[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Kollektivvertrag zb.

so wäre es zb. in AT

Kündigungsfristen bei Angestellten
Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.

Kündigung durch den Arbeitgeber
Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.

Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
 
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Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche abhängig von der Dauer deiner Unternehmenszugehörigkeit ist. Alternativ könnte es auch einen Tarifvertrag geben, in dem Kündigungsfristen auftauchen.
 
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche abhängig von der Dauer deiner Unternehmenszugehörigkeit ist. Alternativ könnte es auch einen Tarifvertrag geben, in dem Kündigungsfristen auftauchen.

Falsch. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung relevant. Generell gilt: 4 Wochen (= 28 Tage) zum Monatsende oder 15. eines Monats.

"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. "

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Abweichen können die Fristen wie du sagst von anderen Vereinbarungen wie Tarifvertrag oder zusätzliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Dies war in meinem alten Job bspw. so, dort war im Arbeitsvertrag vereinbart, dass sich meine Künsigungsfristen an denen des Arbeitgebers orientieren, also entsprechend je nach Betriebszugehörigkeit länger werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist bei uns auch so, aktuell stehe ich bei 6 Monaten Kündigungsfrist. Sowas macht einen AG wechsel natürlich nicht mehr ganz so einfach für einen AN.
 
Hallo,

wenn in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen geregelt sind, gelten für mich als Arbeitnehmer dann immer 4 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist?
Oder verlängert sich die Frist wie für den Arbeitgeber umso länger ich angestellt bin?

Bin immer vom letzteren ausgegangen, was scheinbar nicht stimmt?!


Grüße

Wenn nix drin steht, greift §622 BGB mit den dort genannten Fristen, die sehr wohl gestaffelt sind. Zumindest wenn du aus De kommst..
 
Ich komme aus Deutschland und es steht nichts im Vertrag. Ich habe mich heute mal etwas belesen. Ich dachte immer das sich die Fristen auch für mich verlängern.
Ich verstehe das was ich gelesen habe aber nun so, das die Staffelung nur für den Arbeitgeber zutrifft. Kündige ich, gelten immer 4 Wochen.

Jetzt gibts hier aber auch 2 Meinungen 😬
 
Das tun sie dann, wenn im Arbeitsvertrag irgendwo steht, das Änderungen von Fristen für die eine Seite der Vertragspartner automatisch für beide Seiten gelten.
Das stand bei mir bisher in jedem Vertrag drin.
 
Wenn nix drin steht, greift §622 BGB mit den dort genannten Fristen, die sehr wohl gestaffelt sind. Zumindest wenn du aus De kommst..

Aber nur für den Arbeitgeber! Für den Arbeitnehmer gelten immer nur vier Wochen. Da beim Fragesteller nichts anderes vertraglich vereinbart ist: Vier Wochen. Oben habe ich den entsprechenden Passus extra zitiert.
 
Aber nur für den Arbeitgeber! Für den Arbeitnehmer gelten immer nur vier Wochen. Da beim Fragesteller nichts anderes vertraglich vereinbart ist: Vier Wochen. Oben habe ich den entsprechenden Passus extra zitiert.
Exakt es sei denn das im Tarifvertrag bzw. im Haustarifvertrag (ja die können abweichen, bei abellio rail hatte ich zwei Monate, bei der DB hätte ich nur einen) anders geregelt ist.
 
Ich hab gestern nochmal in meinen Vertrag gekuckt.
Dort steht nur: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Heißt also für mich 4 Wochen Kündigungsfrist.

Danke für eure Hilfe.
 
Ich hab gestern nochmal in meinen Vertrag gekuckt.
Dort steht nur: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Heißt also für mich 4 Wochen Kündigungsfrist.

Danke für eure Hilfe.
Ist eine sehr oft verwendete Formulierung, damit gelten die gesetzlich gestaffelten Fristen nach 622 BGB für beide Parteien.
 
der arbeitnehmer hat nur dann eine längere kündigungsfrist von 4 wochen, wenn dies im arbeitsvertrag oder der im arbeitsvertrag genannte und gültige tarifvertrag steht.
 
Ist eine sehr oft verwendete Formulierung, damit gelten die gesetzlich gestaffelten Fristen nach 622 BGB für beide Parteien.

Da steht doch aber nicht das die Fristen des Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten. :unsure:
 
Es sind 4 Wochen. Das was 2k5lexi da in den Raum geworden hat stimmt nicht.
Es wird in meinem Vertrag auf das Gesetz verwiesen und das besagt: 4 Wochen Arbeitnehmer, für den Arbeitgeber gestaffelt.
 
wie man also hier schon wieder sieht, ist es hier doch nicht jeden klar, wie die sache läuft.



