plutoniumsulfat
Urgestein
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- 01.12.2015
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Angestellte:
Im Rahmen der Bezahlung übliche Tätigkeiten müssen erbracht werden.
Beamte:
Egal was du musst es tun.
Aber auch hier nur im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit. Wenn ich ne 40h-Stelle habe, kann auch im öD der Vorgesetzte nicht verlangen, dass du 50h machst.


