CPU zurück, wg schlechtem Binning?

Die CPU-Verpackung muss zum testen ja geöffnet werden.
Falls die CPU zurückgeht ist sie ja gebraucht.
Somit mindert sich der Wert.

Im Laden darfst du auch nicht alle Verpackungen auf reißen und dann nichts kaufen.
Also dürfte CPU öffnen und auf OC prüfen eigentlich nicht vom FAG gedeckt sein.
 
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Sehe ich auch so, aber da es der Shop nicht beweisen kann .... Das Siegel zählt auch nur bei digitalen Artikeln oder Downloadcodes und Ähnlichem (glaube ich)....

ABER natürlich wird einen der Shop intern sperren oder sowas...

Generell bei defekten Artikeln
"Will ein Kunde fehlerhafte Ware umtauschen, muss der Händler die Ware selbst dann zurücknehmen, wenn die Verpackung fehlt. ... Der Verkäufer muss die Ware also auch zurücknehmen, wenn der Kunde sie ohne Originalverpackung oder mit kaputter Originalverpackung zurückbringt. Das gilt aber nur für Waren, die fehlerhaft sind."
 
Gibt es eigentlich noch irgendwo Shop´s in D, wo man für einen Aufpreis selektierte AMD RYZEN VERMEER CPU´s herbekommt ?
 
Mir ist nur Case King bekannt, dort aber auch nur sehr begrenzt.
 
...und VERMEER´s gibt es bei CK erst recht nicht.
So ein 5950x als Golden Sample zum kaufen @ mindestens IF 2000 ohne WHEA Fehler wäre schon nice, würde ungern das FAG zu sehr strapazieren.
 
Du meinst Intels 14nm+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++?
Das ist der Name eines Prozesses.
Auch bei Amd/Tsmc sind die Transistoren weit davon entfernt wirklich 7nm groß zu sein (eher 40 oder 50nm).
Intel hätte ihren Prozess genauso 2nm oder so nennen können, weil das Marketing es iwie für logisch erachtet.
 
Das war nicht ernst gemeint.
 
...und VERMEER´s gibt es bei CK erst recht nicht.
So ein 5950x als Golden Sample zum kaufen @ mindestens IF 2000 ohne WHEA Fehler wäre schon nice, würde ungern das FAG zu sehr strapazieren.
Dir ist schon klar, dass das nicht rein an der CPU liegt? Warte auf die neuen 5950xt die kommen sehen besser aus können bis 5 GHz aber nicht mehr, mit viel Hoffnung und B2 Stepping ggf. besser laufen.
 
Wann und wo steht noch garnicht fest. Ebenfalls soll das Verfahren ja dasselbe sein und am Binning nichts ändern. Bei den 3000er XTs gings jedoch mit den XT etwas besser mit dem RAM, also besteht minimal Hoffnung.
 
Wann und wo steht noch garnicht fest. Ebenfalls soll das Verfahren ja dasselbe sein und am Binning nichts ändern. Bei den 3000er XTs gings jedoch mit den XT etwas besser mit dem RAM, also besteht minimal Hoffnung.
Das dauert doch locker noch 4-6 Monate, bis die XT´s zu kaufen sind, und dann zuerst natürlich wieder für unverschämte Mondpreise.
Will den neuen Rechner innerhalb von zwei bis drei Wochen komplettieren, bleibt mir dann jetzt wohl nur die "ASSI" Methode mit dem FAG.
 
Das dauert doch locker noch 4-6 Monate, bis die XT´s zu kaufen sind, und dann zuerst natürlich wieder für unverschämte Mondpreise.
Will den neuen Rechner innerhalb von zwei bis drei Wochen komplettieren, bleibt mir dann jetzt wohl nur die "ASSI" Methode mit dem FAG.
Dann bleibt teuer kaufen oder mehrfach bestellen und hoffen.
Ich weiss garnicht welche CPUs bei AMD derzeit drin sind, hab seit 4 Wochen niochtmehr die CPU Drops mit verfolgt.
Aber günstiger wirds da nicht, ausser ggf. nen 5800xt, die lagen bereits bei 30Euro unter AMD UVP
 
Viel Geld aber wenn man den entsprechend lange/ intensiv nutzt okay, würde meinen 6900 gerne gegen einen 5950 tauschen, aber ist mir zu teuer.
 
