[Sammelthread] Automobile

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Die Auslagen zählen aber eben auch zu den Anwaltskosten...

https://de.wikipedia.org/wiki/Auslage_(Geld)

"Unter Auslagen versteht man Geldausgaben, die jemand für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfüllung eines Auftrages verwendet und die von einem Dritten zu erstatten sind."

Das sind z.B. Fahrkosten, Gerichtskosten. Portokosten...

Das Honorar ist was anderes.




Klar hat dich das nichts gekostet, DU hast ja gewonnen... Was auch von anderen oben bereits geschrieben würde...

Ein Anwalt muss dich auch nicht fragen ob du das bezahlen kannst... Der muss dich streng genommen nicht mal unbedingt auf die Kosten allgemein hinweisen...

Ich habe jetzt zig mal mit Anwälten zu tun gehabt.
Einmal wurde ich nicht bezahlt. Das ging mit einem Anwalt vor Gericht -> ich habe 100% gewonnen, die Anwaltskosten (Auslagen und Honorar) hat der Prozessgegner bezahlt.

Ein anderes Mal gings um einen Onlinekauf. Das ging bis zum Gericht, dann ist der Gegner eingeknickt, weil er darauf spekuliert hat, dass ich wegen der paar Euro nicht klage.
Der Gegner hat alle Kosten (inkl. Anwaltskosten) gezahlt.
Wenn ich vor Gericht verloren hätte, hätte ich den Anwalt zahlen müssen. Die paar Euros waren mir aber egal. Es ging mir ums Prinzip.

Bei der Autosache wurde mir zum Anwalt geraten. Ich hätte den nicht genommen. Mir wurde das so angeboten, dass der Anwalt in jedem Fall kostenlos für mich ist.
Wahrscheinlich haben die Werkstatt und der Anwalt einen Deal und in Summe lohnt es sich für den Anwalt.
Es ging ohne Gericht.
Wenn ich den Anwalt hätte bezahlen müssen, hätte ich ihn nicht genommen.



Ich rufe bevor ich mit einem Anwalt tätig werde erst immer beim Amtsgericht an und frage, ob eine Privatinsolvenz vorliegt. Wenn ja, nützt ein Prozess nichts, man bekommt dann (sehr wahrscheinlich) kein Geld.
Die Info gab es bislang immer am Telefon und bislang habe ich immer mein Geld sowie alle Auslagen ersetzt bekommen.

Die Anwälte rechnen oft selber ab, sprich die bekommen vom Prozessgegner die volle Summe, behalten ihren Teil (Auslagen und Honorar) und überweisen mir den Rest.

Aber alles in Ordnung. Du hast recht :)

Yeah :D Ich weiß.
 
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Danke. Das ist eine gute Idee von dir.
Nicht, dass der Anwalt von meinem PKW Unfall hier noch mitliest und sich von dir überzeugen lässt, dass er noch Geld von mir bekommt oder dir glaubt, dass er blöd ist.
 
Ist das der gleiche Anwalt, der auch in deinen spannenden "ich kenne da jemanden der jemanden kennt und vor der Polizei weg gefahren ist" vorkommt?

Na gut, ich sehe läuft bei dir. Ich gehe jetzt mal zu Lidl heulen, weil die die Autos billiger bekommen als ich. Anschließend erkläre ich Familien mit Kindern die nicht aufpassen, dass ich der King auf der Straße bin und dann erkläre ich Leuten die Ahnung haben, dass Sie Bremsen nicht selbst auseinander bauen/warten dürfen.

Wer Ironie findet, darf sie behalten ;)

P.s. brauchst mir nicht antworten, meine Igno bekommt tatsächlich das erste mal einen Besucher :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das der gleiche Anwalt, der auch in deinen spannenden "ich kenne da jemanden der jemanden kennt und vor der Polizei weg gefahren ist" vorkommt?

