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Öffentliche Vergaben: Behörden dürfen Open-Source-Software gezielt verlangen

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06.03.2017
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Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags kommt zu dem Ergebnis, dass öffentliche Auftraggeber Open-Source-Software unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich in Ausschreibungen verlangen dürfen. Damit widersprechen die Juristen einer weit verbreiteten Annahme in Behörden, wonach eine Bevorzugung freier Software grundsätzlich gegen das Vergaberecht verstoße.
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Das Gutachten verweist zudem auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter stellten Anfang 2025 klar, dass öffentliche Auftraggeber einer dauerhaften Abhängigkeit von einzelnen Softwareanbietern nicht tatenlos Vorschub leisten dürfen. Hintergrund ist der sogenannte Vendor Lock-in, bei dem Wartung, Erweiterungen oder Aktualisierungen häufig nur noch durch den ursprünglichen Hersteller erfolgen können.

Nach Auffassung des EuGH dürfen Behörden eine solche selbst geschaffene Abhängigkeit später nicht als Begründung für Direktvergaben ohne Ausschreibung heranziehen. Stattdessen sollen sie bereits bei der Erstbeschaffung darauf achten, langfristig Wettbewerb zu ermöglichen und den Markt regelmäßig zu beobachten. Aus Sicht der Bundestagsjuristen spricht diese Rechtsprechung dafür, Open-Source-Software oder umfassende Nutzungsrechte am Quellcode frühzeitig in die Beschaffungsstrategie einzubeziehen.


Es ist immer wieder mir ein Rätsel warum das noch nicht früher gemacht wurde.
Durch Verwendung ausschließlich Closed Source Produkten , schließt man ohnehin schon Open Source aus.
Ich Hoffe das sich weiter Open Source auch in solchen Bereichen durchsetzen wird.
 
Der Bundestag und dessen Funktionsbereiche kommen zu vielen interessanten Ergebnissen.
Hat aber eben selten etwas mit der Realität zu tun.
 
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