Bei Verletzung des Arbeitszeitgesetzes sind afaik Strafen bis 500.000€ vorgesehen, die auch ausgeschöpft werden - für die Firma. Zusätzlich wird der/die GF persönlich haftbar gemacht und muss dann ein ebenfalls vergleichbar hohes Bußgeld aus seinem Privatvermögen bezahlen. Dass man sich auch nach einer solchen Aktion über erhöhte Aufmerksamkeit der entsprechenden Behörde freuen darf, ist denke ich klar...

(ist fast direkt neben an)