Das ist genau das, was 2k5lexi geschrieben hat.

kann man spekulieren ob er das richtige meint, denn:

Ist eine sehr oft verwendete Formulierung, damit gelten die gesetzlich gestaffelten Fristen nach 622 BGB für beide Parteien.

welche gesetzliche staffelung für den arbeitnehmer meint er denn ?

die kündigung des arbeitnehmers wird im gesetz wie folgt genannt:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
ausnahmen: tarifvertrag mit anderer kündigungsfrist oder im vertag eine klausel.

wie auch schon genannt, ist eine lange kündigungsfrist als arbeitnehmer nachteilhaft, da man so kaum aus der firma rauskommt. nur auf spezialisten oder andere stark gefragte qualifikationen wartet nen neuer betrieb 3-6moante. fürn kassierer oder erzieherjob mit 3monate kündigungsfrist braucht man sich gar nicht erst bewerben xD
 
weil einfach sogut wie keiner weiß, was das gesetz eigentlich bedeutet und jeder seine interpretation dazu äußert und dann solche unqualifizierten zwischenrufe wie dein "glaube jeder hats nun verstanden" (was ja nicht der fall war) oder das zustimmen einer falschen antwort nicht gerade besser macht.

und nun nochmal in richtig für den arbeitnehmer aus meinen ersten posting dazu:

der arbeitnehmer hat (in deutschland) nur dann eine längere kündigungsfrist von 4 wochen, wenn dies im arbeitsvertrag oder der im arbeitsvertrag genannte und gültige tarifvertrag steht.
das war die antwort auf die ursprüngliche frage und gilt quasi für alle angestellten. die antwort ist auch speziell so gestellt, das die gruppen mit einer kürzeren kündigungsfrist nicht erwähnt werden.
 
Auch wenn es vielleicht nicht ganz zum Thema Gehalt passt aber es geht ja ums Geld.

Wir sind gerade dabei Weiterbewilligungsanträge für Mietzuschuss und Kindergeldzuschlag zu stellen.

Jedes Jahr werden immer mehr Unterlagen verlangt, Beispiel:
1. Jahr Kindergeldzuschlag: Alle Anträge ausgefüllt, letzten 12 Lohnabrechnungen beigelegt. Und für ein Jahr genehmigt bekommen

2. Jahr Kindergeldzuschlag: Alle Anträge ausgefüllt, letzten 12 Lohnabrechnungen beigelegt. Brief zurück bekommen das folgende Unterlagen fehlen: UVG Bescheide der beiden Kinder die nicht von mir sind, Beleg über die Zahlung der Miete der letzten 12 Monate, Kopie vom Mietvertrag, Mietzuschuss bescheid, Pflegegeld nachweis für die Behinderte Tochter, KFZ Versicherung Rechnung, Rechnung der Krankenkasse (da meine "Frau" die Krankenkasse selber bezahlt), Kopie vom Schwerbehinderten Ausweis der Tochter. mit 4 Monaten Verzögerung genehmigt wurden, und alles Rückwirkend Bezahlt bekommen.

3. Jahr Kindergeldzuschlag (aktuell): Alles wie im 2. Jahr hingeschickt (hab mittlerweile eine Excel Liste was alles benötigt wird). Brief zurück bekommen: Vermögens-nachweis vom Antragsteller (in dem Fall meine "Frau") fehlt. Konto Auszug aller Konten und Sparbücher müssen eingereicht werden. Und jetzt mal schauen ob die Bearbeitung die Laut Familienkasse max. 6 Wochen dauern darf wieder 4 Monate dauert.

Und das Kuriose ist, für den Kinderzuschlag braucht man den aktuellen Bescheid vom Mietzuschuss und andersherum auch. Und laut Wohngeldkasse darf die Familienkasse den Bescheid über Mietzuschuss gar nicht anfordern und in die Berechnung mit einbeziehen.
 
Die Ämter sind eine absolute Katastrophe.
Ich warte immer noch auf mein Elterngeld vom November ;)
Wenn man da anruft, können die einem nicht sagen, wie lange es noch dauert, man könne in den Prozess nicht reinschauen.
WTF?
 
Bei der Familenkasse hat man immer jemand anderen an der Hotline mit anderen aussagen.. Den Sachbearbeiter selber bekommt man nicht ans Telefon. Auch mit der bitte falls noch Unterlagen fehlen man sich per Telefon bei uns melden soll, weil es schneller geht.

Und jedesmal wenn man anruft bekommt man andere aussagen. Von: Ich kann ihnen nicht sagen wie lange es dauert; über: es darf max. 6 Wochen dauern; über: Die Unterlagen müssen erst 14 Tage hier liegen bis wir die bearbeiten dürfen, über: Der Sachbearbeiter wird sich innerhalb von 2-3 Werktagen zwischen 8 und 18Uhr bei ihnen Telefonisch melden; über: Ich werde die Auszahlung veranlassen da ja anscheind alle Unterlagen da sind; bis hin zu: Wir hier an der Hotline dürfen solche aussagen wie das die Auszahlung veranlasst wird (in bezug auf das davor) gar nicht machen.
 
Für uns ist es einfach nur nervig, nicht aber finanziell super notwendig.
Diesen Luxus haben aber nun mal nicht alle und sind auf solche Beträge zeitnah angewiesen, daher macht mich das echt schon sehr wütend.
Eine allein erziehende Mutter, die eh schon wenig Geld hat, kann so eine 4-5 monatige Verzögerung direkt in massive finanzielle Probleme bringen :(
 
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