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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass öffentliche Auftraggeber Open-Source-Software unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich in Ausschreibungen verlangen dürfen. Damit widersprechen die Juristen einer weit verbreiteten Annahme in Behörden, wonach eine Bevorzugung freier Software grundsätzlich gegen das Vergaberecht verstoße.
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