Ja, will den Prozzi dann auch mindestens für drei Jahre in Betrieb haben, da will ich sicherlich keine Krücke fangen.
 
Der 5900x ist egtl. ein super Allrounder der sich bei 500 eingependelt hat, Spielen, encoden, rendern, k.A. was geht alles.
Wie bei ADM die 6800xt zur 6900xt ^^
 
...im Grunde ist beim Privatanwender alles über 8 Kerne schon Overkill !
Aber mir gefällt nicht der Gedanke, das ich irgendein teildeaktivierten Kram in der Kiste drin hab, welcher ja auf teildefekten CPU´s basiert.
Deswegen kommen bei mir nur die "hoffentlich" guten Vollausbau CPU´s á la 5950x rein.
 
...und VERMEER´s gibt es bei CK erst recht nicht.
So ein 5950x als Golden Sample zum kaufen @ mindestens IF 2000 ohne WHEA Fehler wäre schon nice, würde ungern das FAG zu sehr strapazieren.

Hab ich da und auch getestet, bringt nur leider kaum mehr Performance (nur messbar). Bin aber auf IF 1900 runter (3800 Speicher) weil es nichts bringt.
 
Die CPU-Verpackung muss zum testen ja geöffnet werden.
Falls die CPU zurückgeht ist sie ja gebraucht.
Somit mindert sich der Wert.

Im Laden darfst du auch nicht alle Verpackungen auf reißen und dann nichts kaufen.
Also dürfte CPU öffnen und auf OC prüfen eigentlich nicht vom FAG gedeckt sein.

Ich wüsste nicht, wie ich eine CPU prüfen kann, ohne die Verpackung zu öffnen. Nur weil sich hier jemand die Gesetzeslage zurecht vermutet, ist sie trotzdem nicht "schwammig" o.ä., sondern durchaus recht eindeutig. Wie man das Verhalten findet ist eine andere Frage.
Ich persönlich denke, dass in den aktuellen Zeiten, wo jedes Prozentchen Leistung vom Hersteller selbst hochgehypt und hochgejubelt wird und man mit allen möglichen boosts wirbt, nur um einen längeren Balken gegenüber der Konkurrenz auf seinen "events" dem lechzenden Publikum präsentieren zu können und gleichzeitig die CPUs (durchaus auch durch den Anspruch der Nutzer) im Preis durch die Decke gehen, man sich zumindest nicht mehr zu wundern braucht, dass die Käufer diese hochgejubelten boosts auch erreichen wollen und voraussetzen, egal was im Kleingedruckten versprochen wird. AMD kann ja gerne das nächste mal in ihrem Event effektheischend schreien "VIEL MEHR LEISTUNG" und genau so euphorisch dahinter "DIE IHR ABER EHER NICHT ERREICHEN WERDET, WEIL IHR KEINE REVIEWERSAMPLES BEKOMMT". Dann kann ich auch voll nachvollziehen, wenn man die Lage hier anders sieht. Ob es dem Händler gegenüber fair ist, steht auf einem anderen Blatt.

§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn


1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
 
1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
Deshalb macht man das ja auch sehr sehr vorsichtig mit Heissluftfön und passendem Werkzeug, Wärmeleitpads anstatt Paste.^^
 
@Benzene
Du darfst die Ware testen wie in einem lokalen Geschäft. Das kannst du mit einer CPU nirgends. Aber legt euch die Sache weiter so zurecht wie ihr es braucht, ungeachtet der anderen Rechstlage. :sneaky:
 
Du darfst die Ware testen wie in einem lokalen Geschäft.
Du darfst sie nur nicht aufmachen/ auspacken wenn sie versiegelt ist. Sobald eine Versiegelung gebrochen ist, verliert das Produkt an Wert, so die Theorie. Dazu ruft man dann den Verkäufer und bittet um eine Öffnung der Ware, dazu dienten mal die guten alten Ausstellungsstücke.
Nicht jeder Händler betreibt resealing.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wie testet Du nun eine CPU bei Saturn / Media Markt? Es wird auch kein Verkäufer der klar im Kopf ist ein Siegel für Dich brechen.

