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Es ist kompliziert: Wer haftet für Hacks durch autonome KI-Systeme

Die Haftungsfrage ist eindeutig:
Der, der das System gestartet hat, haftet.
Oder wenn er das nicht beeinflussen konnte, dann haftet der Hersteller.
Beide können sich auch nicht mit "habe ich nicht gewusst" oder "war nicht vorherzusehen" herausreden, denn das Strafrecht hat den Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
 
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Liesel hätte anscheinend gerne einen Freifahrtschein für KI und dessen folgen.
War zuviel Text für dich, oder? Weil gelesen hast du offensichtlich nicht viel von dem was ich geschrieben habe.
Kannst meine Posts ja mal an eine KI verfüttern und die dann fragen, ob sie denkt, das meine Aussagen einen Freifahrtsschein für KI bedeuten.

Aber ohne diesen Input (Bücher, Bilder, Text) geht das nicht.
Richtig. Und man sollte diesen Input auch kontrollieren. Tut man ja bei Kindern während sie sich entwickeln auch (versucht es zumindest). Aber man kann nicht kontrollieren, was ein Kind daraus lernt und was nicht. Man kann es testen und immerwieder überprüfen, versuchen nachzukorrigieren, aber du kannst nicht in den Kopf des Kindes gucken und daraus verstehen warum es was tut oder nicht.

Und wir haben das auch schonmal bei einem anderem Fall diskutiert: Als sich rausgestellt hat, das ChatGPT Bilder von nackten Kindern generieren kann. Und ich kann mich nur wiederholen: Natürlich kann sie das. Sie kann das auch, wenn ihr kein einziges Bild von komplett nackten Menschen verfüttert wurde. Es reicht, wenn einzelne Bilder mit unbedeckten Körperteilen vorhanden waren. Die baut das dann schon entsprechend zusammen. Hat halt einfach keiner dran gedacht, das Pädos das vielleicht nutzen könnten/würden.
Man ist aber dann trotzdem drauf aufmerksam geworden und hat der KI irgendwie beigebracht sowas nichtmehr zu tun. Man hat also nachjustiert.

Wenn ich diesem kleinen Roboter sage ich brauch ein Getränk und er assoziiert damit Wasser. Könnte das schon passieren das er versucht ein freiliegendes Rohr zu offenen um an Wasser zu kommen.
Weil ihm niemand den Kontext dazu erklärt hat. Er hat die Anweisung so interpretiert wie er es eben interpretiert hat.
Ich habe doch nirgends behauptet, das aktuelle KI Modelle der Stein der Weisen wären und alles vollumfänglich kapieren würden, so das man jetzt einen unbeschränkten Concierge-Roboter damit betreiben könnte.
Es ging bisher immer um spezialisierte Modelle, die für einen konkreten Einsatzzweck trainiert wurden und eingesetzt werden.
Und das man ChatGPT jetzt keine Herztransplantation ausführen ließe, ist doch auch klar. Man lässt ja auch nicht jeden Menschen sowas ausführen (nur weil er 1000 Doktorarbeiten dazu durchgelesen hat).

Die Haftungsfrage ist eindeutig:
Nein, ist sie nicht, auch wenn meine Meinung dazu hier massiv überstimmt wird.
Es ist sogar Kernaussage der Meldung, das das eben nicht geklärt ist.
Aber da ich keine KI bin, verstehe ich, das du damit nur deine Meinung dazu ausdrücken wolltest, auch wenn die Art und Weise wie du es formuliert hast genau das Gegenteil suggeriert. ;)
 
Ich würde sagen, es gibt noch keine Haftung, weil es zuviel Kapital gibt, was da drin steckt.

KI erfüllt immer den Auftrag (so gut sie kann), der ihr gestellt wird, der Weg ist egal.

Da ich selbst mit OpenClaw und nun mit Hermes Agenten spiele, gibt es da genug Leitplanken und Sicherheitsabfragen. Wenn man natürlich den Yolo Modus startet, tja wer haftet dann?

Und abschalten kann man KI bis jetzt auch Recht einfach, Strom aus und weg.
 
Ich sehe schon die neuen Sammelwerke von Gesetzesbüchern für die KI:
StGB-KI und BGB-KI, BSIG-KI, europäische DSGVO/BSIG-KI und Querverweise zu Nicht-KI-Gesetzestexte, je nach Situation und Faktenlage ...

StGB-KI :
§1a KI infiltriert, kompromittiert unerlaubt und selbständig, ohne Zutun menschlicher Intelligenz, ein anderes System.
I. Ab 1 Jahr Sandbox-Isolationshaft, je nach Schwere der Infiltration, mögliche anschließende Bewährung bis zu 2 Jahren bei Erstvergehen, ab 4 Jahren bei erneutem Vergehen, ohne Bewährung.
II. Deep Learning Pflicht, um Verhaltensänderung zu konditionieren
III. Sofortige Löschung des/der Tools bei schwerwiegenden, für die Menschheit signifikante Gefahrenpotentiale
...

:fresse2:
 
Ich meine die Frage kann man analog zu Haustieren beantworten.

Wer haftet, wenn mein Hund abhaut und dann z.B. einen Unfall verursacht?

Die KI ist aktuell nichts anderes.
 
Die Frage ist viel universeller und betrifft alles was "autonom" passiert.
Verstehe ich das richtig, das solche News zu lancieren der Versuch der KI-Macher ist eine Diskussion zu erzeugen in dem sie anschließend den Narrativ durchdrücken wolllen, daß Glock auch nicht zu Verantwortung gezogen wird, wenn irgendjemand damit einen anderen erschießt?
VIEL GLÜCK :fresse:

@TheHille
Das Beispiel mit dem Hund gefällt mir. Besser als immer nur Autovergleiche. Hinkt nur ganauso wie solche, weil es aktuell keine Hunderasse gibt wo sich einzelne Köter miteinander absprechen könnten um in das nächste Lager von Aldi einzubrechen. Fragst du deinen Hund all die Sachen die du Gemini fragst? Vergleichbarkeit also leider unter der Nullmarke.

Wie wäre es mit 13jährigen? "Eltern haften für ihre Kinder"? "Aufsichtspflicht"? Ändert ja nichts daran, daß der, der den 13jährigen zu Straftat anstiftet, deswegen straffrei davonkommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
KI ist als Software anzusehen.
Und irgendjemand hat die KI gestartet und irgendjemand hat die programmiert und trainiert.
Das sind Firmen oder Personen und die haften!
 
Angesehen davon das es einfach nur Werbung für AI (DOOM) ist, ganz klar der Betreiber/Nutzer.
 
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