Pflegeheimkosten

ogltw

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Moin,

mal eine Frage, vielleicht kennt sich der Eine oder andere darin aus: Wenn jemand im Pflegeheim ist und muß bspw. nach 10 Tagen ins Krankenhaus (für bspw. 20 Tage), fallen dann die Pflegeheimkosten nur für die 10 Tage an, oder müssen die gesamten 30 Tage bezahlt werden ?

Denn die Pflegekosten werden ja immer nach Tagen angegeben...
 
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Man muss nur für das bezahlen,was einem an Dienstleistung erbracht wurde.
Sprich in deinem Beispiel,müsste man nur den Betrag für 10Tage an das Pflegeheim zahlen.;)
 
sollte so sein wie Srider es sagt

es gibt dann auch für jede tätigkeit nen bestimmten satz

z.B. Rasieren kostet glaub ich 2,20€
 
Bitte dazu vorher auch mit dem Pflegeheim absprechen, welche Pflegestufe benötigt wird. Von 0 (Person benötigt so gut wie keine Hilfe) bis 3 (höchste Behandlungsstufe) ist da möglich.
 
Nennt sich Kurzzeitpflege, es fallen nur Kosten für die Tage an, an denen man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.
 
Nennt sich Kurzzeitpflege, es fallen nur Kosten für die Tage an, an denen man die Dienstleistung auch in Anspruch nimmt.

So, muß den Thread nochmal infohalber hervorholen.

Haben heute die Abrechnung vom Pflegeheim bekommen (Familienangehöriger war drin für 11 Tage, dann 16 Tage im KH und danach abgemeldet, weil verstorben).

Also lt. Abrechnung müssen auch bei Abwesenheit (Krankenhaus) weiterhin ganz normal Pflegekosten, Unterbringung und Verpflegung, Investitionskosten und Altenpflegeumlage bezahlt werden, lediglich verringert um 40 % , also zwar etwas weniger aber immer noch. Hatte ich so auch nicht gewusst... :hmm:
Hinzugefügter Post:
Ach und noch eines, was mir etwas unkoscher vorkommt: Der Pflegebedürftige ist am Samstag, 22.12. im KH verstorben. Im Pflegeheim abgemeldet wurde er dann am 27.12., denn Samstag/Sonntag und Heiligabend/Weihnachten war niemand von der Verwaltung da. Die Abrechnung läuft bis 27.12. :hmm:

Sollte die Abrechnung dann nicht auch am 22.12. mit Todestag ebenfalls enden ? Stelle mir gerade vor, wenn nur ein Angehöriger vorhanden gewesen wäre, der bspw. selbst krank gewesen oder gar noch 2 Wochen im Urlaub gewesen wäre... Dann wäre die Rechnung ja noch 2 oder 3 Wochen weiter gelaufen... Kann ja irgendwie nicht sein das die für einen Verstorbenen immer noch weiter abrechnen :hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mal sagen, daß am 22.12. nichts mehr berechnet werden kann/darf. Was soll denn auch noch weiter passieren?

Ist das ein Pflegeheim einer bekannten Organisation oder gibt es weitere Pflegeheime davon? Dann setz dich mit der Geschäftsstelle in Verbindung und frage dort mal nach. Sie mögen dir das erklären, warum 5 Tage nach Ableben noch Kosten berechnet werden.
 
*malvorkram*

Eigentlich müssten nur die 11 Tage Anwesenheit abzügl. des Anteils der Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen gezahlt werden. Wie sieht die Abwesenheitsregelung während der Kurzzeitpflege lt. Vertrag aus? Ggf. könnten noch die Investitionskosten als *Freihaltungsgebühr* verlangt werden.

Ganz sicher hilft in diesem Fall ein Anruf bei der zuständigen Pflegekasse, die genauestens Auskunft bezüglich der Abrechnung geben können.
 
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