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Geht am besten zum "Hansenetuserforum",da gehts nur um Alice.Das Problem bei Alice ist,
das man nur mit einem PC ins Netz gehen darf(muß nicht immer der gleiche sein).Von daher
sollte man-wenn man Wlan benutzt-das Netz richtig absichern.Oder lieber gleich eine
normale Flat nehmen;mit Telefonflat kostet sie auch nur 30 Euro.
an und für sich werden die daten schon gespeichert.

), ich hätte also als erstes die zugangsdaten (DSL-einwahl) geändert.. aber nun ist ja eh vorbei.. viel spaß beim beweisen 
) - der ISP kann nicht feststellen, ob und wieviele PCs sich hinter einem router/NAT befinden.. die kommunikation zwischen deinem DSL-anschluss und AOL läuft immer nur über einen "PC", nämlich den router.. und ob dieser "PC" die pakete selbst generiert oder von anderen PCs im netzwerk weiterleitet, ist für den ISP ununterscheidbar..
. Ich hab dir AGB nur flüchtig überflogen um nicht so ne 200GB klausel zu erwischen und der Rest war mir egal.Schonmal die Logfile eines Proxyservers eingesehen? In dieser hinsicht können die ISPs es schon Nachweisen. Es fällt einfach auf ob es 1 PC ist, der über Port X die Leitung ausreitzt oder ob es 10PC sind (für den ISP 1), dir alle über Port 80 die gleiche Seite ausrufen.
), aber es ist kein verwertbarer beweis, um einen AGB-verstoß anzuzeigen.. und natürlich schickt auch kein provider agenten aus, um PCs zu zählen wie die GEZ-kontrolleure
(abgesehen davon, dass man sie auch nicht reinlassen müsste - genau wie die GEZ-kontrolleure
)..
Sobald man aber übermäßig viel runterläd und das dann auch noch auf CD brennt wird man auch nach dem "neuen" Urheberrecht verklagt werden.
).. d.h. in erster linie müssen sie dir den download nachweisen - und dafür müssten sie schon den server hochnehmen (und hoffen, dass er logs gemacht hat).. unb beim p2p gibts eh keine möglichkeit, downloads nachzuweisen (man sucht ja nach anbietern, man kann nicht nach downloadern suchen, außer indem man selber anbietet und dann würde sich ein fahnder entweder selber strafbar machen oder - falls er eine "lizenz" hat - der download ist nicht strafbar
)..Gelogt wird sowieso der Traffic.
- und selbst wenn nur url-ziele gespeichert werden (in etwa wie beim webserver), kommt der provider kaum hinterher und ist dazu auch garnicht verpflichtet..
- dicke leitung vorausgesetzt) und du kommst auf eine seite, die sagen wir mal sehr viele dokumente und bilder von anderen seiten direkt verlinkt - dann startet dein rechner alleine zig anfragen gleichzeitig an verschiedene urls.. könnten genausogut 20 rechner sein, die jeweils 1 oder 2 anfragen an eine url machen
- keine chance..das wird der crapindustrie nicht egal sein - und vor allem den fahndern nicht, die damit $$$ verdienen wollen.. was bringt es nem fahnder, wenn sein opfer ne abmahnung bekommt (strafverfahren wird natürlich wegen geringfügigkeit eingestellt), er selbst aber ein strafverfahren wegen kommerzieller verbreitung urheberrechtlich geschützten materials bekommt?Das der Fahnder sich dabei strafbar macht ist so ziemlich egal.

hm, was ist die strafe für einen maximal-schaden von 10€? - das verfahren wird natürlich eingestellt (wenn selbst beim anbieten, wo der schaden evtl. größer sein kann, das verfahren in der regel eingestellt wird).. und eine abmahnung gibts auch nicht, denn bei einem streitwert von 10€ springt für gravenreuth & Co. KG genau 1€ raus - da kostet das porto mehrInterressant ist eher die Frage nach der Strafe. Hab mich bisher nicht erwischen lassen aber eigentlich müsste die Strafe fürs Brennen der Filme höher sein als für das blose runterladen.


)