naja... 400.000€ sind heute im Bereich Immobilien nichts mehr. Ein typisches 50er Jahre Haus das jede Menge Sanierungen anstehen hat und damals auf einem z.B. 700qm² Grundstück gebaut wurde irgendwo im Dorf erreicht diese 400.000€ problemlos. Du lebst darin (zwei-Generationen-Haus) und erbst das Ding jetzt weil Eltern verstorben oder was auch immer. Bin ich deswegen reich?
Ja, bist Du.
Finde es immer wieder interessant, wie ein Recht auf Grundbesitz hier angesetzt wird. Der Punkt ist aber folgender: Du bekommst eine Immobilie im Wert von 400.000 € geschenkt.
Und Du musst nur 1/4 dazulegen, um sie zu erhalten.
Du kannst sie auch verkaufen und hast auf einmal 300.000 €. Einfach so! Andere arbeiten dafür jahrzehntelang. Andere haben niemals soviel Geld.
Genau darum geht auch bei solchen Steuern. Der Staat hat es Dir ermöglicht solchen Reichtum aufzubauen. Gib etwas ab davon. Es geht hier auch darum die Schere nicht zu weit auseinander klaffen zu lassen. Man könnte auch fragen: Was hat der Erbe denn dafür getan, wenn der auf einmal 200 Mio erbt? Wurde in die richtige Familie geboren. Super Leistung!

Auch wird er bestimmt nicht am Hungertuch nagen, wenn er 50 Mio davon abgeben muss.
PS: Man kann von der Regierung halten, was man möchte. Aber das ist ja nicht das Sinnbild des Staates.
Grundsätzlich hält jeder die Hand auf, wenn es ihm schlecht geht und erwartet, dass ihm geholfen wird. Dann wird nach THW, Feuerwehr, Polizei, guten Straßen, Rente, Strom, Wasser, der Bahn, etc.pp. gerufen. Das muss finanziert werden. Von allen.
Ob unser System und die Vorgaben es richtig umsetzen ist ne andere Diskussion, die will ich hier gar nicht aufmachen.
Letztendlich sind wir als Staat eine Menge Individuen, die auf einem begrenzten Fleck gemeinsam zusammenleben müssen. Das klappt nur, wenn man sich gegenseitig hilft. Wenn jeder nur auf sich schaut, dann arbeiten alle gegeneinander. Und das geht nie gut aus.
PPS: Es wird ja auch nur Steuer auf den Anteil über 400.000 € Freibetrag erhoben.
Musst also für ein Haus von 500.000 € Wert nur 25.000 € Erbschaftssteuer zahlen (wenn die 400.000 € die korrekte Grenze sind).