[Sammelthread] Jahresenergieverbrauch

Weiß eigentlich jemand wie genau der Referenzbetrag berechnet wird?
Der Referenzverbauch ist afaik dein Verbrauch von 2021.
Damit nicht wie auch hier im Forum, urplötzlich die Idee aus dem Boden geschossen käme, man könnte ja im November/Dezember 2022 auf 45° heizen um in 2023 dann easy unter die 80% zu kommen.
 
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Aber ich verbrauche ja erst seit dem 01.09.22 Gas und den Abschlag hab ich selber festgesetzt (in € ohne Angabe von KWh), daher die Frage.

Mein aller erster Gas Abschlag meines Lebens kam am 11.10.22 (128€)
 
Wenn das wie beim Strom ist, wird der Verbrauch der Vormieter genommen. War bei mir jedenfalls so.
 
Und was wenn die Bude Erstbezug ist? :d
Ich frag mich auch wie es bei mir läuft, bin ja erst zum Oktober eingezogen. Strompreisbremse wird mich erstmal nicht betreffen da ich eh weit unter den 40 Cent liege, aber Fernwwärme mit den 9,5Cent könnte in Thema werden. Ich hab jetzt auch mal bei meinem Vermieter nachgefragt, das die kWh aktuell eigenltich kostet, habe null transparenz.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das soll datenschutzrechtlich OK sein im Jahr 2022?
Wusste nicht, dass Stromverbrauch plötzlich ein kritisches personenbezogenes Datum ist.
 
Was ich wo für wie viel beziehe, sind meiner Meinung nach schon personenbezogene schützenswerte Daten/Angaben.
 
Mich hat es als Vattenfall-Bestandskunde nun auch zum 01.02.2023 erwischt:

Grundgebühr von 16,90 auf 18,90 Euro pro Monat und Arbeitspreis von (günstigen) 0,2137 auf 0,3627 Cent pro kWh.
Ich hab mit Schlimmerem gerechnet und bin froh, dass ich vor einigen Monaten nicht auf das "Treue-Angebot" mit ca. 44 Cent pro kWh eingegangen bin :LOL:
 
Hat hier einer was in dem Gesetzentwurf gefunden was die Strompreise angeht das die Anbieter erst beim Kartellamt Glaubhaft nachweisen sollen warum sie die Preise so erhöhen und das es keine Erhöhung für 2023 geben soll?
Das gilt soweit ich verstanden haben nicht für jede Erhöhung sondern nur bei 'übermäßigen' Erhöhungen.
Wobei man vermutlich keiner das 'übermäßig' definiert.
 
Hat hier einer was in dem Gesetzentwurf gefunden was die Strompreise angeht das die Anbieter erst beim Kartellamt Glaubhaft nachweisen sollen warum sie die Preise so erhöhen und das es keine Erhöhung für 2023 geben soll?
Ich finde hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-energiepreisbremse-924550 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/046/2004683.pdf) recht wenig bzw. fast nix
Wie wärs mit § 39 „Missbrauchsverbot“ in der Drucksache 20/4685?

Dein verlinktes PDF ist die Drucksache 20/4683 für die Gas- und Wärmepreisbremse. 🙂
 
Und was wenn die Bude Erstbezug ist? :d

Macht’s doch nicht schwerer als es ist. Für jede Neuvermietung gibt es einen Energieausweis, der zumindest grob den Jahresprimärenergiebedarf ausweist. Der durchschnittliche Warmwasserverbrauch von Haushalten diverser Größen ist wohl auch kein großes Geheimnis mehr.

Das wird zwar jeder den Single in der 200 qm Residenz oder die acht-köpfige Familie in der 30 qm Bude fair abdecken, aber hier kann man sicherlich nach dem Paretoprinzip vorgehen.
 
Also mein Vormieter, mein bester Freund, hatte 2021 einen super niedrigen Jahesverbauch von 4.000 KWh Gas (70 qm² DG-Wohnung).
Aber auch nur, weil er berufsbedingt ein halbes Jahr nicht zu Hause war.
Da wäre es schon mehr als unfair wenn das der Referenzverbrauch wäre oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mein Vormieter, mein bester Freund, hatte 2021 einen super niedrigen Jahesverbauch von 4.000 KWh Gas (70 qm² DG-Wohnung).
Aber auch nur, weil er berufsbedingt ein halbes Jahr nicht zu Hause war.
Da wäre es schon mehr als unfair wenn das der Referenzverbrauch wäre oder nicht?
Letztes Jahr hatte Er gespart, dieses Jahr zahlt Er drauf. So ist das Leben.
 
Es geht doch nicht um ihn (wobei er dieses Jahr auch nicht drauf zahlt, bzw wüsste nicht wieso).

Sondern darum, dass ein unmöglich zu erreichender Verbrauch von 4.000 kWh (sofern man das ganze Jahr da ist) anscheinend mein Referenzverbrauch sein soll, und ich mir nicht vorstellen kann dass das so richtig bzw fair ist.
 