Selbst unversiegelte Trays kannst in keinem Laden mal eben testen.
Lustige Kameraden hier am Start.
 
Und wie testet Du nun eine CPU bei Saturn / Media Markt? Es wird auch kein Verkäufer der klar im Kopf ist ein Siegel für Dich brechen.

Selbst unversiegelte Trays kannst in keinem Laden mal eben testen.
Lustige Kameraden hier am Start.
Ja die WLP schmiert dann immer so.
Damals als unser lokaler Elekromarkt noch da war, hatten die einen Teststand für CPUs.
Das war noch luxus, da konntest du auch direkt die GPU und RAM anstecken um vorab Fehler auszuschliessen. Hat mir eine defekte GPU und lange RMA gespart.
 
@Benzene
Du darfst die Ware testen wie in einem lokalen Geschäft. Das kannst du mit einer CPU nirgends. Aber legt euch die Sache weiter so zurecht wie ihr es braucht, ungeachtet der anderen Rechstlage. :sneaky:

Ich frage mal ganz dumm (weil ich mich da noch nie in Richtung Hardware ins kelinste eingelesen hatte) - hast du da Gerichtsurteile zu, die du verlinken könntest? Ich kenne dazu nämlich nur einen anderen Fall:
Und ein "wie im Laden" habe ich noch bei keinem Gesetz gelesen



BGH, Urteil vom 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

Wasserbett - Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf im Fernabsatz, wenn die Prüfung der Sache notwendigerweise eine Ingebrauchnahme voraussetzt und zu einer Verschlechterung führt.
BGB §§ 312d, 346, 355, 357; Richtlinie 97/7/EG Art. 6

Leitsätze:*
1. Der Verbraucher, der im Fernabsatz ein Wasserbett gekauft hat, schuldet im Falle des Widerrufs keinen Ersatz für die Wertminderung, die dadurch eintritt, dass er die Matratze des Betts zu Prüfzwecken mit Wasser befüllt.
...
5. Zieht schon der für Prüfzwecke erforderliche Aufbau des gekauften Gegenstands eine erhebliche Wertminderung nach sich, ergibt sich hieraus auch dann keine Einschränkung des Prüfungsrechts des Verbrauchers, wenn dies zur Unverkäuflichkeit der Ware führt.
 
Setzt aber immer korrekte Handhabung voraus, wenn du wüsstest wie oft wiederufene Waren aussehen.
Da kann man schon keine Fahrlässigkeit mehr vorferen sondern Vorsatz.
Ändert aber erstmal nichts daran dass das Unternehmen muckiert, ggf. Geld einbehalten will und es erstmal Zeit vergeht.

Ich überlege aktuell ob mir VR gefallen würde, könnte mir jetzt bei Amazon eine Quest 2 bestellen und wie ich hörte 30 Tage testen, das würde für 2 Spiele genügen und die dann zurück schicken.
Das ist nicht Sinn der Sache und schädigt gezielt den Händler.
Da nicht jede Hardware die Nutzungsintensität und Dauer tackt ist das eben nicht nachzuweisen, wäre dem so würden sehr viele auf die Schnauze fallen.
Ebenso bei Hardware die zur selekltierung bestellt wird und ausserhalb der Speizifikationen betrieben wird.
AMD kann ja gerne das nächste mal in ihrem Event effektheischend schreien "VIEL MEHR LEISTUNG" und genau so euphorisch dahinter "DIE IHR ABER EHER NICHT ERREICHEN WERDET, WEIL IHR KEINE REVIEWERSAMPLES BEKOMMT". Dann kann ich auch voll nachvollziehen, wenn man die Lage hier anders sieht.
AMD hat niemals einmen festen Wert genannt, die werden den Teufel tun und damit beginnen. Nicht grundlos ist das "bis zu" noch heute die beste Ausrede wenn es nicht ganz so klappt wie leute sich das denken.
Goldensamples hin oder her, spielt keine Rolle, denn du kaufst ja nicht die Review CPU sondern eine andere +- % Schwankungen.

