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Garantieprobleme...

fredy5

Enthusiast
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17.05.2008
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3.749
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Mainburg
Hallo Luxxer,

habe hier im Forum ein Mainboard mit CPU gekauft, bei dem leider das Mainboard scheinbar defekt ist. Nachdem ich mich nicht wirklich mit dem Verkäufer einigen konnte, da ich die CPU schon mit einem anderen Mainboard verbaut hatte, wollte ich das Mainboard selbst einschicken.
Die Rechnung ist von HOH.de und es handelt sich um ein MSI-Board.
Das Problem an der Sache, das mir HOH.de keine Gewährleistung gibt, weil ich nicht der Käufer bin der auf der Rechnung steht, und MSI teilt mir mit, das sie keine Garantie an Endkunden geben, ich soll mich doch an den Käufer wenden damit er die Gewährleistung über HOH.de einfordert.
Habe ich wirklich keine Möglichkeit Garantie/Gewährleistung für mein Mainboard zu bekommen? :kotz: Das Mainboard ist vor einem Jahr gekauft worden.... drücken sich so Hersteller und Fachhändler vor Ihrer gesetzlichen Garantie- bzw. Gewährleistungspflicht? :fire:

Gruß

Fredy
 
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Garantieansprüche hat Du ohnehin nicht selber als Zweitkäufer. Aber die Gewährleistung kann über eine Abtretungserklärung erreicht werden. Aber nach dem halben Jahr bist sowieso Du in der Beweispflicht. Sicher wäre es wirklich, das über den Erstkäufer zu tätigen. Außerdem ist Dein Verkäufer dafür verantwortlich, wenn das Board nicht funktioniert. Da kann man ausschließen wie man möchte. Er hat wahrscheinlich nie etwas von defekter Ware erwähnt & da liegt das Problem für ihn, weil es ja aus Deiner Sicht von Anfang defekt war.

Gewährleistung=Händler
Garantie=Hersteller, die freiwillig ist (MSI will ohnehin, dass man über den Händler geht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum habe ich keine Garantieansprüche? Muss nicht jeder Hersteller 2 Jahre Garantie geben?

Laut HOH.de gibt es keine Abretungserklärung oder Vollmacht, nur der Käufer kann seine Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Der Verkäufer hat die Hardware selbst benutzt bis er sie verkauft hat, und da hat sie noch, nach eigener Aussage, funktioniert!
Das Problem ist, es war ein Hardwarebundle mit CPU und Speicher. Jetzt wollte ich den Speicher und die CPU behalten und dem Verkäufer sein Mainboard zurücksenden, damit er es über HOH.de einsenden kann. Das gesamte Bundle habe ich für 50€ gekauft, doch jetzt möchte der Verkäufer allein nur für die CPU die 50€ haben, weil er mir quasi das Mainboard und die CPU dazugeschenkt hat, somit würde ich ihm das Mainboard umsonst zurücksenden, was ich aber so nicht einsehe. Das gesamte Bundle kann ich ihm nicht zurücksenden, weil die CPU bereits auf einem Ersatzboard verbaut ist.
 
Nein, nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Garantie & Gewährleistung nicht durcheinander würfeln. Doch man kann abtreten nach §§ 398, 413 BGB.

Naja, er kann erzählen was er will. Fakt ist, er kann es nicht beweisen. Ich verstehe aber nicht, warum man sich nicht dahingehend einigen kann, dass der Erstkäufer die Gewährleistung über sich laufen lässt. Es ist kein großer Aufwand. Nur muss er dann die Ware dann an Dich senden. Mehr ist das nicht.

---------- Post added at 12:34 ---------- Previous post was at 12:32 ----------

Klar hat er die - denn Garantieansprüche gelten nur ggü. dem Hersteller, nicht ggü. dem Verkäufer.

Grüße,

Sie sind aber freiwillig. Der Hersteller kann die Regeln dafür aufstellen. Und das Problem ist, dass es die Hersteller schon meist ausschließen in den Bedingungen. Die Anerkennung wird wohl eher den Rechtsweg beschreiten müssen.
 
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Nein, nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Ja, das ist ja richtig, aber der Hersteller räumt ja freiwillig Garantie ein - und der kann er sich bei Mangel auch nicht einfach so entziehen - dafür wurde ja der 444 bgb eingeführt. Deshalb kannst du ggü. MSI Ansprüche geltend machen @fredy.

Die Garantieansprüche gehen ja mit Rechnungsübergabe auf den Zweitbesitzer über - im Gegensatz zu (wie du schon richtig sagst) den Gewährleistungsansprüchen.
 
Garantie ist aber ne freiwillige Sache, also kann der Hersteller auch vorschreiben wie das abläuft und wenn der sagt er gibt die Garantie nur dem erstkäuft hast du da keinerlei Ansprüche afaik...

Der Hersteller kann dir ne Garantie auf nen Kondensator auf der Karte geben, dann ist er für den Rest immernoch nicht der Ansprechpartner...
 
Antilope hat nicht ganz unrecht. Es muss nicht alles Gültigkeit haben, was in den Bedingungen steht. Er ist ja kein gewerblicher Käufer, wo man Vertragsbedingungen frei aushandeln kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist aber ne freiwillige Sache, also kann der Hersteller auch vorschreiben wie das abläuft und wenn der sagt er gibt die Garantie nur dem erstkäuft hast du da keinerlei Ansprüche afaik.

