[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Aber leider finde ich es auch etwas dämlich so kurz vor dem Ziel schwanger zu werden (m.M.n ist eine Schwangerschaft eine bewusste Entscheidung).
Naja, statistisch gibt es keine 100% sichere Verhütungsmethode und gerade im jungen Alter geht sowas halt schnell.

@Nelen Das Arbeitsrecht ist da sehr klar, sie darf es verschweigen und ist ab Vertragsunterschrift vor Kündigung geschützt. Also einfach schauen, dass ihr schnell den Vertrag hinbekommt.
 
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Ich denke mal, dass ich die Probezeit einfach als nicht notwendig angeben werde, da sie seit 1 Jahr mitarbeitet und wir sie und sie uns genügend getestet hat. Aber keine Ahnung. Schätze aber schon? In Mutterschutz zu kündigen ist schon ein ziemlich sicherer Selbstmord vorm Arbeitsgericht.
 
Wäre sie denn überhaupt in ner Probezeit wenn sie aktuell schon nen Arbeitsvertrag hat? Ich vermute ja eher nicht?
 
Sie wird sich damit ganz sicher keine "Freunde" in der Firma machen. Kann ja jeder 1+1 zusammen zählen.
 
lass dich da nicht aufs Glatteis führen, hinterher gibt sie in einem unbedachten Moment zu dass du schon vorher informiert gewesen bist und es fällt negativ zurück. Deine Verpflichtung gilt gegenüber deinem AG und nicht einer Werksstudentin.

ist halt auch echt sau dumm von ihr, sry.
 
Ich finde deinen Ansatz lobenswert, würde aber eher als Vorgesetzter meinen Einfluss dazu nutzen, positiv auf die entscheidenden "Etagen" einzuwirken. Man kann ja die gute Arbeit in den Vordergrund heben, die Zufriedenheit mit ihr als Mitarbeiterin und am Ende auch so argumentieren, dass es eigentlich "egal" ist, ob sie direkt nach Vertragsunterschrift in den Mutterschutz geht oder in 2-3 Jahren (und dann der Ausfall eventuell sogar noch "schlimmer" wäre).

In der heutigen Personalsituation und den ganzen Geschichten wie GlassDoor, kununu und co. kann es ja auch unter Umständen auch schlecht auf die Firma zurückfallen...
 
dumm ist ein hartes Wort, eher unüberlegt oder hirnlos - ein Kind stellt das Leben komplett auf den Kopf. Den Zeitpunkt für Nachwuchs kann man besser planen als kurz vor Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem bevorstehenden Master-Abschluss. Hätte da kurz vorm Ziel für Bumserei zur Familiengründung gar keinen Nerv, als weiblicher Part mit der Hauptlast sowieso nicht - und ich finds auch merkwürdig, dass sich Nelen aufs Glatteis ihr zuliebe begibt und seinen Arbeitgeber hintergeht :d
 
Naja nennt sich Fürsorgepflicht für die Untergebenen und ich könnte es mit meinen sozialdemokratischen Positionen bzgl. Arbeit und Arbeitnehmer:innen eher nicht vereinbaren einem oder einer jungen Kolleg:in die Zukunft zu versauen.

Natürlich habe ich ihr auch gesagt, dass sie verdammt nochmal lieber mal einen scheiss Pariser benutzt hätten -.-
 
Naja nennt sich Fürsorgepflicht für die Untergebenen und ich könnte es mit meinen sozialdemokratischen Positionen bzgl. Arbeit und Arbeitnehmer:innen eher nicht vereinbaren einem oder einer jungen Kolleg:in die Zukunft zu versauen.

Natürlich habe ich ihr auch gesagt, dass sie verdammt nochmal lieber mal einen scheiss Pariser benutzt hätten -.-
Führsorgepflicht für Untergebene ist was anderes.

