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VorauseilenderGehorsam
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Kollektivvertrag zb.
so wäre es zb. in AT
Kündigungsfristen bei Angestellten
Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.
Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:
so wäre es zb. in AT
Kündigungsfristen bei Angestellten
Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.
Kündigung durch den Arbeitgeber
Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.
Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:
- im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
- ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
- ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate




