Boehse
Enthusiast
- Mitglied seit
- 01.03.2015
- Beiträge
- 325
Richtig, nach 2 Jahren ist es ein Monat zum Ende(!) des Kalendermonats.
Unter 2 Jahren sind es eben 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats.
Deine Azubizeit zählt mit, weil der EuGH irgendwann festgelegt hat, dass die Jahre vor dem 25. Lebensjahr auch zur Beschäftigungszeit dazugehören, sofern natürlich auch in dem Betrieb abgeleistet.
Es steht zwar im BGB drinne, dass die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht zur Betriebszugehörigkeit zählt und damit bei den meisten auch die Ausbildungszeit, allerdings bricht EU-Recht deutsches Recht oder steht darüber, wenn man es neutraler formulieren möchte.
Wie das jetzt aber aussieht, wenn im Vertrag auf §622 verwiesen wird und eigentlich damit die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht einberechnet wird, kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß nämlich nicht, ob hier Cherrypicking erlaubt ist. Ich vermute aber eher mal nein. Hättest also vermutlich 2 Monate
Unter 2 Jahren sind es eben 4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats.
Deine Azubizeit zählt mit, weil der EuGH irgendwann festgelegt hat, dass die Jahre vor dem 25. Lebensjahr auch zur Beschäftigungszeit dazugehören, sofern natürlich auch in dem Betrieb abgeleistet.
Es steht zwar im BGB drinne, dass die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht zur Betriebszugehörigkeit zählt und damit bei den meisten auch die Ausbildungszeit, allerdings bricht EU-Recht deutsches Recht oder steht darüber, wenn man es neutraler formulieren möchte.
Wie das jetzt aber aussieht, wenn im Vertrag auf §622 verwiesen wird und eigentlich damit die Zeit vor dem 25. Lebensjahr nicht einberechnet wird, kann ich dir nicht sagen.
Ich weiß nämlich nicht, ob hier Cherrypicking erlaubt ist. Ich vermute aber eher mal nein. Hättest also vermutlich 2 Monate





