Das ist ja auch nur eine Anmeldung. Bedarf ja keiner Genehmigung. Und du darfst ja bis 2000Wp haben. Das du für mehr als 960Wp eine Wielandsteckdose haben müsstest, interessiert bei der Anmeldung ja nicht. Wird ja sowieso nix überprüft und könnte auch nicht überprüft werden, weil du ja nichtmal angeben musst, wie das BKW angeschlossen ist.
Das ist der springende Punkt.
Die Anmeldungen eines BKWs über den einfachen Prozess ist ja an der Norm vorbei, was die Überprüfung der Installation angeht.
Außerhalb des einfachen Prozesses, ist dann der Elektriker gefordert und hat zumindest die Pflicht (wenn er das richtig macht) die Installation normkonform zu machen.
Sprich also, wenn du im vereinfachten Prozess bist, bist du auch dafür verantwortlich, dass die VDE eingehalten wird. (und ja, das ist so, du kennst den Inhalt der Norm nicht im Detail, musst sie aber dennoch einhalten)
Wie das dann geht, muss ein Elektriker übernehmen.
es ging eher darum das Solakon das "bewirbt" und es von der App gesteuert werden kann.
Warum sollten sie das nicht machen?
VW bewirbt den GTI Golf auch mit Topspeed 250km/h.
Was heißt das nun?
Heißt das, dass du damit dann vor der Schule 250km/h fahren kannst, denn schließlich wirbt VW ja damit, dass man damit so schnell fahren kann?
Oder ist es so, dass der Hersteller mit Fähigkeiten wirbt und der Einsetzer dafür verantwortlich ist, dass er das gesetzes-/normkonform eingesetzt.
Es gibt regulatorisch keinen Unterschied zwischen 3x Solakon (oder was auch immer) und einer "Groß"PV.
Der Unterschied ist nur, dass du so ne Solakon-Konstellation mehr oder minder selber installieren kannst, ohne dass du groß techn. in der Elektrik unterwegs sein musst.
Bei einer echten PV-Anlage sieht das anders aus. Das kann fachlich nur ein Elektriker machen.
Sprich also, Solakon ist DAU-Kompatibel, durch Stecker überall und die "Groß"PV eben nicht.
Also klar kann Solakon damit werben, du darfst es aber eben nicht unter dem "BKW"-Begriff anmelden.
Da ist die Info bei der Bundesnetzargentur aber maximal irreführend...
Nö, die beschreibt das schon genau.
Die BNetzA beschreibt das, was netzkonform, im Sinne der Gesetze erlaubt ist.
800VA und 2kWp
Die Begrenzung 960Wp bei Schuko kommt aus der Technik, aka VDE.
Also, der Gesetzgeber sagt, du darfst auf der Autobahn so schnell fahren wie du willst.
Die Technik sagt aber, nee, geht nicht, dein Reifen hält nur 220 aus, also max. 220km/h für dich.
Willst du mehr, muss du deine Technik umrüsten (bessere Reifen), dann darfst du auch 270km/h fahren.
Man muss Gesetze, Anschlussbedingungen (NAV/TAB) und VDE schon unterscheiden. Auch wenn alle aufeinander verweisen, so sind dennoch unterschiedliche Sachen geregelt, was auch gut so ist.
EDIT:
Dass das für den DAU maximal unverständlich ist, ist leider doof, ist aber dem geschuldet, dass jedes dieser Dokumente eben unterschiedliche Aspekte in dem Stromsystem adressiert und damit eben auch unterschiedlichen Inhalte hat, trotz vereinzelter Überschneidungen.