Du brauchst ja immer sehr lange bzw. kapierst es überhaupt nicht.
Ich habe oben geschrieben, dass mir der Anwalt beim KFZ Unfall von der Werkstatt empfohlen wurde.
Das müsste ja a) ein irrer Zufall gewesen sein, wenn das der gleiche Anwalt wie vorher gewesen wäre und b) kann man in D leider nicht klagen, wo man will. Ich habe mir daher immer einen Anwalt am Gerichtsort genommen. In München wird sich wahrscheinlich kein Anwalt dazu bereit erklären, wegen 50 € Schaden in Kiel einen Prozess zu führen... Deshalb sind es immer andere Anwälte gewesen.

Ich bin mir recht sicher, dass die alle nicht so blöd waren, wie du es immer behauptest.
 
Hardwarekäufer hat den Status banned? Könnte endlich wieder gut werden, der Thread / das Unterforum...
 
Es geht nicht um die Auslagen, sondern um das Anwaltshonorar.
Das Honorar kann man erfolgsabhängig regeln:

Google zweiter Treffer:
kfz anwalt nur bei erfolg zahlen - Google-Suche

Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer

Anwar Oberländer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht



Das ist schon wieder falsch.
Du hast geschrieben, dass der Anwalt nur bis zum Gerichtsprozess kostenlos sein kann.





Danke. Mir ist letztes Jahr ein Auto reingefahren. Deswegen war ich in der Werkstatt und die haben mir empfohlen, einen Anwalt zu nehmen.
Mit dem arbeiten die regelmäßig zusammen.

Ich musste nichts bezahlen.
Die Polizei hat den anderen Fahrer im Unfallbericht als Unfallverursacher eingetragen, aus meiner Sicht war die Sache klar.

Der Anwalt hat alle Schreiben geregelt und es hat mich keinen Cent gekostet. Nichtmal Porto.

Die andere Versicherung (Allianz) hat alles gezahlt.



Ich wurde nicht danach gefragt, ob ich die finanziellen Mittel hätte, den Anwalt zu zahlen. Das scheint egal zu sein:

Erfolgshonorar - Anwalt Anwar Oberländer - Anwalt Anwar Oberländer

Ein Erfolgshonorar kann gegebenenfalls vereinbar werden, wenn die Aussichten auf einen Prozessgewinn ungewiss sind. Bei einer schwierigen Rechtslage kann also die Suche nach einem Anwalt, der auf Erfolgsbasis vertritt, sehr sinnvoll sein. Wenn dieser Gewinnchancen sieht, hat er den Anreiz, bei guter Arbeit mehr als üblich zu verdienen- und dafür nimmt in Kauf, im Fall einer Niederlage leer auszugehen.

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Du möchtest also eine zweite Klage machen, um die Kosten der ersten Klage erstattet zu bekommen?

Wie kommst du dann an die Kosten der zweiten Klage?
Ein drittes Mal klagen?


Wälz doch einfach alle Kosten, die du hast, auf den Gegner ab.

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Versicherung zahlt nach Klageeinreichung sofort

"Und nun kommt es. Nach Zustellung der Klageschrift und Hinweisen des Amtsgerichts Mitte in Berlin ging es auf einmal ganz schnell. Volle Abrechnung des (eingeklagten) Schadens und aller Gebühren durch die Versicherung.

Die Versicherung bat mich dann noch darum, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Mit anderen Worten, der Rechtsstreit vor dem Amtsgericht wurde für erledigt erklärt; das bedeutet, dass der Versicherung auch noch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden."


So einfach geht das.

Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...
 
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Du musst vorher eine Frist setzen.
Abgesehen davon: was nützt dieses Vorgehen der Versicherung?
 
Ja, natürlich, aber die Versicherung reagiert nicht auf die Frist.
Bei meinem Bruder hat die Allianz auf 5 Briefe des Anwalts nicht reagiert!
2 Tage, nachdem die Klage eingegangen war, wurde die Schadenssumme beglichen.

