US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Millionen US-Dollar wegen irreführender Taktangaben

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Eine gute Entscheidung.

Diese irreführenden Produktbezeichnungen gehören einfach untersagt. Auch in der EU. Die können ja gern die maximal per XMP/EXPO möglichen Datenraten mit angeben, aber die müssen dann auch als OC-Profile gekennzeichnet werden, damit der Kunde weiß, was ihn erwartet: Höhere Spannungen und Ströme, auch an der CPU, wo der Controller drin ist, und damit möglicherweise Instabilitäten oder sogar geschrottete Hardware - siehe die Probleme mit AM5-Sockeln.
 
Hätten sie das lieber als Preisstabilität an die Kunden weitergegeben.
Aber in der USA kannst du jeden für alles Verklagen.
 
Klar machen die Anwälte mit, die haben mit Abstand den größten Nutzen dabei 😏

Ich bezweifle stark das es genauso viele derartige Klagen geben würde, wenn keine Finanzielle "Gewinn"-Komponente erlaubt werden würde, es also nur erlaubt werden würde Anwaltskosten zu erstatten.

Was ist wohl deren nächster Schritt, verklagen sie die CPU-Hersteller, weil deren maximal garantierte RAM-Geschwindigkeit nicht in Übergröße auf der Vorderseite der Kartons gedruckt wird.

Nein, wohl eher der andere Klassiker, dass die Geschwindigkeit niedriger ist bei Vollbestückung.

warum nur in den usa?
Warum wohl, im Land der unbegrenzten Anwälte ist die Gier unbegrenzt, neben Geiz hebelt auch Gier das Gehirn aus.
Es ist ganz einfach, wenn man Gerechtigkeit haben möchte kann man zuhause klagen, wenn man Geld haben will klagt man in den Usa, weil dort so ziemlich jeder ScheiC verhandelt werden kann.
 
Der Vergleich hinkt schon gewaltig.

Auf einer CPU steht der Name drauf und sonst nicht viel. Alle Eigenschaften fehlen auf dem Karton entweder, oder stehen auf einem "Beipackzettel".

Hab hier gerade den Karton eines Ryzen 5 8500G in der Hand, und auf der Banderole steht:

with Radeon Graphics
6 Core 12 Thread Processor
5 GHz Max.Boost 3,5GHz Base

Mehr nicht. Und das erfüllt er auch. Was nicht draufsteht, ist bspw "6GHZ" oder eine ähnliche OC-Frequenz. Und genau das ist ja bei Speichern meist der Fall, wenn da die OC-Frequenz groß draufsteht, die aber eben nur mittels XMP/EXPO-Settings erreicht wird. Also per Spannungserhöhung und strafferen Settings, was per Defnition Overclocking ist.

Sie können doch beides draufschreiben? Jedec und XMP! Aber da würden diverse windige Anbieter abstinken, wenn schon im Regal klar würde, daß Speicher A die 5600 default hat, während man Speicher B sogar dafür ocen muß. Erst recht für die 6000, die man aktuell groß draufschreibt.
 
hätte auch gern mein geld wieder, warum nur in den usa?
hast du den Artikel auch gelesen?

nachdem zunächst Verwaltungs- und Anwaltskosten sowie Aufwandsentschädigungen für die Vertreter der Sammelklage bedient wurden. Die sollen über ein Drittel der Summe und damit den Löwenanteil der von GSkill zu bezahlenden Vergleichssumme erhalten. Für die Teilnehmer, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten, bleiben somit unter Umständen unter 10 US-Dollar übrig, wie heise online vorrechnet.
 
Sehe ich nicht so wie @Rudi Ratlos . Ich habe 7600er Speicher, der das auch ohne Probleme schafft. Dass mein IMC da nicht mitkommt und ich daher nur 6800 fahren kann ist nicht das Problem des Speichers. Ich KÖNNTE den Speicher ja so fahren wenn meine andere Hardware da mit käme. Trotzdem fahre ich auch nicht gleich die JDEC Spezifikation. Also es würde auch keinen Sinn machen die auf die Verpackung zu schreiben. Was ändert ein kleines "up to" vor dem MT/s Wert? Für die Nutzer rein gar nichts.

Am Ende haben hier mal wieder nur Anwälte gewonnen.
 
Es mag ja sein, daß der Speicher diese Frequenzen und Spannungen kann. Aber wenn der Controller der CPU dabei in Gefahr gerät, wirds brenzlig. Im wahrsten Sinn des Wortes. Deshalb sollte auf dem RAM auch klar draufstehen, wenn die angegebene Frequenz eine OC-Frequenz ist und nicht Jedec. Man sollte wissen, worauf man sich einläßt. Dann kann man das Risiko immer noch eingehen, aber eben bewußt und auf eigene Gefahr.
 
