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Hallo,
ich habe mir Ende Spetmeber ein Mainboard von einem Namhaften Hersteller bei einem Onlineversand bestellt. Beim ersten Einschalten ging das Mainboard in Rauch auf. Nach der Demontage des CPU-Lüfters war neben dem Sockel eine verbrannte Stelle zu sehen.
Also RMA beantragt. Der Onlineversender schickt das Board zurück an den Hersteller. Dieser verweigert die Annahme und unterstellt Eigenverschulden aufgrund der physikalischen Beschädigung.
-> Kohle und Board futsch.
Soweit ich weiß liegt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf der Händler in der Beweispflicht, dass der Defekt von Verbraucher verursacht wurde. Nun behauptet der Versandhändler, dass mit der Aussage des Hersteller es sei Eigenverschulden dieser Beweis erbracht sei.
Ich sehe dies nicht so, da der Hersteller kein unabhängiger Sachverständiger ist und seine eigenen Interessen im Sinn hat.
Nun meine Frage: Macht es Sinn hier einen Anwalt einzuschalten oder wäre das Verschwendung von Zeit und Ressourcen?
mfG
Satan
ich habe mir Ende Spetmeber ein Mainboard von einem Namhaften Hersteller bei einem Onlineversand bestellt. Beim ersten Einschalten ging das Mainboard in Rauch auf. Nach der Demontage des CPU-Lüfters war neben dem Sockel eine verbrannte Stelle zu sehen.
Also RMA beantragt. Der Onlineversender schickt das Board zurück an den Hersteller. Dieser verweigert die Annahme und unterstellt Eigenverschulden aufgrund der physikalischen Beschädigung.
-> Kohle und Board futsch.
Soweit ich weiß liegt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf der Händler in der Beweispflicht, dass der Defekt von Verbraucher verursacht wurde. Nun behauptet der Versandhändler, dass mit der Aussage des Hersteller es sei Eigenverschulden dieser Beweis erbracht sei.
Ich sehe dies nicht so, da der Hersteller kein unabhängiger Sachverständiger ist und seine eigenen Interessen im Sinn hat.
Nun meine Frage: Macht es Sinn hier einen Anwalt einzuschalten oder wäre das Verschwendung von Zeit und Ressourcen?
mfG
Satan