Borstii
Enthusiast
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Ne stört mich kein Stück, hab ja auch kein Patent drauf![]()
Okay

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Ne stört mich kein Stück, hab ja auch kein Patent drauf![]()

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http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/5c/Lancia_thema_8.32_engine.jpg/1280px-Lancia_thema_8.32_engine.jpg[/][/QUOTE]
Lancia Thema mit - ab Werk - 3L V8 von Ferrari. Absolut hässliche Kiste :fresse:

Darf ein Autohändler einen Gebraucht wagen unter 1000 Euro, also 999,99 Euro von der Gewährleistung ausschließen?
Denn im Januar dieses Jahr hat meine Freundin ein Seat Arosia BJ 98 gekauft und vorletze Woche erlitt der Wagen ein Getriebeschaden, Grund dafür war "Kein Öl im Getriebe".
Muss der Autohändler dafür auf kommen? Denn die wollen mir weiß machen das man bei Gebrauchtwagen unter 1k die Gewährleistung ausschließen darf.
Danke

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.
Selbst Audi ist mit dem Motor überfordert, so ist das nicht.
Zündkerzen wechseln ist machbar, Zündspulen müssen ab und dann brauchst du nur noch die Kerzen rausdrehen. Bin mir aber nicht sicher ob du an die beiden vorderen ohne Abbau der Ansaugung ran kommst (silbernes Y). Falls das runter muss auf jeden Fall um die Anschlussstellen etwas sauber machen das kein Dreck reingelangt.![]()

Nö, darf er nicht. Maßgeblich ist aber der Kaufvertrag, den du/sie unterschrieben hat. Nicht das, was im Schadensfall (also jetzt) der Händler dir weismachen will
Grundsätzlich kann ein Händler aber seine Gewährleistung NICHT ausschließen, wenn er an Privatpersonen verkauft.
Das gilt übrigens für alle Verkäufe von Unternehmern an Privatpersonen. Falls du also von einer Firma ein Fahrzeug (also Firmenfahrzeug aus deren Besitz) als Privatperson kaufst, kann selbst die Firma - obwohl sie kein Händler für Fahrzeuge ist - eine Gewährleistung nicht ausschließen.


Sie wird das Öl wohl kaum abgelassen haben![]()

Er hat zum Getriebe nichts erwähnt. Im Kaufvertrag steht
"Fahrzeug wird als Teilträger oder Bastler Fahrzeug verkauft"
Ist das Gültig? Ist er damit aus der Gewährleistung raus?

PS: Wir sind bei der suche nach einem neuen Gebrauchten fündig geworden. Top gepflegt.
Wir haben ein Golf 6 gefunden für 7000 Euro, Top gepflegt mit
- 8 Fach Bereifung
- Comfortline
- Au/HU neu
- Bremsen neu
- 80PS
- BJ 2009
- 116.000km gelaufen
- 16" Alufelgen
- KFZ Mechatroniker Cousin hat sich den Wagen auch angesehen. Probefahrt gemacht. Alles gut.
Wie ist eure Meinung dazu?