Neuware gekauft, gebraucht erhalten, was nun ?

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slash777

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Ich habe bei Smart-moxx eine X-Fi Extreme Music bestellt . Diese wurde auch zeitgemäß geliefert, leider musste ich feststellen das diese Karte schon im Gebrauch war .

Smart-moxx möchte jetzt gerne das ich die Karte zu ihnen schicke . Das sehe ich aber nicht ein denn der Fehler liegt ja nicht bei mir sondern bei denen . Die bekommen ihre Karte schon aber erst nachdem ich meine neue habe .

Kann und darf ich verlangen das ich ein Ersatz erhalte ?
 
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Ich kenne das Gesetz in Deutschland nicht, aber ich denke wenn du Neuware bestellt hast, hast du auch anrecht auf Neuware.

Und wenn dir der Lieferant schon anbietet das du die Karte zurück schicken kannst, wieso machst du das nicht einfach? Ich gehe mal davon aus das der ganze Text in etwa so lautet: "lieber Kunde, schick Karte zurück, wir sehen uns das an und schicken eine neue Karte"
Irre ich mich? Wenn ja, dann ruf bei denen an und sag denen das du das willst und das Anrecht hast, aber in einem freundlichen Ton. Mit Freundlichkeit kommt man nämlich immer weiter. Am besten soll er dir das noch via Email bestätigen und dann kannst du die Karte zurück senden und auf die neue warten.

Habe mir gerade deinen Händler angesehen und das hier gefunden: In vielen Fällen handelt es sich dabei um Einzelstücke mit "Schönheitsfehlern", Remarketing-Artikel sowie Rest- und Sonderposten zu unschlagbaren Preisen.

Das heist das sie benutzt aussieht ist somit ein Schönheitsfehler.
Wie hast du denn übrigens erkannt das sie gebraucht ist?
 
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Ich kenne das Gesetz in Deutschland nicht, aber ich denke wenn du Neuware bestellt hast, hast du auch anrecht auf Neuware.

Und wenn dir der Lieferant schon anbietet das du die Karte zurück schicken kannst, wieso machst du das nicht einfach? Ich gehe mal davon aus das der ganze Text in etwa so lautet: "lieber Kunde, schick Karte zurück, wir sehen uns das an und schicken eine neue Karte"
Irre ich mich? Wenn ja, dann ruf bei denen an und sag denen das du das willst und das Anrecht hast, aber in einem freundlichen Ton. Mit Freundlichkeit kommt man nämlich immer weiter. Am besten soll er dir das noch via Email bestätigen und dann kannst du die Karte zurück senden und auf die neue warten.

Habe mir gerade deinen Händler angesehen und das hier gefunden: In vielen Fällen handelt es sich dabei um Einzelstücke mit "Schönheitsfehlern", Remarketing-Artikel sowie Rest- und Sonderposten zu unschlagbaren Preisen.

Das heist das sie benutzt aussieht ist somit ein Schönheitsfehler.
Wie hast du denn übrigens erkannt das sie gebraucht ist?

Hab denen schon Bilder geschickt, alles dokumentiert .
Der Witz ist ja, das ich die Versandkosten vom zurückschicken zahlen soll ....

Mir gehts eigentlich gar nicht so sehr ums Geld sondern darum das ich keine Lust habe 2Wochen zu warten bis die mit RMA fertig sind, wenn du verstehst was ich meine .

Pins verbogen, Karte verstaubt, Slots beklebt und der Oberhammer, sie funktioniert nichtmal richtig :fresse: !
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast gesetzlich zwei Wochen FAG - in diesen zwei Wochen darfst du die Ware ohne jegliche Angabe von Gründen rückgeben, es sei denn, du hast das Teil absichtlich kaputt gemacht (z.B. fallen lassen :P)

Im Normalfall zahlst du den Versand von dir zu denen - wenn du dann aber das RMA-Ticket benutzt und du eine neue zugesendet bekommst, müsstest du die 3,90,- (Versand) überwiesen bekommen...
 
normal ists so das alles an waren was über 40€ kostet , da die versandkosten vom händler zu tragen sind
 
Drohe damit, dass du es in dem Forum hier öffentlich machst.

Mein Mainboard ist damals kaputt gegangen und ich ich habe das Gleiche bei einem Shop einmal gebraucht und einmal neu gefunden... hatte das Neue bestellt und das Gebrauchte erhalten. Verpackung aufgerissen, Board einbauspuren etc...

Kaufpreis war 190€ und habe nach drohen mit dem Forum hier 25€ erstattet bekommen.
Wollten mich aber anfangs mit nem Gutschein abspeisen...

Pins verbogen, Karte verstaubt, Slots beklebt und der Oberhammer, sie funktioniert nichtmal richtig !
Das ist wirklich hart und könnte nen Streitfall geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die VErsandkosten fürs zurückschicken müssen die übernehmen(wie schon da stand grundsätzlich innerhalb 2 Wochen bei Sachen über 40€ laut FAG so). Aber sie können wohl schon verlangen, dass du das erstmal vorlegst und dann auf Nachweis (Quittung) du das Geld erstattet bekommst.
Auf Vorabtausch hast du kein Anrecht!
 
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