Frankenheimer
╬Bruderschaft ALC╬
Im Kaufvertrag wird wohl nicht "fahruntüchtiger Rosteimer" drinstehen, daher könnte das echt Probleme machen. Man könnte das als arglistige Täuschung auslegen, würde ich jetzt sagen ohne jetzt Experte für so Rechtskram zu sein![]()
naja, ich denke nicht dass man als Laie, und das ist ein Privatverkäufer nunmal meistens, nicht rechtlich verlangen kann, dass er über jeglichen Mangel an seinem Fahrzeug informiert ist. Demzufolge kann man niemanden wirklich anlasten dass nicht erwähnt wurde, dass etwas total durchgerostet ist, wenn der Verkäufer es zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst hat. Kritischer wäre es vermutlich erst, wenn das Fahrzeug vorher vollmundig als absolut fehlerfrei bzw. rostfrei beschrieben wurde, was es dann aber später nicht mehr ist.






