Sodele... da ich ja keine konkreten Zahlen hab versuch ich mich an unsere Gespräche zu erinnern und behaupte jetzt einfach paar Dinge für die Beispielrechnung. Seh es mir nach
Hab folgendes verglichen mit der Annahme, der MSCI World resp. Debeka Global Shares haben eine durchschnittliche Entwicklung von 10%:
Alle Verträge sind steuerlich so berechnet bei der Auszahlung, wie die jeweiligen Möglichkeiten mit Teilfreistellung, Halbeinkünfteverfahren, etc. sind.
Steuersatz bei Debeka und MSCI World sind normale Ertragsanteilsbesteuerung + Soli, bei "Riester" voll versteuert mit angenommenem persönlichen Steuersatz.
Der Einfachheit hab ich jeweils nur die Kapitalendsummen berechnet und keine Rente bis 85 oder ähnliches. Ich denke das ist so greifbarer bei unserem Klientel hier

Da wir davon ausgehen, dass die gute Ehefrau grad 45 ist und das AV Depot frühstesens mit 65 abgerufen werden kann, habe ich alle Laufzeiten auf 20 Jahre gesetzt.
1) Debeka CA6i Fondsgebundene Rentenversicherung (mein alter AG) investiert in den hauseigenen Fonds "Debeka Global Shares" (hat in etwa die Rendite vom MSCI)
2) AV Depot für Frau (45 Jahre und zwei Kinder jeweils 15 Jahre, hab Zwillinge draus gemacht. Mein Glückwunsch!) investiert in den MSCI World
- Die TER habe ich extra auf 1% ohne weitere Kosten gerechnet, da das quasi der maximalen Vorgabe der Effektivkosten i. H. v. 1% gleich kommt, unabhängig davon wie die realen Kosten (siehe Debeka, was übrigens in dem Fall auch etwa bei 1% eff. Kosten liegt) aussehen.
- Kinderzulage habe ich zwei Posten gesetzt, weil die maximal bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes gezahlt wird und danach quasi als Einmalbetrag für weitere 10 Jahre gerechnet wird
3) MSCI World im normalen Depot ohne weitere Gebühren
Was hat was für Vor- oder Nachteile?
1) allgemein Rentenversicherungen in Deutschland
- Sicherung des aktuellen Vertragsrechts. Beispiel: alle Verträge vor 2005 sind steuerfrei, egal was danach beschlossen wurde. Entscheidet der Gesetzgeber in Zukunft die Steuern zu erhöhen oder Sozialabgaben darauf abzuziehen, ist der Vertrag davon in Zukunft -UNBERÜHRT-
- Halbeinkünfteverfahren: Wenn der Vertrag über 12 Jahre lief und nicht vor dem 62. Lebensjahr ausgezahlt wird, wird nur die Hälfte der Erträge versteuert.
- Teilfreistellung: 15% des Ertrages
- Vererbbarkeit: Die im Vertrag hinterlegte bezugsberechtigte Person im Todesfall bekommt die Summe steuerfrei ausgezahlt und diese zählt NICHT zur Erbmasse. Man kann also den Nachbarn eintragen und die Familie geht leer aus, ums überspitzt zu sagen
2) AV Depot
- Staatliche Förderung: In dem Beispiel 560€ eigene Förderung + 300€ je Kind jährlich, sofern der maximale Beitrag eingezahlt wird (150€).
- in der Ansparphase kann förder-un-schädlich nur an den Ehepartner übertragen werden, bzw. an noch kindergeldberechtigte Waisen. In allen anderen Fällen geht die Förderung zurück an den Staat
- in der Leistungsphase (Rentenbezug) ist es unterschiedlich:
- Rentengarantiezeit im Vertrag (z. B.) 10 Jahre (weitere Kosten) würde bei der Wahl der lebenslangen Rente maximal für die Zeit der vereinbarten Garantiezeit an den Ehepartner weiter gezahlt werden. Lief die Rente schon 2 Jahre und der Versicherungsnehmer verstribt, bekommt der Ehepartner noch 8 weitere Jahre die Rente
- Bei einem Auszahlungsplan (bis mindestens 85) wird das verbleibende Kapital an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Hier wird zusätzlich zur Einkommensteuer noch Erbschaftssteuer fällig.
- Grundsätzlich kann das AV-Depot ausschließlich verrenten werden. Die Ausnahme ist eine einmalige Entnahme zum Leistungsbeginn von 30% des Kapitals.
3) Sparplan im eigenen Depot
- eigene Verwaltung = maximale Flexibilität und geringste Kosten
- Teilfreistellung bei Aktien-ETFs: 30% der Ertrages
- reguläre Erbmasse
Falls ich was vergessen hab sagt bescheid. Bin irgendwie Müde heute