Der richtige Weg ist hier sich für die Kollegin einzusetzen und zu schauen dass Sie einen Vertrag bekommt und zwar mit offenen Karten und nicht "ich steht jetzt auf und das Gespräch hat nie stattgefunden"
 
einer jungen Kolleg:in die Zukunft zu versauen.
ich weiß klingt furchtbar hart und so schrecklich konservativ / unromantisch, aber im Zweifel hat sie sich ihre Zukunft selbst "versaut", nicht du. :coolblue: Ich hatte deinen Eingangsbeitrag eher egoistisch interpretiert, dass du aus Eigennutz sie schützen willst, weil sie deine Abteilung stärkt. Und wenn sie deinen Spruch mit dem Kondom in den falschen Hals bekommen hätte, hätte sie dir ggü wahrscheinlich nicht die gleiche Loyalität gezeigt wie du jetzt ihr. Sehe ich nicht als Fürsorgepflicht, die Schwangerschaft zu verschweigen. Eher stark machen für sie vor den Personalentscheidern ohne Verheimlichung kritischer Fakten. Und wenns dann trotzdem nicht klappt mit dem Vertrag, hast du dir nichts vorzuwerfen.
 
befristete/auslaufende Verträge müssen doch verlängern werden, wenn eine Schwangerschaft eintritt, oder? Bzw. die Angestellte darf während der Schwangerschaft nicht in die Arbeitslosigkeit laufen, oder?!
So war zumindest immer mein Verständnis davon.
Ich würde das erstmal abklären.
Und dann kann man sich auch offen für die Mitarbeiterin stark machen.
 
Mag sein aber eine Werkstudentenstelle darf maximal 2 Jahre besetzt werden. Dann kann sie nach der Schwangerschaft ihre Studentenstelle wieder antreten (falls sie da noch Studentin ist). Hier geht es um die Option auf einen Folgevertrag der noch nicht unterschrieben ist. Da muss der AG gar nichts anbieten.
 
Der Klassiker. Kommt sicher bei wenigen gut an, je nachdem wie das Unternehmen strukturiert ist.
Erfahrungsgemäß wird die Kollegin nach ihrer Elternzeit dann einen anderen AG finden.
Das gemauschel dient also nur einen finanziellen Sicherung zur Überbrückung würde ich meinen.

Der offizielle Weg "ich möchte bei euch arbeiten, kann aber bedingt durch meine Familienplanung erst im Sommer 24 richtig anfangen" klingt einfach besser.
 
Wieso sprichst du als Führungskraft von "Untergebenen"?
Das ist durchaus gängiges Juristendeutsch, guckstu z.B.:
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Ziemlich voreilige Schlüsse die du da ziehst.
Woher willst du wissen, wie er im "Arbeitsleben" redet?
Oder bist du die Studentin und kennst seinen genauen Wortlaut in dem Gespräch?
 
Juristisch ja. In deutsch gibt's das Wort ja auch noch.

Aber im Arbeitsleben sollte man das nie verwenden. Bitte dringend eine Schulung besuchen(!)

Beim gendern ist er ja auch (peinlich) genau. Und eine Studentin einen Pariser empfehlen.... Der Herr macht ziemlich viel falsch im Arbeitsleben...
Nutzername prüft aus
 
Da meine Abteilungsleitung ja heute erst auf längere Dienstreise und danach in Urlaub geht, wollte sie sie schon diese Woche verabschieden. Hat wohl zeitlich nicht gepasst, mal wieder. Jetzt ist mein Laptop auch aus. Hätte drauf wetten können :rolleyes2: Zum Glück ist der Quatsch bald vorbei.
 
Ehrlichkeit wärt am längsten, der Chefetage vermitteln dass sie Schwanger ist bzw. ihr sagen, dass sie das auch machen kann und dann versuchen das beste draus zu machen. Aber so tun als wüsste man von nichts kann dir später irgendwann in den Rücken fallen und ich hätte keine Lust drauf sowas ständig im Hinterkopf zu haben. Man klärt solche Dinge mit offenen Karten und regelt das wie erwachsene Menschen. Wenn sie die Anstellung dann verliert ist das nun mal ihr Problem, die Sonne geht jeden Tag wieder auf.
 
Leider ist es immer noch so, das Frauen mit der Schwangerschaft bei sowas gerne übergangen werden. Ich denke, mit offnen Karten wird sie keinen Arbeitsvertrag bekommen, höchstens als Anschluss nach der Elternzeit. Das wird keine betriebswirtschaftlich denkende Firma machen...