Ist doch völlig egal, du zahlst sowieso, was du verbrauchst
 
Wenn man ein halbes Jahr nicht zu Hause ist, finde ich 4.000 kWh für 70 Quadratmeter eigentlich recht viel... Oder?
 
Kommt drauf wann in welche Jahreszeiten das halbe Jahr gefallen ist,
 
Das gilt soweit ich verstanden haben nicht für jede Erhöhung sondern nur bei 'übermäßigen' Erhöhungen.
Wobei man vermutlich keiner das 'übermäßig' definiert.

Wenn ich das richtig verstanden habe (laut diversen Sendungen und Aussagen von Verbraucherschützern) gilt das wohl für Strom sowie Gas und im Allgemeinen.. die Börsenpreise fallen und dennoch wird erhöht, und das gerade nach Bekanntwerden der geringeren Mehrwertsteuer inkl. kommender Bremse, ein sehr fader Beigeschmack und man vermutet wohl dass einige das ausnutzen gerade weil die letzte Erhöhung mit EEG für nicht rechtsverbindlich entschieden wurde und wieder die geringeren Preise gelten.
Daher sollte man laut einigen Verbraucherschutzzentralen der Preiserhöhung wiedersprechen und sagen dass man der Meinung sei es wäre nicht gerechtfertigt, um später Geld zurück zu bekommen wenn es tatsächlich nicht gerechtfertigt war.
Ich frage mich nur was wäre wenn man wiederspräche und der Versorger einen dann kündigt von seiner Seite aus, dann wäre man u.U. evtl. sogar noch schlechter dran..

Mfg.
 
Wenn man ein halbes Jahr nicht zu Hause ist, finde ich 4.000 kWh für 70 Quadratmeter eigentlich recht viel... Oder?
Ist es das?
Bei den bekannten Vergleichsportalen wird der Wert auf ca. 7.000 kWh gesetzt sobald man 70m² angibt, und er war auch fast den kompletten Winter zu Hause. Finde daher schon dass das nicht zu viel ist, ich hab aber auch kaum Erfahrungen mit Gasverbräuchen.

Ich werde einfach mal bei meinem Versorger anrufen und fragen, was die bei mir als Referenzverbrauch schätzen.
 
Aber auch nur, weil er berufsbedingt ein halbes Jahr nicht zu Hause war.
Da wäre es schon mehr als unfair wenn das der Referenzverbrauch wäre oder nicht?
Ich finde die Frage nicht unberechtigt.
Bei uns ist es fast ähnlich (Strom).
Der vorherige Hausbesitzer ist "wohlhabender" Rentner und war übers Jahr verteilt kaum zu Hause. Vor allem im Winter ist er viel unterwegs.
Wo liegt da die Referenz?
 
Man kann doch mit so einer Gießkannen-Geldverteilung nicht jede Eventualität abdecken. Ein bisschen Pech kann man im Leben einfach auch haben.
 
Es gibt doch solche Reflektionsmatten die man zwischen Heizkörper und Wand platzieren kann, sind die brauchbar?
 
Ja

Hat hier im Thread aber eigentlich nix zu suchen :)
 
Kannst dir damit aber je nachdem auch schön den Taupunkt so legen, dass es unter der Matte schimmelt wie Sau.
Mann muss es auch nicht übertreiben. :ROFLMAO:

Wenn die Wände nicht aus Pappe sind und er relativ "normal" heizt passiert da gar nix. Ist ja nicht so, dass hinter der Matte dann schlagartig Minusgrade herrschen...
 
Es geht doch nicht um ihn (wobei er dieses Jahr auch nicht drauf zahlt, bzw wüsste nicht wieso).

Sondern darum, dass ein unmöglich zu erreichender Verbrauch von 4.000 kWh (sofern man das ganze Jahr da ist) anscheinend mein Referenzverbrauch sein soll, und ich mir nicht vorstellen kann dass das so richtig bzw fair ist.

Ist doch egal. Da gehts ja nur darum, den groben Abschlag für die Wohnung festzulegen. Den kannst du ja hinterher eh selbst ändern.
In meiner ersten Wohnung hatte ich nen Referenzverbrauch von 4200kwh.(Strom) Da ich aber alleine da gewohnt habe war klar, dass das blödsinn ist. Meine Vormieter haben da zu 3. drin gewohnt.
 
Ich denk es geht ihm darum, auf Basis welchem vorherigem Verbrauch die 80% für die Preisbremse berechnet werden.
 
Also mein Gasanbieter ist komplett dumm.

Ich habe eine Zwischenabrechnung bekommen, weil der Netzbetreiber eine Ablesung gemacht hat.

Laut Rechnung bekomme ich 185 € wieder und die Deppen verdoppeln einfach die nächsten Abschläge... warum auch immer. :fresse:
 
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