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Google muss dreidimensionale Luftbildaufnahmen eines privaten Wohngrundstücks in Frankfurt am Main aus Google Maps und Google Earth entfernen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main am 24. September 2026 entschieden (Az. 2-03 O 388/25). Nach Auffassung der Richter verletzen die Aufnahmen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Eigentümers, da sie Einblicke in Bereiche ermöglichen, die der Öffentlichkeit normalerweise verborgen bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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