Was das nützt? Ca. 1/3 der Leute riskieren die Klage nicht, gerade bei kleineren Beträgen, wo das Risiko exponentiell steigt. Somit spart sich die Versicherung einiges an Geld.
 
Sieht schick aus. Ich kann mich mit meinen Leisten noch nicht ganz anfreunden. Kommt wohl auch irgendwann mal.
Kann ich nur empfehlen, bin wirklich sehr zufrieden. Folierer hat zwar nicht 100%-ig genau gearbeitet, aber sieht man nicht ;) Folie hält auch gut an den Kanten, da mache ich mir bei Markenfolie keine Sorgen. Dumm ist nur, dass ich die mittlere Leiste nochmal hoch nehmen musste und dann doch wieder vergessen habe den Menü-Knopf zu verbinden. Also noch einmal hoch morgen :fresse:

646cnk51.jpg
 
Dieser Moment, wenn beim Tempolimit von Freiheit gesprochen wird...
Wir haben da ganz ganz andere Probleme, die die Freiheit einschränken. Das eine hast du ja genannt. Dann hätten wir noch das Polizeigesetz... Diese Tatsachen und Änderungen sind hingenommen. Aber ein Tempolimit? Niemals!

@hwk: ist es nicht schon ein Fortschritt wenn nur 1% der Unfälle vermieden werden (können)?

Irgendwo muss man ja mal anfangen und sagen bis hierhin und nicht weiter.

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Unfälle passieren, egal bei welcher Geschwindigkeit.
Klar, die Energie ist geringer wenn alle langsam fahren.

Viele Unfälle geschehen aber weil Leute schneller als erlaubt fahren. Ob sie das aus Unachtsamkeit oder mit Vorsatz tun ist fast egal.
Diese Unfälle werden weiterhin geschehen, weil die Leute eben weiterhin unaufmerksam sind oder als Voll-A-Loch durch die Gegend braten.

Aber alle werden gegängelt... Die Dummheit weniger Leute wird instrumentalisiert um die Freiheit aller (Es ist nunmal ein Aspekt der Freiheit auch unvernünftige Dinge tun zu dürfen solange sich alles in einem erlaubten Rahmen abspielt) zu beschneiden. Dann gibts natürlich genug lautes Social-media-Stimmvieh aus "der Schule des Lebens" die mangels der Fähigkeit zum Weitblick und treudoofem "denkt-doch-an-die-Kinder"-Gejammer das bereitwillig mittragen.

Es geht dabei auch nicht ums Rasen. Dieser Mechanismus findet sich überall. Tempo 30 Zonen in der Stadt. Ob 20, 30 oder 50 kümmert die rasenden Hausfrauenpanzer aber nicht. Diesel, Feinstaub, jetzt fällt den Leuten auf, dass Kaminöfen auch sehr schlimm sind. Total was Neues. Einfach mal bei Inversionswetterlage vor die Tür gehen und es riecht nach Osterfeuer weil mehere Haushalte in der Straße offenbar nassen Torf verfeuern. Uploadfilter, Bargeldabschaffung etc... *rrraaaaaaahhhh*

Sehr gut geschrieben.

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@hwk: ist es nicht schon ein Fortschritt wenn nur 1% der Unfälle vermieden werden (können)?

Nicht wenn dabei die persönliche Freiheit von Millionen eingeschränkt wird.

Automatisierte Autos schützen auch vor Unfällen, evtl sollten wir das selbst fahren auch verbieten wenn die Autos alle autonom können ?

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Tempolimit sollte kommen. Den es gibt jetzt ja auch schon genug die trotz Tempolimits deutlich schneller unterwegs sind. Die werden auch mit kompletten Limit immer noch schneller als erlaubt fahren. Ansonsten ab auf die Rennstrecke.

