Festplatte defekt - Seagate will mich verarschen

RobnN

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Erkrath, nahe Düsseldorf
Hi!

Vor einigen Tagen hat meine Festplatte (Seagate Barracuda V 80gb)
ihren Geist aufgegeben. Nun wollte ich diese an Seagate schicken, um
die 2-jährige Garantie in Anspruch zu nehmen.Gekauft habe ich die
Platte am 19.12.2002 bei einem Online-Shop, der leider Pleite gemacht hat.

Die Festplatte befindet sich also noch keine 2 Jahre in meinem Besitz,
wodurch ich ja eigentlich noch Garantie haben sollte. Die Homepage
von Seagate sagt mir aber, nach eingeben der Model-Nr. usw., etwas
anderes. Es kann aber doch wohl nicht sein, dass die Garantie schon
anfängt, sobald die Platte ungenutzt beim Händler rumliegt, oder?


Was meint ihr dazu? Was soll ich tun?


Danke!

Robin
 
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....tja, ich glaube da hat Dich Dein Händler über´s Ohr gehauen.

Ich würde dem Support von Seagate den Fall beschreiben, evtl. kannst Du was über Kulanz erreichen.




Gruss
Chris
 
Ich würde auch mal bei denen anrufen.
Dann kannst du die Platte wahrscheinlich mit der Rechnung einschicken. Die Garantie fängt ja erst am Tag des Kaufs an.
 
DIe Hersteller Garantie interessiert hier nicht!?

der HÄNDLER ist verpflichtet dir eine 2 jährige Garantie zu geben.

Schau mal ind die AGBs des shops.

cu :)
 
raxon schrieb:
DIe Hersteller Garantie interessiert hier nicht!?

der HÄNDLER ist verpflichtet dir eine 2 jährige Garantie zu geben.

Schau mal ind die AGBs des shops.

cu :)


....ersten Post lesen....... :hmm:

...der Händler ist pleite.............
 
thx für die antworten schonmal!

Wie ist das jetzt genau?
Muss nach dem Gesetz der Händler oder der Hersteller 2 Jahre Garantie geben? Doch der Hersteller, oder? Gibt es das irgendwo
schwarz auf weiß? Muss Seagate ein bißchen unter Druck setzen... ;)

thx!
 
Garantie und Gewährleistung sind zwei KOMPLETT verschiedene sachen ....

Der Händler gibt 2 Jahre Gewährleistung laut gesetz , der Hersteller gibt Garantie wen er will ... braucht er aber nicht !

Theoretisch müste die Disk 3 jahre haben oder nur 1 Jahr, weiß nimmer wann die garantie von allen auf 1 Jahr gekürzt wurd :hmm: aba ich glaub das war um Oktober 2002 ...
 
sicher ist, dass ich die platte NACH oktober 2002 erstanden habe, nämlich am 19.12.2004.

sicher ist, dass mein händler nichts mehr reißt, weil er sein geschäft aufgegeben hat.

sicher ist, dass mir seagate trotz erklärung der situation per mail, sagt, dass keine garantie mehr drauf ist und ich mich an den händler wenden soll.


nicht sicher dagegen ist jetzt, wie es mit der garantie überhaupt steht, jedenfalls nicht für mich...danke trotzdem!
 
die Auskunft von Seagate ist absolut richtig.

Seagate oder auch andere Hersteller haben ein Herstell-Datum und geben freiwillig zB. 2Jahre Garantie.
In der Zeit kann man unkompliziert einen Austausch direkt mit dem Hersteller vornehmen.
Liegt die Platte aber 2 Jahre beim Händler im Regal dann musst du dir die 2 jährige Gewährleistung beim Händler einfordern. Ist der Pleite hast du Pech!
Sollte ein Hersteller anders verfahren so ist das Kulanzsache ....


jo
 
und nicht zu vergessen, dass manche händler aus "kostengründen" oem platten bei dubiosen, aber billigen quellen kaufen (welche aber nie für den retailmarkt bestimmt sind). diese haben keine garantie (zumindest nicht die von hersteller für retailplatten angegebene), da diese platten von grossen computerherstellern (compaq, dell, usw) verbaut werden und diese sich um die garantie kümmern. anhand der seriennummer kann der hersteller erkennen um welche platte es sich handelt (retail oder oem) und kann daher einen garantienanspruch entsprechend bearbeiten.
 