Wenn man unfähig ist der gesehene selbst auszuwerten und somit fdalsch deutet, dann kann man das keinem anderen als sich selbst vorwerfen.
Dies gilt für jeden anderen Lebensbereich.
 
hmm, Spekulatius.
Findet Urteile, die das Eine oder Andere belegen oder hört auf zu denken ihr wärt bei Suits.
 
hmm, Spekulatius.
Findet Urteile, die das Eine oder Andere belegen oder hört auf zu denken ihr wärt bei Suits.
Wenn es danach geht gibt es ja keine wirklichen Präzedenzfälle die bindend wären, da die Landgerichte immer nach gut Düng selbst entscheiden dürfen ist es wurscht wenns soweit kommt..

Ich finde es zumindest gut wenn jemand privat regelmässig bestellt und retourniert, dass diese Person von weiteren Bestellungen ausgeschlossen wird.
Das machen immer mehr Händler so.
 
Wie gesagt, ich kenne nur die Urteile, die eben so aussehen wie das BGH oben. Was man im Alltag gerne täte, was man sich wünschen würde und wie blöd das für den Händler ist und dass das Gesetzt möglicherweise so gedacht war, dass die Tests denen im Laden entsprechen müssten und nicht mehr - leuchtet mir alles ein, darüber diskutiere ich auch nicht. Ist aber alles egal, wenn es hart auf hart kommt. Da interessiert nur, was im Gesetz steht und welche Grundsatzurteile bzw. vergleichbare Urteile es gibt. Deswegen habe ich auch nach spezifischen Urteilen zu Hardware gefragt. Das wäre dann nämlich interessant gewesen, wenn es dort anderslautende Entscheidungen gibt. Und das "erstmal Einbehalten" ist mir ehrlich gesagt egal. Dafür gäbe es im Zweifel Rechtschutzversicherungen.
Kann auch voll nachvollziehen, dass einzelne Besteller bei gefühltem Missbrauch gesperrt werden, würde ich auch so machen als Händler. Ich persönlich bin unterhalb von einem bestimmten Wert sowieso zu faul auch nur daran zu denken etwas zurückzuschicken, selbst wenn es nicht dem entspricht, was ich mir vorgestellt habe oder abweichend offeriert wurde.

Und ich weiß sehr gut, dass die Hersteller ihr Produkt möglichst gut darstellen wollen ohne auf etwas festgenagelt werden zu können. Und das meine ich auch. Wenn du Werte garantierst, dann mach nur mit denen Werbung. Was oben drauf kommt, darüber freut sich der Kunde dann eben als netten Bonus. Sonst sagt sich der Kunde halt "ich stelle mich dumm und erwarte stumpf, was mir die bunten Balken und Marketingtexte versprechen. Und sonst geht es zurück. Warum? Weil ich es kann, ganz einfach. End of story"
 
Man darf Waren definitiv testen und auspacken, dies hat keinen Einfluss auf den Widerruf.
Theoretisch gesehen muss man nicht mal die Verpackung aufheben und kann es ohne zurücksenden, selbst da hat der Händler keinen Anspruch auf einen Ausgleich. Anders sieht es natürlich bei Beschädigung des Artikels aus.

Das Widerrufsrecht ist auch nicht mit dem Einzelhandel vergleichbar, dort gibt es sowas nicht. Wenn man was lokal kauft und will es am nächsten Tag zurückbringen, kann der Händler dies abweisen.

Ich meine es ist klar, man sollte Sachen immer ordentlich behandeln, zumindest wenn die Chance besteht das man sie ggf. zurücksenden möchte. Wenn es bei mir vorkommt (letzten 2 jahren vielleicht 1 oder 2 mal), sehen die Sachen immer wie neu aus und ich hatte noch nie Probleme.

"Der arme Händler"......stellt euch mal vor, es gäbe kein Widerrufsrecht. Du bestellst dir eine Grafikkarte und die hat einen Fehler, dann sendest du sie zurück und der Händler gibt sie erst mal für 3 Monate in den RMA Prozess, dann hättet ihr richtig Spaß.

Das Gesetz macht definitiv Sinn und ich finde es auch gut so. Es gibt wie immer Personen die es ausnutzen, das ist nunmal so. Der TE gehört für mich definitiv nicht dazu. Meine Güte, er hat eine CPU zurückgesendet weil er nicht zufrieden war, er macht es ja nicht jede Woche mit 5 oder 10 CPUs, also alles im grünen Bereich.
 
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