Von mir aus können sie ein "OC" davor schreiben, ich denke das ändert zu genau Null Prozent das Verhalten der Nutzer die da geklagt haben. Allein wenn Du etwas von RAM Geschwindigkeiten gehört hast, weißt Du worauf Du Dich da einlässt. Wirklich unbedarfte Nutzer werden sich nicht im BIOS eines PCs rumtreiben. Ich halte es für absolut scheinheilig.

Die Kläger argumentierten jedoch, dass genau dieser Hinweis bei G.Skill nicht ausreichend transparent kommuniziert worden sei und die effektiv erreichbare Datenrate zudem stark von Mainboard, Speichercontroller der CPU und deren Übertaktungsfähigkeit abhänge.
Ehm jau. Also wussten sie es ganz genau. ;)
 
JEDEC ist aber kein Wert der immer läuft, JEDEC hat weitaus mehr und auch viel höhere Taktfrequenzen als man allgemein hin annimmt, erst kürzlich habe ich >diesen Beitrag< dazu gesehen.
 
Nutznießer ist doch vor allem die Anwaltschaft, von daher erschließt sich mir die Befürwortung nicht, aber jeder wie er mag. Man/n stelle sich mal vor, jeder Hersteller, der das Blaue vom Himmel verspricht, würde verklagt werden.

Eine gute Entscheidung.

Diese irreführenden Produktbezeichnungen gehören einfach untersagt....

Am Ende zahlst du bzw. der Konsument die Zeche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, es tut keinem weh wenn sie da in Zukunft irgendwas wie "up to" oder "max OC" hinter die MT/s Zahl setzen. Aber Irreführung war das halt nicht und diese Klage hat am Ende nur Anwälte reicher gemacht.
 
Wirklich unbedarfte Nutzer werden sich nicht im BIOS eines PCs rumtreiben. Ich halte es für absolut scheinheilig.
Auch unbedarfte Nutzer Gehen ins Bios, wenn sie im POST sehen, daß der RAM nicht mit der versprochenen Geschwindigkeit läuft - und dann aktivieren sie im "Easy Menu" XMP oder EXPO. Was das auslöst, wissen sie nicht unbedingt. Vielleicht sehen sie noch, daß der RAM dann nicht mehr mit 1,2V läuft, sondern mit 1,35. Daß das Board daraufhin aber auch die Spannungen der entsprechenden CPU-Bereiche erhöht (siehe die aktuelle Diskussion zu Schäden an AM5-Boards), dürften viele nicht wissen.
 
Ist dann aber eben wieder nicht das Problem des RAMs bzw. ist der RAM dann nicht die Ursache für Schäden. ;)
 
[ Die Kläger argumentierten jedoch, dass genau dieser Hinweis bei G.Skill nicht ausreichend transparent kommuniziert worden sei und die effektiv erreichbare Datenrate zudem stark von Mainboard, Speichercontroller der CPU und deren Übertaktungsfähigkeit abhänge. ]

Ehm jau. Also wussten sie es ganz genau. ;)
Das ist genau der Punkt der auch mir sauer aufstößt.
Die Geschwindigkeit hängt nicht nur vom Speicher ab sondern von den anderen verbauten Komponenten genauso.
Das ist in etwa gleich intelligent wie wenn man auf einen Ford Ka Reifen mit Geschwindigkeitsindex W drauf kauft und sich dann bei Ford beschwert das der Karren keine 270km/h macht...

In meinem Augen eine Klage und des Klagens willen. Genauso hätte man den Mainboardhersteller und den CPU Hersteller mit verklagen können. Aber dort steht wohl in den technischen Beschreibungen was "garantiert" läuft und was "technisch möglich" wäre.
 
@Gurkengraeber

Du willst es nicht verstehen... Tja...
Ich verstehe was Du sagen willst, halte es nur nicht für valide, ganz einfach. GSkill hat niemanden in die Irre geführt. Der RAM ist nun mal so spezifiziert und kann jederzeit so laufen. Dass es die anderen Komponenten nicht bringen, ist nicht GSkills Problem. Kann es aber verstehen wenn sie sich in dem amerikanischen Legal System lieber so rauskaufen.
 
Manche Kanzleien kaufen Anspruchsrechte von Ottonormalverbraucher für Sammelklagen ab, wo man oft besser wegkommt. Die ganze monetäre Vorleistung für die Justiz und notwendiger Zeitbedarf an Verhandlungstagen bleiben dann einem mehr oder weniger erspart. Meist bekommt man dafür einen kleineren Betrag (50 - 70 €) nach Verifizierung auf abzutretende Rechte aufs Konto ausbezahlt (z.B. Datenklau Facebook, ...). Wer einen deutlich höheren wirtschaftlicher Schaden davon hat, sollte natürlich als Nebenkläger klagen.
 
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