Der Käufer ist definitiv ohne Betriebserlaubnis unterwegs wenn du Änderungen verbaut hast, die nicht eingetragen sind. Ob du in Regress genommen werden kannst, weil du Mängel verschwiegen hast, DAS ist die große Frage. Und ja, nicht eingetragene Umbauten sind ein verschwiegener und/oder versteckter Mangel, wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen. Es ist zwar richtig, dass der Käufer sich selbst schlau machen muss, aber du als VK sitzt halt trotzdem mit im Boot.Ich würde (aus meiner laienhaften Einschätzung) eher sagen, der Käufer wäre ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Hat er selbst aber nicht die Pflicht sich über alles schlau zu machen und haftet auch selbst? Soweit mir bekannt haftet man doch als Halter/Fahrer, aber doch nicht als Verkäufer?! Das wäre mir neu, aber ich lasse mich gerne belehren.
Weiß das hier niemand wirklich genau (bitte kein Halbwissen oder Vermutungen)?
Noch mal zur Frage: Was ist wenn man ein Auto mit nicht eingetragenen Komponenten verkauft?
Stell dir vor du verkaufst die Kiste, teilst dem Käufer alles mündlich mit. Der wird mit der Kiste stillgelegt und hetzt dir einen Anwalt auf den Hals. Hast du da Bock drauf? Ich hätte es nicht und würde deshalb im Kaufvertrag vermerken was umgebaut und nicht abgenommen ist oder würde es vorher - sofern möglich - zurückbauen.





aber immerhin scheinst du die Gesetze ja bestens zu kennen, also Feuer frei.