Gesendet von meinem Mi A2 mit Tapatalk

Kannst gerne rechts langsam fahren, steht die ja frei, aber dann Bitte ohne für Millionen andere das ganze mitzuentscheiden..
 
Die persönliche Freiheit ist ein dummes egozentrisches unreflektiertes Argument welches sich auf alles anwenden lässt.
 
Automatisierte Autos schützen auch vor Unfällen, evtl sollten wir das selbst fahren auch verbieten wenn die Autos alle autonom können ?

Dann wär man eventuell endlich mal sicher vor den ganzen Kleingeistern die sich auf der Autobahn profilieren müssen.
 
Schechter Provokationsversuch, next try.

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Die persönliche Freiheit ist ein dummes egozentrisches unreflektiertes Argument welches sich auf alles anwenden lässt.

Wenn dir die das nichts Wert ist, zieh doch z.b. in den Iran..
Dei ganze westliche Demokratie baut darauf auf, nurmal so als Denkanstoss..
 
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Wenn dir die das nichts Wert ist, zieh doch z.b. in den Iran..
Dei ganze westliche Demokratie baut darauf auf, nurmal so als Denkanstoss..

Vollkommen selbst Disqualifiziert. Denkanstoss: Du möchtest mit deiner persönlichen Freiheit genau das Gegenteil bewirken, nämlich die Interessen der Gemeinschaft unter deine eigenen stellen und kommst dann mit Demokratiegrundlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Ja, natürlich, aber die Versicherung reagiert nicht auf die Frist.
Bei meinem Bruder hat die Allianz auf 5 Briefe des Anwalts nicht reagiert!
2 Tage, nachdem die Klage eingegangen war, wurde die Schadenssumme beglichen.

Was das nützt? Ca. 1/3 der Leute riskieren die Klage nicht, gerade bei kleineren Beträgen, wo das Risiko exponentiell steigt. Somit spart sich die Versicherung einiges an Geld.

Interessant. Ich habe deswegen gerade mit meinem Anwalt telefoniert.

Er sagt, dass es drauf ankommt, was es für ein Schaden ist.
Bei einem Wohnungsbrand kann man sich nicht einfach einen Anwalt nehmen, klagen und der Versicherung die Kosten aufbrummen.
Bei Kfz Schäden ist der Anwalt ok, die Versicherung muss den als Teil des Schadens zahlen.

Wenn das so wie bei deinem Bruder läuft, ist die Klage beendet. Dafür gibt es 4 Gründe:
Urteil
Vergleich
Rücknahme
Oder
Die Klage wird gegenstandslos für erledigt erklärt, weil sich die Partien einigen. Z. B. Weil eine zahlt. Das gibt es recht oft.
DasGericht macht dann einen Kostenentscheid. Dabei entscheidet das Gericht, wer verloren hätte. Der zahlt die Kosten. Das kann auch anteilig sein.

Mein Anwalt meint, dass man wegen der Kosten nicht erneut klagen muss.

Aber er stimmt zu, dass viele vor dem Prozess einknicken.
 
Interessant. Ich habe deswegen gerade mit meinem Anwalt telefoniert.

Er sagt, dass es drauf ankommt, was es für ein Schaden ist.
Bei einem Wohnungsbrand kann man sich nicht einfach einen Anwalt nehmen, klagen und der Versicherung die Kosten aufbrummen.
Bei Kfz Schäden ist der Anwalt ok, die Versicherung muss den als Teil des Schadens zahlen.

Wenn das so wie bei deinem Bruder läuft, ist die Klage beendet. Dafür gibt es 4 Gründe:
Urteil
Vergleich
Rücknahme
Oder
Die Klage wird gegenstandslos für erledigt erklärt, weil sich die Partien einigen. Z. B. Weil eine zahlt. Das gibt es recht oft.
DasGericht macht dann einen Kostenentscheid. Dabei entscheidet das Gericht, wer verloren hätte. Der zahlt die Kosten. Das kann auch anteilig sein.

