2,5" Platten für Dauerbetrieb geeignet?

Aetsch

Neuling
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Hi,

für meinen zukünftigen Home-Server suche ich noch 2 stromsparende Platten. Ich denke hierbei gerade an die SpinPoint M80. Nur sind die auch für den 24/7 Betrieb geeignet oder geben die schneller Ihren Geist auf als 3,5" Platten? Meine beiden P80 schnurren seit 2-3 Jahren ohne Probleme so vor sich hin. Kann ich das wieder erwarten?
 
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mein tipp: kauf dir lieber ein oder zwei "grosse" festplatten, denn den preisunterschied kannst du nicht wieder durch stromsparen hereinholen.
wenn die kleine hd 3 watt verbraucht, und die grosse 9, hast du bei dauerbetrieb 0,006kwh*24h*365tage=~52kwh eingespart, und das sind 10€ im jahr. und sie sind langsamer, und in der regel für viele start/stops, aber nicht für dauerbetrieb, da kann die garantie flöten gehen. besser ist eine platte, die für dauerbetrieb zertifiziert ist, z.b. die seagate ES serie, die hat auch 5 jahre garantie.
gruss
 
Es gibt auch 2,5"-Platten, die für Dauerbetrieb zertifiziert sind.
Z.B. alle Hitachi-Serien mit einem E vor der Bezeichnung.
Also E5K100, E5K160, E5K250, E7K60, E7K100, E7K200.
Die kosten auch nur marginal mehr als die nicht für Dauerbetrieb ausgelegten Varianten 5K100, 5K160, ... etc.
 
Neue Serverhardware von HP haben oft nur noch 2.5" Slots...
Gibt auch da HDD's mit 15K U/min :)
 
also ich weiss das irgendwo in bedingungen für consumer harddisks steht, dass sie für durchschnittlich 8std/tag betrieb ausgelegt sind, und falls sie mehr machen kann die garantie abgelehnt werden. aber wie gesagt, ich würd mir ne professionelle hd holen, ob 2.5" oder 3.5".
gruss
 
ob die die garantie ablehnen oder nicht ist egal - zur not kann sie gerichtlich durchgesetzt werden. in diesen "bedingungen" stehen dermaßen viele unhaltbare thesen, dass die gebrüder grimm neidisch geworden wären.
 
Hi,

ich suche auch eine gute 2,5"-HDD. Gibt es da empfehlenswerte Modelle im Bereich 40-80 GB, die auch nicht zu teuer sind?
 
hedbanger schrieb:
also ich weiss das irgendwo in bedingungen für consumer harddisks steht, dass sie für durchschnittlich 8std/tag betrieb ausgelegt sind, und falls sie mehr machen kann die garantie abgelehnt werden.
Sowas steht niergends drin. Einzig IBM hat sowas damals in die Spezifikation der 120GXP Serie reingeschrieben und dann allerdings auch wieder schnell entfernt, da dies vor allem von den Online-Medien breitgetreten wurde. Die beiden Vorgängerserien der 120GXP (75GXP und 60GXP) hatten eine recht hohe Ausfallrate, sodass diese Passage wohl als Reaktion auf die "Todesserien" anzusehen ist. Diese Laufzeitangaben (es wären übrigens 11 Stunden pro Tag bzw. 333 Stunden die Woche) sind allerdings nur "Empfehlungen" und das Überschreiten der empfohlenen Tages- bzw. Wochenlaufzeit hatte keine Auswirkung auf die Garantieleistung.

madre schrieb:
ob die die garantie ablehnen oder nicht ist egal - zur not kann sie gerichtlich durchgesetzt werden. in diesen "bedingungen" stehen dermaßen viele unhaltbare thesen, dass die gebrüder grimm neidisch geworden wären.
Welche denn? Welche unhaltbaren Thesen stehen denn in den Garantiebedingungen?

Die Garantie ist eine "freiwillige Leistung" des Hersteller oder des Händlers. Rein rechtlich können diese Garantiebedingungen absolut frei aufgesetzt werden. Einzig muss der Hersteller oder Händler sich an die gegebenen "Garantieversprechen" halten. Ansonsten ist gesetzlich nichts geregelt.

Verwechselt bitte nicht die gesetzliche Gewährleistung mit der freiwilligen Garantie. Das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
 
du hast natürlich recht. allerdings ist es für den verbraucher irrelevant, ob nun der händler oder der hersteller den schaden ersetzt. ob nun der hersteller den dauerbetrieb "verbietet" oder nicht, ist relativ egal. der händler steht dafür grade. ergo uninteressant was da in den bedingungen steht. zudem ist nicht nachweisbar wie lange die festplatte im durchschnitt genutzt wurde. so ein gefasel soll nur mal eben den kunden abschrecken.

hatte vor kurzem einen witzigen fall mit einem renomierten uhrenhersteller, der in seinen bedingungen ersatz für glasbruch ausschließt. natürlich haltbar wenn jemand die uhr runterschmeißt. jedoch nicht haltbar wenn die uhr durch einen fehler runterfällt (bspw armband kaputt). mein geld habe ich wieder. (das soll nur mal ein beispiel für die wage formulierten bedingungen sein).
 
Der Händler ist gegenüber dem Endkunden gewährleistungspflichtig. Der Hersteller ist dies aber nicht, da kein direkter Vertrag zwischen diesen beiden Parteien besteht. Der Hersteller ist nur gegenüber seinem direkten Kunden, in der Regel ein Großhändler (Distributor), gewährleistungspflichtig. Bei einem Mangel geht es über die gesamte Beschaffungskette zurück zum Hersteller, also vom Einzelhändler über den/die Groß- bzw. Zwischenhändler zum Hersteller. Über die freiwillige Garantie kann der Hersteller allerdings Endkundensupport leisten. Diese Garantie ist, wie ich bereits geschrieben habe, frei definierbar. In diesen Bedingungen kann der Hersteller sogar Endkundensupport ganz ausschließen, wie es z.B. Fujitsu oder, in einem anderen Bereich, ASUS tut. Bei diesen Firmen müssen Garantiefälle zwingend über den Händler abgewickelt werden.

Wenn du die Uhr direkt beim Uhrenhersteller gekauft hast, liegt die Sache wieder anders, da du mit ihm einen Kaufvertrag abgeschlossen hast und der Hersteller dir gegenüber somit gewährleistungspflichtig ist. Solltest du die Uhr bei einem Einzelhändler gekauft haben und dich mit diesem Mangel nicht an den Händler sondern direkt an den Hersteller gewandt haben, so war das reine Kulanz.
 
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