Huntley
Urgestein
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So sehe ich das auch. Steht im Arbeitsvertrag nichts zu den genauen Uhrzeiten, wird der AG die Erfüllung der vereinbarten Arbeitszeit an die betrieblichen Erfordernisse koppeln.Das kann dir keiner beantworten, weil wir den Arbeitsvertrag nicht kennen. Würde mich aber wundern, wenn dort die Arbeitszeit in Stein gemeißelt steht und komplett ohne Passus, dass das bei betrieblicher Notwendigkeit geändert werden kann.
Somit kann man nur auf einen Kompromiss hoffen. Rechtlich sicher wird dir das aber nur ein Anwalt sagen können.