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Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Bewertung von Chatüberwachungen durch Ermittlungsbehörden neu definiert und damit den Zugriff auf Nachrichten in Messengerdiensten eingeschränkt. Nach einem aktuellen Beschluss (3 StR 495/25) dürfen Polizeibehörden bei einer sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) künftig nur noch neue Nachrichten auswerten, die nach einer richterlichen Anordnung entstehen. Bereits zuvor gespeicherte Chats auf dem Gerät eines Verdächtigen fallen nicht mehr unter diese Form der Überwachung.
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