B
bawder
Guest
Gute Frage, also nicht zustimmen
"Gemäß § 4 Absatz 1 BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."
"Gemäß § 4 Absatz 1 BDSG ist die Erhebung und Verarbeitung personenbezogenen Daten nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."
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