DiePike
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Wenn man die FSA richtig verteilt hat bzw. die entstandenen Steuern in einem vernachlässigbaren Rahmen kann man die Erklärung auch ohne machen. (Wichtig: Broker muss Steuern abführen).Achtung, gefährliches Viertelwissen und Google, vielleicht kann das jemand mit mehr Durchblick noch erläutern.
"Die Vorabpauschale muss in der Einkommensteuererklärung unter der Anlage KAP („Einkünfte aus Kapitalvermögen“) angegeben werden. Dort müssen alle Kapitalerträge des Steuerpflichtigen erfasst werden, inklusive der Vorabpauschale."
...
"Wichtig: Die Vorabpauschale muss auch dann angegeben werden, wenn der Steuerpflichtige insgesamt keine Steuern auf Kapitalerträge zahlen muss. Die Vorabpauschale mindert den Freibetrag für Kapitalerträge und kann somit auch Auswirkungen auf die Steuerlast haben."
Mir persönlich wäre es das nicht wert die 10,50€ da ggf. zurückzuholen und dann bei der Erklärung mehrere Wochen warten zu müssen.