Fernabsatzparagraph?
Du kaufst online bei einem Händler ein. Wenn die Ware dir nicht passt, dann schickst du sie zurück und der Händler muss dir gegen Beleg sogar die Portokosten erstatten. Das ganze geht innerhalb von 14 Tagen und man darf die Ware auspacken und "Testen". Eine Angabe, warum man die Ware zurückschickt, ist ebenfalls nicht von Nöten.
Beim Händler sieht es gesetzlich so aus, dass du keine Garantie hast dass die Riegel funktionieren und der Händler muss sie auch nicht umtauschen, wenn sie bei dir nicht laufen. Es sei denn du kaufst Mainboard + Speicher. Dann ist der Händler verpflichtet, solange umzutauschen bis es funktioniert.
Manche Händler wie mein fav. Händler bietet zusätzliche kulante Leistungen an wie zB Umtausch innerhalb von 3 Tagen, aber wenn ich den Händler nicht kenne, dann lass ich mir schriftlich auf den Kaufvertrag bzw Rechnung meine Forderungen schreiben. Mündliche Vereinbarungen gelten zwar auch vor dem Gesetz, aber wenn man keinen Zeugen dabei hat, dann steht Aussage gegen Aussage.
Du hast die Garantie, dass der Riegel mit FSB bzw asycron auf 166Mhz mit den "by SPD" Timinings läuft.