Danke für die Belehrung. Du magst mit deinen Definitionen ganz bestimmt Recht haben. Allerdings lässt du die wesentlichen Punkte aus,w as mich zu dem Schluss bringt dass du hier Partei für die Händler ergreifst. Und der Versuch und als Endkunden das Ganze schmackhaft zu machen, geht auch ein wenig in die Hose. Sorry.
Dein Schluss ist falsch. Ich ergreife keine Partei (weder fuer einen Haendler noch fuer Dich). Warum sollte ich auch? Ich weiss es einfach besser. Punkt.
Welche "wesentlichen Punkte" habe ich Deiner Meinung nach ausgeblendet ... ?
Ist die Frage inwiefern es schwer sein sollte das zu Beweisen, bei der Menge der explodierten Libertys.
Ich bezweifle, dass Du eine gerichtsfeste Zahl anbieten koenntest. Selbst wenn - es gibt in Deutschland weder Sammelklagen noch eine Praezedenzjustiz: Du muesstest immer noch (z. B. per Gutachten) nachweisen, dass
Dein Netzteil bereits
im Zeitpunkt der Aushaendigung an Dich mit
ebendem Mangel behaftet war, der nun zu seinem Ableben gefuehrt hat. Viel Glueck.
Davon abgesehen ... Enermax bietet wie gesagt 3 Jahre Garantie an und alternate rückt das NT nicht raus. Von daher ist dein obiges Argument vollkommen bedeutungslos.
Du hast ALTERNATE das Netzteil zugeschickt und die Gewaehrleistung beansprucht - anstatt es bei ENERMAX zu reklamieren und die Garantie zu beanspruchen. Man koennte auch sagen: Dein Fehler.
Hast Du ALTERNATE gegenueber unmissverstaendlich und nachweisbar erklaert, wie (Minderung, Nachbesserung, Ruecktritt) Du Deinen Gewaehrleistungsanspruch geltend machen willst?
Deine Argumentation finde ich äußerst fragwürdig. Laut dieser Logik wäre die Gewährleistung nicht mehr als eine Zusage, ein bestimmtes Gerät für die Dauer von idr. 2 Jahren zu nutzen. Gewährleistung besagt aber, dass das Gerät MINDESTENS 2 Jahre halten muss/soll.
Ich stelle die Gesetzeslage dar. Wenn die Dir nicht passt, ist das Dein Problem. Bei aufmerksamer Lektuere des hier unkommentiert eingestellten Links zu einem EU-Urteil (das lediglich klarstellt, dass die deutsche Rechtslage mit einer europaeischen
Richtlinie kollidiert) waere Dir das auch aufgefallen.
Der Sinn der gesetzlichen Gewaehrleistung ist lediglich sicherzustellen, dass eine Sache im Gewaehrleistungszeitraum frei von Sach- oder Rechtsmaengeln ist und die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Hierbei gelten die genannten Fristen und die Umkehr der Beweislast nach Verstreichen der 6-Monats-Frist.
Ernsthaft eXtremist, ist totaler Schwachsinn.
Ist alles, was Du nicht verstehst / Dir nicht passt, Schwachsinn?
Vom Mangel an Hoeflichkeit mal ganz zu schweigen.
Den Gebrauchsvorteil den ich hier gehabt habe, ist doch schon 10 mal wieder weg weil ich seit 4 Wochen ohne Rechner da sitze, weil alternate
seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt hat. Da müsste ich doch jetzt eigentlich Schadensersatz verlangen, oder?
Nach 346 BGB ist im Falle des Ruecktritts die gezogene Nutzung zurueckzugewaehren. Mit dem Kaufpreis hat das zunaechst nichts zu tun (weil es eben Nutzungs- und nicht Wertersatz ist) - duerfte aber bei einer knapp zweijaehrigen Nutzung eines Netzteils einen erheblichen Teil des seinerzeitigen Kaufpreises betragen.
Und Schadensersatz ... noe. Hab ich jetzt keine Lust zu erklaeren. Zumal es eh auf taube Ohren stossen wuerde.