Ich halte das für nicht relevant - mir ist zumindest kein Hersteller im B2C Bereich bekannt, der sowas in seinen AGB ausschließt - lass mich aber gerne eines Besseren belehren.
Ich wüßte auch nicht, wozu bei Garantieansprüchen eine Rechnung vorgelegt werden soll, außer zur Verifizierung des Kaufdatums (und somit des Garantiezeitraums). Gerade im Bezug auf den RMA-Prozess ist das doch letztlich nur mit Mehrkosten für die Hersteller verbunden - daher übernimmt die Seriennummer in immer mehr Fällen auch eben diese Verifizierung.

Alles in allem aber ein interessates Thema :)
 
Ich glaube man ist doch auch rechtlich gar nicht wirklich einig darüber. Aber Forderungen von Banken werden ja auch mit Leichtigkeit an eine andere übertragen.
 
Ja, das ist ja richtig, aber der Hersteller räumt ja freiwillig Garantie ein - und der kann er sich bei Mangel auch nicht einfach so entziehen - dafür wurde ja der 444 bgb eingeführt. Deshalb kannst du ggü. MSI Ansprüche geltend machen @fredy.

Die Garantieansprüche gehen ja mit Rechnungsübergabe auf den Zweitbesitzer über - im Gegensatz zu (wie du schon richtig sagst) den Gewährleistungsansprüchen.

Das ist schon richtig, aber der Hersteller will die Garantie nur dem Fachhändler geben bei dem das Mainboard gekauft wurde. Also schließt er mich aus der Garantie aus. Und der Fachhändler mag nicht, weil ich es nicht gekauft habe....
 
Hi
bei Msi ist es immer so habs auch schon probiert aktuell ne MSI Graka wo ich mich rumärger :(

sind halt auch AGB`s bei den Shop`s wo man beim KAuf akzeptiert explizit steht bei manchen drinnen das diese nur dem Erstkäufer gewährt wird

deswegen schaue ich immer welcher Shop der Vorbesitzer hatte und welcher Hersteller die HArdware ;)

manche Hersteller wollen nur die Seriennummer und gut ist und wickeln sowas ab

nun was anderes was tut denn nicht was für nen Board und haste niemand wo man das testen kann nochmals ?
gruss
UBI
 
Zuletzt bearbeitet:
nun was anderes was tut denn nicht was für nen Board und haste niemand wo man das testen kann nochmals ?
gruss
UBI

Das Board läuft zwar an, die Lüfter drehen, doch nix passiert. Mit mehreren CPU´s probiert, auch mit mehreren Speichern usw.
 
was für ein Board ?
welche CPU ?
welcher Speicher

und dann mal gucken

Was willst du denn kucken? Ich habe das Board leer gelassen und habe mehrere CPU´s ausprobiert. Es laufen nur die Lüfter an, kein Gepiepe o. ä. Alle CPU´s laufen auf dem anderen Board. Urteil: Board defekt
 
Ich verstehe aber nicht, warum man sich nicht dahingehend einigen kann, dass der Erstkäufer die Gewährleistung über sich laufen lässt. Es ist kein großer Aufwand. Nur muss er dann die Ware dann an Dich senden. Mehr ist das nicht.

verstehe ich auch nicht, bevor man sich rumstreitet, Threads eröffnet, negativ bewertet usw.
 
verstehe ich auch nicht, bevor man sich rumstreitet, Threads eröffnet, negativ bewertet usw.

Zum einen hat der Thread etwas mit Garantie und Gewährleistung zu tun, und zum anderen hat hier niemand niemanden negativ bewertet! Wenn man gebrauchte Hardware kauft, muss man damit rechnen das etwas mal nicht so läuft als würde man diese bei Amazon kaufen. Das mit der Info über den Kaufvorgang, war einfach nur eine Background-Info! Gestritten haben wir auch nicht, also frage ich mich, was dein Beitrag zur Diskussion beiträgt?
Aber grundsätzlich ist es ja auch egal, der Thread kann ja geschlossen werden, denn ich habe ja bereits meine Antwort, das man mit den AGB´s seine Garantie/Gewährleistungspflichten umgehen kann. Ist zwar schade, aber wohl umumgänglich. Ist wohl auch der Grund warum ich lieber ein paar Euro mehr ausgebe, und dann bei Amazon kaufe....
 
Wenn ihr nicht zerstritten seit,
Ich verstehe aber nicht, warum man sich nicht dahingehend einigen kann, dass der Erstkäufer die Gewährleistung über sich laufen lässt. Es ist kein großer Aufwand. Nur muss er dann die Ware dann an Dich senden. Mehr ist das nicht.
solltet Ihr es einfach so machen, so wird es immer gemacht wenn der Händler sich quer stellt.
Aber den Post hast du anscheinend überlesen und auch wenn der Satz hier wieder drinn steht, wirst du Ihn wohl nicht lesen oder verstehen wollen.

Da braucht man nicht über Gewährleistung zu diskutieren einfach mit dem Verkäufer sprechen der macht das normalerweise für den Käufer und wenn nicht, dann gäbe es bei mir keine positive Bewertung.

Angesehen davon gehört so eine Frage in Rund um den Marktplatz.

Kannst na klar auch dein 12 Monate altes Mainboard in die Tonne kloppen wenn dir das zu viel ist.
Soviel Geld hat das Bundel ja nicht gekostet, aber dann braucht es auch keine Frage über Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
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