Netzteil defekt - Abzug des Gebrauchsvorteils rechtens?

schick das NT doch direkt zu enermax hin. Würd sowas niemals über den Verkäufer machen, direkt der Hersteller und dann läuft das ;)
 
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Danke für die Belehrung. Du magst mit deinen Definitionen ganz bestimmt Recht haben. Allerdings lässt du die wesentlichen Punkte aus,w as mich zu dem Schluss bringt dass du hier Partei für die Händler ergreifst. Und der Versuch und als Endkunden das Ganze schmackhaft zu machen, geht auch ein wenig in die Hose. Sorry.

Dein Schluss ist falsch. Ich ergreife keine Partei (weder fuer einen Haendler noch fuer Dich). Warum sollte ich auch? Ich weiss es einfach besser. Punkt.

Welche "wesentlichen Punkte" habe ich Deiner Meinung nach ausgeblendet ... ?

Ist die Frage inwiefern es schwer sein sollte das zu Beweisen, bei der Menge der explodierten Libertys.

Ich bezweifle, dass Du eine gerichtsfeste Zahl anbieten koenntest. Selbst wenn - es gibt in Deutschland weder Sammelklagen noch eine Praezedenzjustiz: Du muesstest immer noch (z. B. per Gutachten) nachweisen, dass Dein Netzteil bereits im Zeitpunkt der Aushaendigung an Dich mit ebendem Mangel behaftet war, der nun zu seinem Ableben gefuehrt hat. Viel Glueck.

Davon abgesehen ... Enermax bietet wie gesagt 3 Jahre Garantie an und alternate rückt das NT nicht raus. Von daher ist dein obiges Argument vollkommen bedeutungslos.

Du hast ALTERNATE das Netzteil zugeschickt und die Gewaehrleistung beansprucht - anstatt es bei ENERMAX zu reklamieren und die Garantie zu beanspruchen. Man koennte auch sagen: Dein Fehler.

Hast Du ALTERNATE gegenueber unmissverstaendlich und nachweisbar erklaert, wie (Minderung, Nachbesserung, Ruecktritt) Du Deinen Gewaehrleistungsanspruch geltend machen willst?

Deine Argumentation finde ich äußerst fragwürdig. Laut dieser Logik wäre die Gewährleistung nicht mehr als eine Zusage, ein bestimmtes Gerät für die Dauer von idr. 2 Jahren zu nutzen. Gewährleistung besagt aber, dass das Gerät MINDESTENS 2 Jahre halten muss/soll.

Ich stelle die Gesetzeslage dar. Wenn die Dir nicht passt, ist das Dein Problem. Bei aufmerksamer Lektuere des hier unkommentiert eingestellten Links zu einem EU-Urteil (das lediglich klarstellt, dass die deutsche Rechtslage mit einer europaeischen Richtlinie kollidiert) waere Dir das auch aufgefallen.

Der Sinn der gesetzlichen Gewaehrleistung ist lediglich sicherzustellen, dass eine Sache im Gewaehrleistungszeitraum frei von Sach- oder Rechtsmaengeln ist und die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hierbei gelten die genannten Fristen und die Umkehr der Beweislast nach Verstreichen der 6-Monats-Frist.

Ernsthaft eXtremist, ist totaler Schwachsinn.

Ist alles, was Du nicht verstehst / Dir nicht passt, Schwachsinn?

Vom Mangel an Hoeflichkeit mal ganz zu schweigen.

Den Gebrauchsvorteil den ich hier gehabt habe, ist doch schon 10 mal wieder weg weil ich seit 4 Wochen ohne Rechner da sitze, weil alternate seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat. Da müsste ich doch jetzt eigentlich Schadensersatz verlangen, oder? :coolblue:

Nach 346 BGB ist im Falle des Ruecktritts die gezogene Nutzung zurueckzugewaehren. Mit dem Kaufpreis hat das zunaechst nichts zu tun (weil es eben Nutzungs- und nicht Wertersatz ist) - duerfte aber bei einer knapp zweijaehrigen Nutzung eines Netzteils einen erheblichen Teil des seinerzeitigen Kaufpreises betragen.

Und Schadensersatz ... noe. Hab ich jetzt keine Lust zu erklaeren. Zumal es eh auf taube Ohren stossen wuerde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ eXtremist

Ich werd mich hier nicht mit dir auf ein Klugscheisserduel einlassen. Spezies wie die deine findet man in nahezu jedem deutschsprachigen Forum. Deine wahre Motivation hier zu posten besteht nicht darin, Hilfestellungen zu geben oder sich freundlich an einer Diskussion zu beteiligen. Du willst dich profilieren, das ist alles. Und diese Leute hab ich echt sowas von Satt. :kotz:
 
@ eXtremist

Ich werd mich hier nicht mit dir auf ein Klugscheisserduel einlassen. Spezies wie die deine findet man in nahezu jedem deutschsprachigen Forum. Deine wahre Motivation hier zu posten besteht nicht darin, Hilfestellungen zu geben oder sich freundlich an einer Diskussion zu beteiligen. Du willst dich profilieren, das ist alles. Und diese Leute hab ich echt sowas von Satt. :kotz:
Da erklärt dir jemand wie die Rechtslage aussieht (sogar sehr ausführlich). Als "Dank" von dir dafür kommt dann nur ein das passt mir nicht, dann greifst du ihn auch noch persönlich an. Findest du dieses Verhalten - wenn du schon dabei bist seines zu kritisieren - als Vorbildfunktion?

BTW: Das hat nix mit Klugscheißen zu tun, das mit den Gesetzen ist halt so geregelt. Und ja, da wird so auf den § rumgeritten wie er das tut...
 
@Earthling:

Du hast eine Frage gestellt und eine Antwort bekommen. Auf ein "Duell" kann ich ebenfalls gut verzichten - weil ausser ein paar Poebeleien wohl eh nix kommen und sich der Informationsgewinn deshalb auch in Grenzen halten wuerde.

Ich muss jetzt weg. Mich profilieren. :lol:
 
Das größte Problem an der Abhandlung Gewährleistung oder Garantie ist im Fall von Alternate und Enermax doch eigentlich nur folgendes:
Enermax lässt keine direkte Garantieabwicklung zu, sondern nur indirekt, also in dem Fall über Alternate. Eine Sache die Alternate auch garantiert weis. Die Zwickmühle an der Sache ist doch die, das Alternate einfach nur seine eigene Gewährleistungspflicht anbietet, obwohl es noch die Garantieabwicklung zur Möglichkeit hat. Problematisch wird das ganze nur soweit, das er erstens Alternate nicht gleich auf seine Reklamation in Bezug auf die Garantie hingewiesen hat und in wieweit man den Händler dazu überhaupt zwingen kann.
Sollte man das garnicht können und er somit freie Wahl haben, wären sämliche Garantien von Herstellern die keine direkte Abwicklung machen sehr fragwürdig, da sie ja nur greifen können, wenn der Artikel weiter versendet wird. Da mir die rechtliche Grundlage zu dem Thema fehlt, kann ichs auch nur erahnen, bzw werd ich da mal einen befreundeten Juristen fragen.
 
@Earthling

weder Extremist noch irgendwer ander hier (mich einbegriffen) möchte sich auf die Seite von Alternate stellen.

Ich finde dieses Handeln ebenfalls alles andere als korrekt und habe wie schon geschrieben einen ähnlichen Krampf mit einer Alternate Tochter hinter mir.

Leider sind die Ausführungen von extremist zu diesem Thema die Wahrheit anhand unserer deutschen Rechtslage....

Gruß
 
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