TheFrozen
Urgestein
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- 25.05.2008
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Mach dich mal vorher schlau, bezüglich Offenbarungspflicht und „unfallfrei“. Klar das Fahrzeug ist kein Unfallwagen, aber der Begriff „unfallfrei“ richtet sich allein nach den Reparaturkosten. Alles über 750€… ist keine Bagatelle mehr. So z.B auch die Reparatur von Hagelschlag oder ähnlichem.
Unter Umständen darfst du also dein Schätzchen nicht als unfallfrei mehr verkaufen. Ist im Zweifel Spitzfindigkeit aber nicht unwichtig und sollte mit bedacht werden.
Unter Umständen darfst du also dein Schätzchen nicht als unfallfrei mehr verkaufen. Ist im Zweifel Spitzfindigkeit aber nicht unwichtig und sollte mit bedacht werden.







