Epson muss sich wegen geplanter Obsoleszenz vor Gericht verantworten
Streng genommen müsste es auch HP,Canon undandere Druckerhersteller ebenfalls Betreffen ,da jeder seine Drucker so Konstruiert das sie nach zeit X Defekt gehen und man auch keine Ersatzteile bekommt. Ausnahme man kauft etwas Defektes und Hält das Defekte teil als Ersatzteilspender zurück.
Die Tatsache ist das sehr viel Plastik in den Geräten ( Drucker/Multifunktionsgeräte) Verbaut wird. Somit ist der Ausfall praktisch Vorprogrammiert.
Ich hatte mal einen HP Drucker aus der 600er Serie (Tintenpisser) . Hab den so gut es ging Zerlegt und alle Zahnräder aus Messing oder Gehärteten Stahl über eine CNC Fräßmaschine Erstellt und ausgetauscht. Während meine Kollegen alle mittlerweile Ihren weggeworfen haben funktioniert meiner heute noch. an vielen teilen wird Herstellerunabhängig Gespart. Oder sie so Produziert das sie nur eine gewisse Zeit halten.
Alte Drucker ,waren noch so Konstruiert das sie für längere Lebensdauer Ausgelegt waren. Das waren meist Nadeldrucker.
In Frankreich kommt es erstmals zu einem Gerichtsverfahren wegen des Verdachts auf geplante Obsoleszenz bei Druckern. Der
Verbraucherschutzverein HOP (Halte à l'Obsolescence Programmée) wirft Epson vor, die Lebensdauer seiner Geräte künstlich zu verkürzen. Grundlage des Verfahrens ist das sogenannte Hamon-Gesetz, das geplante Obsoleszenz unter Strafe stellt und in dieser Form weltweit bislang einzigartig ist.
Das wäre schön es auch in Deutschland einzuführen.
Da würde selbst Apple Dumm aus der Wäsche guggen
Die Strafanzeige gegen Epson wurde dabei bereits 2017 eingereicht. Nach achtjährigen Ermittlungen der französischen Anti-Betrugs-Behörde wurde nun erstmals eine Klage zugelassen. Die erste Gerichtsanhörung fand bereits Anfang Juli statt. Das Verfahren könnte weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Druckerbranche haben.
Wäre schön wenn Hersteller dann Ersatzteile Vorrätig halten müssten weil Nutzer Ihre Drucker Reparieren.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen zwei technische Funktionen der Drucker. Zum einen geht es um die Anzeige des Tintenfüllstands. Nach Auffassung der Kläger melden einige Epson-Modelle Tintenpatronen als leer, obwohl sich noch Resttinte darin befindet. Bei älteren Geräten erfolgt die Berechnung des Füllstands nicht speziell über Sensoren, sondern anhand von Schätzungen, was nach Ansicht der Verbraucherschützer zu einem vorzeitigen Austausch der Patronen führen kann.
Das ist nicht nur bei Epson der Fall. HP ,Canon, Brother und andere nutzen Ähnliche Techniken.
Bei Laserdruckern wegen dem Toner ist das etwas anders ,aber dort Schummelt man ebenfalls um den Nutzer zu Neukäufen zu Bewegen.
Egal ob Refill oder Original.
Und bei Refill versuchen die Hersteller Hürden Einzubauen ,damit diese nicht genutzt werden wie bei z.B. HP das man diverse Druckermodelle nach einem Firmwareupdate nur noch Original Patronen verwenden konnte.
Jedenfalls konnte ich dies Umgehen ,nachdem ich einen Speziellen Chip auf der Platine Abgelötet habe über ein Programmiergerät ausgelesen und die stellen Korrigiert habe die das Verursachen.
Danach den Chip über einen Sockel wieder Eingelötet und seit dem Akzeptiert zumindest mein alter HP Drucker wieder Refill Tintenpatronen.
Der zweite Streitpunkt betrifft den sogenannten Resttintenfilz. Dieses Bauteil sammelt überschüssige Tinte, die bei automatischen Reinigungsprozessen anfällt. Sobald das System eine vermeintliche Sättigung erkennt, verweigert der Drucker den weiteren Betrieb. HOP vertritt die Auffassung, dass die Filze in vielen Fällen noch deutlich mehr Tinte aufnehmen könnten. Gleichzeitig weisen Experten darauf hin, dass eine tatsächliche Überfüllung dazu führen kann, dass Tinte aus dem Gerät austritt und Schäden verursacht.
Die Problematik bei den meisten Herstellern ist ,das man diesen "Filz" nur schwer Wechseln kann.
Oftmals muss man Aufwendig den Drucker Zerlegen bis man da ran kommt.
Und Obendrein besteht Gefahr sich die Finger mit Resttinte Schmutzig zu machen (Ausnahme man verwendet Schutzhandschuhe).
Da ist Epson keine Ausnahme.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen empfindliche Konsequenzen. Das französische Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von mindestens 300.000 Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes vor. Das Urteil könnte über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung entfalten und künftig Einfluss auf die Entwicklung und Regulierung von Druckerhardware haben.
Sollte das Urteil zugunsten der Nutzer Entschieden werden, würde ich das sehr Begrüßen.
Das Würde auch den Druckermarkt wieder Öffnen und die Hersteller müssten Umdenken.
Ebenso würde es die Möglichkeit zur Freien Reparatur der Geräte öffnen ,anstelle sie bei Defekt praktisch auf dem Recycling Hof zu Schmeißen.