@undercloxk
Kontext nicht darum, dass irgendwer nicht regelmässig 60h machen kann sondern jemand mit vertraglichen 40h/5t. Und wenn du meinst, für angeordnete ü-Stunden konstruierst du jederzeit eine entsprechende gerichtsfeste ausnahme dann glaube das gerne. Ich denke, dass du das gesichert so nicht hinbekommst. Wenn deine AN das jedes mal schlucken, bedeutet das nicht, dass deine gründe gerichtsfest sind.
dein ad hominem überlese ich jetzt einfach mal und lasse im raum stehen, wer hier die gesetze wie nicht kennt. Es ging imMan kann ohne weiteres, auch relativ regelmäßig, die 60h Woche machen, ohne dass dir irgendeiner aufs Dach steigt. Es gibt für die 60h keine einzige enge Bedingung oder Ausnahmefälle. (aber genau das hast du versucht weiter oben zu konstruieren)
Kontext nicht darum, dass irgendwer nicht regelmässig 60h machen kann sondern jemand mit vertraglichen 40h/5t. Und wenn du meinst, für angeordnete ü-Stunden konstruierst du jederzeit eine entsprechende gerichtsfeste ausnahme dann glaube das gerne. Ich denke, dass du das gesichert so nicht hinbekommst. Wenn deine AN das jedes mal schlucken, bedeutet das nicht, dass deine gründe gerichtsfest sind.