Mein Anwalt meint, dass man wegen der Kosten nicht erneut klagen muss.

Aber er stimmt zu, dass viele vor dem Prozess einknicken.
Wir reden hier ja natürlich nur von KFZ-Haftpflichtschäden.
Diese stellen juristisch eine kleine Besonderheit dar. So kann man die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt verklagen (nicht den Unfallgegner).

Und in den meisten Fällen wird die Klage zurück genommen, die gegenstandslose Erledigung ist die Ausnahme, weil es eben in dem Sinne keine Einigung gibt.
Ergo bleiben auch die Kosten beim Kläger hängen.
Man muss dann natürlich nicht nochmal klagen, aber dann bleibt man auf den Kosten der ersten Klage sitzen.

Die Motivation der Versicherung dazu habe ich ja zuvor schon erörtert...
 
Typische Grünen Denke, alles regulieren und verbieten, Veggie Day für alle etc..

:lol::lol: Ich wusste echt bis gerade nicht wie lächerlich man sich machen kann. Alles versiffte Ökospinner hier wa, ist ja ätzend!
 
Du verstehst es nicht.
Die Klage wird eingereicht, natürlich inklusive der Kosten für den Rechtsstreit.

Sobald die Klage eingegangen ist, zahlt die Versicherung den ursprünglichen Schaden!
Die Kosten für die Klage kannst du dann natürlich selber tragen, oder du klagst nochmal, um dir diese Kosten wieder zu holen.
Das wird dann aber schwierig, weil die Versicherung geschickt argumentieren wird, dass sich das ja ganz blöde überschnitten hätte und man ja die Summe bezahlt hat.

Wer bleibt dann auf den Kosten sitzen?

Denk nochmal drüber nach...

Wir reden hier ja natürlich nur von KFZ-Haftpflichtschäden.
Diese stellen juristisch eine kleine Besonderheit dar. So kann man die KFZ-Haftpflichtversicherung direkt verklagen (nicht den Unfallgegner).

Und in den meisten Fällen wird die Klage zurück genommen, die gegenstandslose Erledigung ist die Ausnahme, weil es eben in dem Sinne keine Einigung gibt.
Ergo bleiben auch die Kosten beim Kläger hängen.
Man muss dann natürlich nicht nochmal klagen, aber dann bleibt man auf den Kosten der ersten Klage sitzen.

Die Motivation der Versicherung dazu habe ich ja zuvor schon erörtert...

Mein Anwalt hat genau das Gegenteil gesagt.
Zahlung ist eine Einigung, das Verfahren ist damit gegenstandslos, weil der Schaden bereits verglichen wurde. Der Verklagte hat freiwillig gezahlt, der Kläger bekommen was er wollte. Eine deutlichere Einigung gibt es gar nicht.
Er sagt auch, dass das keine Ausnahme ist, sondern eher die Regel.
Und dass die Kosten beim Kläger bleiben hat er definitiv verneint.
Das Gericht erlässt einen Kostenentscheid. Danach richtet sich, wer zahlt.
Das ist eine Abwägung. Wenn der Beklagte komplett zahlt, kann man sich leicht ausrechnen, in welche Richtung das geht.
 
Zum Thema generelles Tempolimit:
- Deutschland, kein Tempolimit, 4.3 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner
- Österreich, 110-130 km/h Limitierung, 5.4 Verkehrstote pro Jahr je 100'000 Einwohner

Quelle: Liste der Länder nach Verkehrstoten – Wikipedia

Eine Verallgemeinerung, dass ein generelles Tempolimit die Straßen sicherer mache würde, ist somit nicht gegeben.
Alkoholeinfluss bis 0.5 Promille ist auch erlaubt, kann aber ebenfalls für Unfälle zuträglich sein - wird über 0.0 Promille diskutiert?

Edit:
Tippfehler korrigiert!
 
Zuletzt bearbeitet:
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