Zur Topic: Habe nun endlich die Lohnsteuerbescheinigung und habe 2022 etwa 1000€ mehr brutto gehabt als 2021, nur bei 35h in 2022 anstatt 40h. Der Grund war mein berufbegleitender Master, der aktuell in die letzten Züge geht (2 Prüfungen + Masterthesis stehen noch aus), da ich noch über 100 Überstunden habe, bin ich seit 1.3. wieder auf 100% (40h) - aufgrund Anpassungen, Höherstufungen etc. werde ich dieses Jahr wahrscheinlich knapp an die 100k ran kommen 8-) Der größere Sprung wird dann eher 2024/25 als Facharzt kommen, da ich aufgrund meiner Qualifikation eher nicht in der unteren Facharzt-Gehaltsklasse landen werde.
Aber dazu muss man auch sagen, die 40h schaffe ich nie, realistisch sind aktuell eher 50h+, aber das ist leider der Standard als Mediziner mit Diensten.
 
Besteht nicht sogar eine Pflicht dem Arbeitgeber gegenüber eine Schwangerschaft mitzuteilen (wegen Fristen/Mutterschutz etc)?

War ich auch der festen Überzeugung. Sogar sogar soweit, dass man bei eigenem Kenntnisstand verpflichtet ist, es dem AG zu melden. Hat sich da in den letzten 10 Jahren was geändert?
Allerdings sagt google, dass man das tatsächlich bis zur Entbindung verschweigen darf. Man verzichtet zwar auf den Mutterschutz vor der Geburt aber wenn man das nicht möchte, muss man nicht.
 
@Nelen
Ich denke die sauberste Methode für Sie wäre, wenn du versuchst einen Vertrag für sie zu erreichen, der jetzt unterschrieben und vorbehaltlich eines Bestehens der Masterarbeit in Kraft tritt. Dann wäre Sie safe und HR hat erstmal keinen Grund misstrauisch zu sein. Du bekundest nur eindeutig und mit Nachdruck dass du Sie haben willst und ein Angebot machen willst, bevor sie sich umschaut und anders entscheidet.

Dir muss bewusst sein dass, wenn du diesen Weg gehst, die Bombe natürlich platzen wird und auf dich zurück fällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
War ich auch der festen Überzeugung. Sogar sogar soweit, dass man bei eigenem Kenntnisstand verpflichtet ist, es dem AG zu melden. Hat sich da in den letzten 10 Jahren was geändert?
Allerdings sagt google, dass man das tatsächlich bis zur Entbindung verschweigen darf. Man verzichtet zwar auf den Mutterschutz vor der Geburt aber wenn man das nicht möchte, muss man nicht.
Gerade der letztere Punkt ist ein nicht zu verachtender.
Mutterschutz heißt ja nicht, dass man nur einen Kündigungsschutz hat.
Es geht da ja auch, für mich sogar hauptsächlich, um den Arbeitsschutz.
So einige Tätigkeiten sind im Mutterschutz explizit untersagt und das betrifft sogar gewisse Arbeitszeitmodelle. Das geht sogar im Zweifel bis zum Beschäftigungsverbot.
Da mag hier in dem Forum, mit hauptsächlich Schreibtischlern, etwas an Fokus fehlen, aber es gibt einen Haufen Tätigkeiten da draußen, da ist von jetzt auf gleich Schluss mit lustig.
Weiter ins Detail gehe ich da jetzt erstmal nicht.

Das Problem ist halt dann, wenn der AG das nicht weiß und einen weiter den Job machen lässt, führt das erstmal auf der AN-Seite zu einem Problem. Der AG kann ja nicht reagieren, wenn er das nicht weiß.
Irgendwann sieht man das ja eh und spätestens dann wird der AG so oder so reagieren müssen.

Daher sollte man sich das genau überlegen. Bei der Situation hier ist es sicherlich vertretbarer das zu verschweigen, als wenn man bei Tönnies am Band Hühnchen schnibbelt.
 
Das Problem ist halt dann, wenn der AG das nicht weiß und einen weiter den Job machen lässt, führt das erstmal auf der AN-Seite zu einem Problem. Der AG kann ja nicht reagieren, wenn er das nicht weiß.
Irgendwann sieht man das ja eh und spätestens dann wird der AG so oder so reagieren müssen.

Ganz genau. Wenn der AG es nicht weiß, kann er sich nicht strafbar machen. Wenn die Frau nun meint, im Chemielabor bis zur Entbindung zu arbeiten, ist es ihr eigenes Risiko. Wie du schon schreibst, wird es spätestens zum Mutterschutz illegal sie bei Kenntnis der Schwangerschaft zu beschäftigen. Da ihr AG in Form ihres Vorgesetzten es aber weiß, kann das ganz dolle nach hinten los gehen.
 
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