Das mit der Beweislast sehe ich so (und ich bin recht sicher, dass es so ist):
Innerhalb der ersten 6 Monate darf man defekte Geräte sogar selbst aufschrauben, die Gewährleistung geht nicht verloren, solange der Hersteller nicht nachweisen kann, dass eben durch dieses Aufschrauben der Fehler...