Im Grunde sind die geplanten Änderungen gar nicht so bahnbrechend: Als Parkplätze ausgewiesene Flächen dienen schon seit jeher dem Abstellen von Fahrzeugen – völlig ungeachtet ihrer Kategorie. Wer also wollte, konnte und durfte sein Fahrrad,
Lastenrad, Mofa oder einen E-Scooter schon immer auf markierte Parkplätze im öffentlichen Raum abstellen. Streng genommen musste dafür jedoch auf gebührenpflichtigen Stellplätzen ein Parkschein gezogen werden. Lediglich diese, vermutlich wenig praktizierte Regelung, entfällt ab dem neuen Jahr.