmöglich, weil ich am nächsten Tag überwiesen habe. Da das Konto Deiner Bank, die ich jetzt nicht nenne, im Privatkundengeschäft von meiner Bank (Deutsche) mitverwaltet wird und ich sehr oft geschäftliche Überweisungen tätige, weiß ich, daß Transfers zwischen den beiden Banken innerhalb eines Tages gebucht werden. Aber egal: selbst wenn es gestern Abend gutgeschgrieben wurde, dann erwarte ich spätestens am nächsten Morgen eine Bestätigung und Infos über den Verbleib der Ware.
:shot:

du plusterst dich hier unnötig auf haste nix anderes zu tun?
Bei mir hat mal ne überweisung Sparkasse zu Sparkasse über ne Woche gedauert....
 
Ich bitte dann die Kontrahenten ihre Stellungnahmen hier auf die nächsten 1 1/2 Stunden zu terminieren, da dann geclosed wird, ob oder nicht !

Zu 2.
Ich sage gar nichts zu: NACH AUFTRAGSANNAHME
Wiso kommst du mir immer wieder damit, ich säge sowas ?
 
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:shot:

du plusterst dich hier unnötig auf haste nix anderes zu tun?
Bei mir hat mal ne überweisung Sparkasse zu Sparkasse über ne Woche gedauert....

Moment...selbst wenn der Betrag erst gestern gutgeschrieben worden ist, was heutzutage durchaus möglich, aber auch sehr selten ist, dann hat der Händler nunmal die Pflicht, den im Ungewissen stehenden Kunden im Falle einer Anfrage dessen umgehend über den Sachverhalt zu informieren.

Aber ich finde, das dies hier garnicht gegenstand der Diskussion sein muß. Zum Einen solltet Ihr sachlich bleiben und diese persönlichen Wertungen und Angriffe unterlassen und zum Anderen geht es doch hier darum, einen Streit zwischen den Beiden zu schlichten. Es is schlimm genug, dass jetzt schon eine so große Sache aus der Angelegenheit geworden ist. Also lasst sich die beiden austauschen und sofern Ihr Konstruktives beizutragen habt, ist es doch umso besser.
 
Das ist unmöglich, weil ich am nächsten Tag überwiesen habe. Da das Konto Deiner Bank, die ich jetzt nicht nenne, im Privatkundengeschäft von meiner Bank (Deutsche) mitverwaltet wird und ich sehr oft geschäftliche Überweisungen tätige, weiß ich, daß Transfers zwischen den beiden Banken innerhalb eines Tages gebucht werden.
Verklage deine Bank, den Beweis habe ich dir per Mail geschickt.

Jaja, ich weiß. Du bist Experte. Jetzt krieg ich Angst.
Solltest du auch, da deine halbweisen Rechtsauskünfte hier selbst von Laien widerlegt werden.

Für die falschen Einstellungen in Deinem Spamfilter bist allein Du verantwortlich. Es kann doch nicht sein, daß bei Dir immer der Kunde für "unverschuldete" Vorkommnisse gerade stehen muß. Was ist das nur für Geschäftsgebaren.

Ich habe nicht gesagt das ich die 3 Mails nicht bekommen habe, oder? Dennoch zähle ich 3x Mails innerhalb einer Minute samt gleichen Inhalt als eine Mail, nicht als 3. Da wären wir noch bei 2 Mails von jenen angeblich 20 unbeantworteten ... 2 von 20, das sind 10%, in Schulnoten will ich - wenn wir eh schon beim Bewerten sind - nichts dazu sagen :(

Auf meine Mail vor fast 5 Stunden habe ich bis jetzt auch noch keine Antwort, aber erstmal hier im Forum alle wild machen - muss ich dazu noch was sagen? Du bist doch auch die ganze Zeit online! Kommt doch auch nichts zurück ...
 
Ich bitte dann die Kontrahenten ihre Stellungnahmen hier auf die nächsten 1 1/2 Stunden zu terminieren, da dann geclosed wird, ob oder nicht !

Zu 2.
Ich sage gar nichts zu: NACH AUFTRAGSANNAHME
Wiso kommst du mir immer wieder damit, ich säge sowas ?

EDIT: Sorry Boys! ich hatte da grade ein kleines Missverständniss mit dem Server. Wollte meine Nachrichten zusammenführen und hab nicht gespannt, dass inzwischen weitergepostet wurde !
 
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