Was ich nicht verstehe:

Wenn der Hersteller nur 1 Jahr Garantie gibt, der Händler aber 2 Jahre Gewährleistung geben muss, und meine Platte bei 1,5 Jahren abrotzt, was passiert dann ?? Der Händler kann mir ja schlecht die Platte reparieren, oder einfach ne Neue geben. Das wäre ja nicht im Sinne des Händlers oder ?? .... Dann sitzt er ja nur dumm auf der kaputten Ware, oder hab ich das was mißverstanden ?!?
 
@corsair
nein, das hast du vollkommen richtig verstanden! durch das neue gewährleistungsgesetzt soll über den handel erzwungen werden, das die hersteller bessere qualität erbringen müssen.

@RobnN
Seagate gibt nur 1 Jahr Garantie. Der Händler gibt muss dir 2 Jahre Gewährleistung gewähren.
in deinem fall ist die platte älter als 1 Jahr (wenn dei Garantiedauer im Handbuch steht, gilt die ab Kaufdatum nicht Produktionsdatum, Konsumentenschutz!) ist, hast du in deinem falle einfach Pech, so leid mir das tut, aber das sind die auswirkungen der neuen Rechtslage.
 
grugar schrieb:
@RobnN
Seagate gibt nur 1 Jahr Garantie. Der Händler gibt muss dir 2 Jahre Gewährleistung gewähren.
in deinem fall ist die platte älter als 1 Jahr (wenn dei Garantiedauer im Handbuch steht, gilt die ab Kaufdatum nicht Produktionsdatum, Konsumentenschutz!) ist, hast du in deinem falle einfach Pech, so leid mir das tut, aber das sind die auswirkungen der neuen Rechtslage.

Das mit 1 Jahr is nur teilweise Korrekt ...

2002 wurde von 3 auf 1 Jahr verkürzt so wie alle anderen hersteller auch, jetzt macht seagate nen rückzieher und gibt auf neue Disks wieder 3 Jahre ...
 
es geht hier ja acu um die platte von RobnN und diese hat nur 1 Jahr Garantie.

die 8MB Modelle hatten immer 3 Jahre. z.B.
 
Kommt auch immer darauf an wie ihr euch ausdrückt!

Viele Fangen immer gleich an zu meckern und zu beschweren, und wenn ich da Service-Mitarbeiter wäre würde ich mich auch quer stellen!

Hat schon oft geholfen einfach ein zwei Tage später nochmal anzurufen und es nochmal zu probieren!
 
So, der Vollständigkeit halber:

Die Servicemitarbeiterin hat mir geschrieben, dass die Garantie ab Auslieferungsdatum gilt und meine deswegen schon abgelaufen ist.
Und ich hab mich freundlich artikuliert, daran kann es nicht gelegen haben.

Hab mir jetzt erstmal ne Hitachi 7k250 deskstar mit 160GB geholt...
heftig, wie günstig Speicherplatz mittlerweile geworden ist.
 
RobnN schrieb:
heftig, wie günstig Speicherplatz mittlerweile geworden ist.

nur die frage is wie lange man freude daran hat :fresse:

ach und gibt es bei der gewährleistung nicht sowas wie nach 6 monaten beweislastumkehr?
 
ach und gibt es bei der gewährleistung nicht sowas wie nach 6 monaten beweislastumkehr?
Ja, aber da gilt nur beim Händler. Der Hersteller gibt eine davon unabhängige Garantie, die über die Gewährleistungsfrist des Händlers hinaus gehen kann.
 
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