Ja das hatte ich auch schon vermutet, nur verstehe ich auch den Hinweis auf das sonderkündigungsrecht halt nicht weil solche Umlagen/Steuererhöhungen ja ohne meine Zustimmung in kraft treten und auch nicht unter der Preisgarantie fallen.Preiserhöhungen und damit auch die Gasumlage müssen vier Wochen bzw. sechs Wochen in der Grundversorgung vorher angekündigt werden. Mit dem Beschluss der Höhe der Gasumlage war eine Abrechnung zum 01.Oktober knapp (nur wenige Tage zur Preisankündigung), weshalb einige Energieversorger erst zum 01. November die Umlage abrechnen.
Ich bin auch NICHT in der Grundversorgung.
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Puhh das wären bei unseren Verbrauch mal eben über 14.000€ , darf ich fragen in welcher Region das ist ?38,19 Cent für die kWh Gas... haben die Lack gesoffen?